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der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend die Einberufung von Herwig MATZKA zum Wehrdienst
Herwig Matzka kam mit 15 Jahren zur Polizei. Er mußte knapp zwei Monate seines
Grundwehrdienstes ableisten, bevor er wegen seiner Polizeiangehörigkeit wie seine
Kollegen auch vom Wehrdienst aus öffentlichem Interesse befreit wurde.
Nach 19jährigem Dienst bei der Polizei wollte Herwig Matzka seinen Beruf wechseln.
Durch die Arbeit mit Flüchtlingen gelangte er zur Uberzeugung, daß Konflikte nicht mit
der Waffe gelöst werden können. Matzka wolIte Zivildiener werden, wurde aber
abgewiesen, da er die Monatsfrist versäumt hatte.
SowohI der Verfassungs- als auch der Verwaltungsgerichtshof Iehnten Matzkas
Beschwerden ab. Anträge auf Befreiung von der Wehrpflicht durch seinen Arbeitgeber,
wurden vom Verteidigungsministerium ebenfalls abgelehnt.
So erhielt er einen Einberufungsbefehl. Herwig Matzka hätte am 22. Juli 1996 einrücken
müssen. Er flüchtete vor dem Militär ins Ausland.
Der Verteidigungsminister steIIt militärischen Gehorsam über die Gewissensfreiheit. Herwig
Matzka soll offenbar vor Gericht gestellt und verurteilt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten steIIen daher folgende
ANFRAGE:
1. Hat es im November 1994 ein Treffen zwischen Oberst Ehrlich vom
Heeresnachrichtenamt und Herwig Matzka gegeben, nachdem letzterer seinen
PoIizeidienst quittiert hat?
2. Wenn ja: In wessen Auftrag wurde diese Kontaktnahme mit welchem Ziel
durchgeführt?
3. Welchen InhaIt hatte dieses Gespräch?
4. Herwig Matzka war nach seinem Gewissenswandel, aufgrund der restriktiven
Monatsfrist, von jeglichem Zivildienstantragsrecht ausgeschlossen. Halten Sie diese
Regelung dem verfassungsmäßigen Grundsatz der Gewissensfreiheit für angemessen?
5. Herwig Matzka hat trotz der für ihn mißlichen Rechtslage versucht in einem
Zivildienstantrag und einem darauffolgenden Verfahren bis zum
Verfassungsgerichtshof, seine Gewissensgründe gegen die Anwendung von
Waffengewalt durchzusetzen. Trotz dieses eindrucksvolen Nachweises erhielt er am
11.07.1996 einen EinberufungsbefehI zum Heer. Erachten Sie diese Vorgangsweise
im militärischen Interesse gelegen?
6. Warum haben Sie den Antrag Matzkas auf Befreiung vom Wehrdienst abgelehnt?
7. Werden Sie dem Antrag auf Entlassung vom Wehrdienst (s. Beilage) stattgeben?
8. Wenn dem Antrag auf Entlassung nicht stattgegeben werden wird: wie hoch muß die
Freiheitsstrafe ausfallen, die Herwig Matzka für seine wiederholte Verweigerung
ausfaßt, bevor er endlich aus dem Wehrdienst entIassen wird?
9. Ist Ihnen bekannt, daß Her Matzka im FaIle der Verhängung einer Freiheitsstrafe
sofort von amnesty international adoptiert werden würde?
10. Meinen Sie nicht Herr Verteidigungsminister, daß vor dem Hintergrund dieser
Probleme eine Zivildienstzugangsregelung - auch für sogenannte Altfälle - gefunden
werden muß, die auch Gewissenswandel berücksichtigt und damit endlich wieder
Gewissensfreiheit für Verweigerer hersteIlt wie sie auch in anderen Ländern der EU
herscht?
11. Treten Sie dafür ein, daß die Zivildienstgesetzesnovelle derart ausfällt, daß auch Her
Matzka eine ZiviIdiensterklärung einbringen kann?