1446/J

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Kontrolle Gewerbeberechtigung ,,Reisebüros"

 

 

 

Nach Berichten der Arbeiterkammer Salzburg hat das Reisebüro ,,Welt Reisen Taranoglu

KEG", Kaiserschützenstraße 8, 5020 Salzburg, günstige Flüge (Pegasus Airlines) nach

Istanbul an türkische Gastarbeiter verkauft, wobei die gebuchten und bezahlten Rückflüge

nicht stattgefunden haben.

 

Der Schock kam für die Heimreisenden am Istanbuler Flughafen: Die Flüge fanden nicht statt,

weil die Firma ,,Weltreisen" die Flüge offenbar nicht bezahlt hatte. Betroffen waren fünf

Flüge zwische dem 8. August und dem 5. September, und somit einige Hundert öster-

reichische Gastarbeiter.

 

Für die türkischen Gastarbeiter war das natürlich eine noch unangenehmere Situation als für

normale Touristen:

 

- Wenn sie zu spät aus dem Urlaub zurück an den Arbeitsplatz kommen, besteht die

Gefahr, daß sie diesen verlieren.

 

- Sie verfügen erfahrungsgemäß über keine Kreditkarten oder Bargeldreserven, um einen

Ersatzflug zu buchen - Geld mußte geliehen und geschickt werden, Schmuck verkauft,

Kinder mußten zurückgelassen werden, weil das Geld nicht für die ganze Familie

reichte, um wiederum mit großem fmanziellen Aufwand nachgeholt werden, weil sie ja

bei den Eltern im Reisepaß stehen!

 

- Ein ,,Reisebüro" ohne die entsprechende gewerberechtliche Bewilligungen verfügt auch

nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung, sodaß die Geprellten

kaum eine Chance haben, zu ihrem Geld zu kommen.

 

Der Inhaber des ,,Reisebüros" hat im Juni 1996 eine Kommanditgesellschaft gegründet, aber

eine Reisebürokonzession oder eine Konzession als Reiseveranstalter nie beantragt.

Die Salzburger Arbeiterkammer hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Wie werden Sie sicherstellen, daß die Tätigkeit von ,,Reisebüros", die nicht über die

entsprechenden gewerberechtlichen Bewilligungen verfügen und damit auch nicht

über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung, behördlich unterbunden

wird.

 

2. Hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten die in Österreich

tätigen ,,Reisebüros" durch die Bezirksverwaltungsbehörde jemals dahingehend

überprüfen lassen, ob diese über die für diese Tätigkeit erforderlichen gewerberecht-

lichen Befugnisse (§ 166 f GewO) verfügen?

 

3. Wenn nein, warum nicht?

 

4. Werden Sie in Zukunft als ,,Reisebüro" tätige Firmen durch die Bezirksverwaltungs-

behörden dahingehend überprüfen lassen, ob sie die erforderliche Gewerbebe-

rechtigung und Insolvenzsicherung besitzen.

 

5. Wenn ja, was waren die Ergebnisse und welche Maßnahmen wurden seitens des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten getroffen?

 

6. Wie beurteilen Sie das ,,Nicht-Tätigwerden" der zuständigen Behörden?