1440/J

 

 

 

der Abg. Dr. Pumberger , Dkfm. Bauer, Dr. Povysil

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend beabsichtigte Lockerung des Kurpfuscherei-Paragraphen im StGB

- Lockerung der gewerblichen Berufsvoraussetzungen

 

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten kündigte in einer

Wirtschaftszeitschrift an , er werde sich für eine Lockerung des Kurpfuscherei

Paragraphen ( § 184 StGB ) einsetzen , um mehr Freiheit für die Gewerbe- und

Berufsausübung zu schaffen .

 

Da der § 184 StGB aber ohnhin lediglich die Bestrafung von Unbefugten , die

Tätigkeiten ausüben , welche den Ärzten vorbehalten s ind , vorsieht , brächte

eine Lockerung dieser Bestimmung unabschätzbare Gesundheitsgefahren für

Patienten mit sich.

 

Da außerdem im Zuge der Gewerbeordnungsreform für 113 Berufe die

Gewerbeprüfungen entfallen sollen , besteht insbesondere im Bereich

des Heil- und Gesundheitswesens berechtigter Anlaß zur Sorge um die

Patientensicherheit .

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister

für wirtschaftliche Angelegenheiten die nachstehende

 

A n f r a g e :

 

1 . Aus welchen Gründen treten Sie für eine Lockerung des Kurpfuscherei-

Paragraphen im StGB ein ?

 

2 . Haben Sie darüber schon mit dem Bundesminister für Justiz verhandelt ?

 

3 . Wenn ja : mit welchem Resultat ?

 

4 . Für welche 113 Berufe sollen im Zuge der Gewerbeordnungsreform die

Gewerbeprüfungen entfallen ?

 

5 . Welche dieser Berufe sollen in Hinkunft Personen aus dem EWR-Raum

berechtigen ,

 

a ) die Untersuchung auf das Vorliegen oder N.i chtvorliegen von körperlichen

Krankheiten , Geistes - und Gemütskrankheiten , von Gebrechen und Mißbil-

dungen und Anomalien , die krankhafter Natur sind ,

 

b ) die Beurteilung von in Punkt 1 angeführten Zuständen , bei Verwendung

diagnostischer Hilfsmittel ,

 

c ) die Behandlung solcher Zustände ,

 

d ) die Vornahme operativer Eingriffe , einschließlich der Entnahme oder

Infusion von Blut ,

 

e ) die Vorbeugung von Erkrankungen ,

 

f ) die Geburtshilfe ,

 

g) die Verordnung von Heilmitteln, von Heilbehelfen und medizinisch-

diagnostischen Hilfsmitteln,

h) die Vornahme von Leichenöffnungen,

 

durchführen ?

 

6. Welche Kenntnisse müssen in Hinkunft gewerbliche

 

a) Arzneimittelhersteller,

b) Bandagisten,

c) Bestatter,

e) Erzeuger chirurgischer Instrumente,

) Drogisten,

g) i- zeuger medizinischer Instrumente,

h) '' ,, Naht- und Organersatzmaterialien,

i) Hersteller und Großhändler von Giften,

j ) Hörgeräteakustiker,

k) Kontaktlinsenoptiker,

l) Lebens- und Sozialberater,

m) Orthopädieschuhmacher, und Orthopädietechniker,

n) Schönheitspfleger (Kosetiker) ,

o) Sterilisierer von medizinischen Injektionsspritzen und Infusionsgerät

p) Masseure,

q) Zahntechniker

nachweisen, bevor sie als einschlägige Gewerbetreibende auf die

Menschheit losgelassen werden ?

 

7. Wie lautet die Stellungnahme der Bundesministerin für Gesundheit und

Konsumentenschutz zu diesen geplanten Reformen der Gewerbeordnung im

Zuge des ordentlichen und außerordentlichen Begutachtungsverfahrens ?