1432/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Einberufung von Doppelstaatsbürger, der bereits in Deutschland Zivildienst

geleistet hat

 

 

Seit 16.02.1996 hat Thomas Gerhard Majewski neben seiner deutschen auch die

östereichische Staatsbürgerschaft erworben. Er hat bereits in der Bundesrepublik

Deutschland seinen Zivildienst zwischen 1.09. 1994 und 30.11.1995 abgeIeistet.

 

Grundsätzlich haben Deutschland und Östereich das "Übereinkommen über die

Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsbürgerschaft (BGBl471/1975) '' über die

gegenseitige Anerkennung der Wehrpflicht unterzeichnet. Das heißt, wer in Deutschland

seine Wehrpflicht erfüIlt hat, wird in Östereich nicht mehr einberufen, wenn er

Östereicher wird und umgekehrt.

 

Der Fall Majewski zeigt, daß die Ergänzungsabteilung des Militärkommandos Wien die

geübte Praxis und die Einhaltung des bezeichneten Übereinkommens verlassen hat und nun

Herrn Majewski zum Wehrdienst in Östereich einberufen will, obwohl er in Deutschland

bereits ZiviIdienst geleistet hat. Darüberhinaus wurde Thomas Gerhard Majewski bei der

Stellung in einer Weise informiert, daß er keinen Wehrdienst mehr in Östereich leisten

müsse, und damit auch kein Zivildienstantrag notwendig sei.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1) Auf welcher RechtsgrundIage wurde Her M. , der bereits in der Bundesrepublik

Zivildienst geleistet hat, in Östereich mit Einberufungsbefehl für den 2.Jänner (ZI. :

777.767/1-2.7/96 v. 16.09. l996) zur Militärdienstleistung in Österreich einberufen?

 

2) Stellt diese Einberufung nicht eine grundlegende Änderung der Anwendungspraxis

und eine VerIetzung des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung der

Wehrpflicht dar?

 

3) Wann wurde die Auslegungspraxis bezüglich dieses Übereinkommens geändert und

Zivildienstleistung in einem anderen Staat nicht mehr als Erfüllung der Wehrpflicht

anerkannt?

 

4) Wann wurde das Übereinkommen mit der Bundesrepublik aufgekündigt?

 

5) Wird mit Staatsbürgern anderer Staaten in gleichgelagerten FälIen ebenso verfahren

wie mit deutsch-östereichischen Doppelstaatsbürgern?

 

6) Hat es bereits andere dem Fall M. vergleichbare Fälle gegeben?

 

7) Meinen Sie nicht, daß diese östereichischerseits offensichtIich einseitig erfolgte

Aufkündigung des Übereinkommens von gegenseitiger Anerkennung der

Wehrpflichtableistung unter Umständen diplomatische Schwierigkeiten zur Folge

haben wird?

 

8) Meinen Sie nicht, daß diese Auslegung des Übereinkommens von gegenseitiger

Anerkennung der Wehrpflichtableistung zuungunsten der Betroffenen die damit einmal

Zivil- und einmal Wehrdienst leisten müssen, letztlich auch Östereicher die eine

deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, bald betreffen wird?

 

9) Erachten Sie im Sinne des Gleichheitssatzes den Fall M. , der - geht es nach den

Militärbehörden Östereichs - nun seine Wehrpflicht doppelt abdienen soll, für

gerechtfertigt?

 

10) Her Majewski würde durch die Ableistung des Wehrdienstes in Östereich nicht nur

doppelt dienen müssen, sondern auch die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren.

Erachten Sie diese Vorgangsweise der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos

Wien für angemessen?

 

11) Meinen Sie nicht, daß durch diese Vorgangsweise der Militärbehörden Östereichs,

unter Umständen jetzt auch (nach Amnesty und dem Europarat) die deutsche

Bundesregierung auf die abgeschaffte Gewissensfreiheit für Waffenverweigerer

hierzulande aufmerksam werden könnte, da Her M. im guten Glauben seine

Wehrpflicht als Zivildienst bereits erfüIlt zu haben, genau nach Verstreichen der

Monatsfrist zur Zivildienstantragstellung, den völlig unüblichen und überaschenden

Einberufungsbefehl zugestellt bekommen hat und nun nicht einmal mehr die Chance

hat einen Zivildienstantrag zu stellen?