1440/J
der Abg. Dr. Pumberger , Dkfm. Bauer, Dr. Povysil
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend beabsichtigte Lockerung des Kurpfuscherei-Paragraphen im StGB
- Lockerung der gewerblichen Berufsvoraussetzungen
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten kündigte in einer
Wirtschaftszeitschrift an , er werde sich für eine Lockerung des Kurpfuscherei
Paragraphen ( § 184 StGB ) einsetzen , um mehr Freiheit für die Gewerbe- und
Berufsausübung zu schaffen .
Da der § 184 StGB aber ohnhin lediglich die Bestrafung von Unbefugten , die
Tätigkeiten ausüben , welche den Ärzten vorbehalten s ind , vorsieht , brächte
eine Lockerung dieser Bestimmung unabschätzbare Gesundheitsgefahren für
Patienten mit sich.
Da außerdem im Zuge der Gewerbeordnungsreform für 113 Berufe die
Gewerbeprüfungen entfallen sollen , besteht insbesondere im Bereich
des Heil- und Gesundheitswesens berechtigter Anlaß zur Sorge um die
Patientensicherheit .
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister
für wirtschaftliche Angelegenheiten die nachstehende
A n f r a g e :
1 . Aus welchen Gründen treten Sie für eine Lockerung des Kurpfuscherei-
Paragraphen im StGB ein ?
2 . Haben Sie darüber schon mit dem Bundesminister für Justiz verhandelt ?
3 . Wenn ja : mit welchem Resultat ?
4 . Für welche 113 Berufe sollen im Zuge der Gewerbeordnungsreform die
Gewerbeprüfungen entfallen ?
5 . Welche dieser Berufe sollen in Hinkunft Personen aus dem EWR-Raum
berechtigen ,
a ) die Untersuchung auf das Vorliegen oder N.i chtvorliegen von körperlichen
Krankheiten , Geistes - und Gemütskrankheiten , von Gebrechen und Mißbil-
dungen und Anomalien , die krankhafter Natur sind ,
b ) die Beurteilung von in Punkt 1 angeführten Zuständen , bei Verwendung
diagnostischer Hilfsmittel ,
c ) die Behandlung solcher Zustände ,
d ) die Vornahme operativer Eingriffe , einschließlich der Entnahme oder
Infusion von Blut ,
e ) die Vorbeugung von Erkrankungen ,
f ) die Geburtshilfe ,
g) die Verordnung von Heilmitteln, von Heilbehelfen und medizinisch-
diagnostischen Hilfsmitteln,
h) die Vornahme von Leichenöffnungen,
durchführen ?
6. Welche Kenntnisse müssen in Hinkunft gewerbliche
a) Arzneimittelhersteller,
b) Bandagisten,
c) Bestatter,
e) Erzeuger chirurgischer Instrumente,
) Drogisten,
g) i- zeuger medizinischer Instrumente,
h) '' ,, Naht- und Organersatzmaterialien,
i) Hersteller und Großhändler von Giften,
j ) Hörgeräteakustiker,
k) Kontaktlinsenoptiker,
l) Lebens- und Sozialberater,
m) Orthopädieschuhmacher, und Orthopädietechniker,
n) Schönheitspfleger (Kosetiker) ,
o) Sterilisierer von medizinischen Injektionsspritzen und Infusionsgerät
p) Masseure,
q) Zahntechniker
nachweisen, bevor sie als einschlägige Gewerbetreibende auf die
Menschheit losgelassen werden ?
7. Wie lautet die Stellungnahme der Bundesministerin für Gesundheit und
Konsumentenschutz zu diesen geplanten Reformen der Gewerbeordnung im
Zuge des ordentlichen und außerordentlichen Begutachtungsverfahrens ?