1446/J
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Kontrolle Gewerbeberechtigung ,,Reisebüros"
Nach Berichten der Arbeiterkammer Salzburg hat das Reisebüro ,,Welt Reisen Taranoglu
KEG", Kaiserschützenstraße 8, 5020 Salzburg, günstige Flüge (Pegasus Airlines) nach
Istanbul an türkische Gastarbeiter verkauft, wobei die gebuchten und bezahlten Rückflüge
nicht stattgefunden haben.
Der Schock kam für die Heimreisenden am Istanbuler Flughafen: Die Flüge fanden nicht statt,
weil die Firma ,,Weltreisen" die Flüge offenbar nicht bezahlt hatte. Betroffen waren fünf
Flüge zwische dem 8. August und dem 5. September, und somit einige Hundert öster-
reichische Gastarbeiter.
Für die türkischen Gastarbeiter war das natürlich eine noch unangenehmere Situation als für
normale Touristen:
- Wenn sie zu spät aus dem Urlaub zurück an den Arbeitsplatz kommen, besteht die
Gefahr, daß sie diesen verlieren.
- Sie verfügen erfahrungsgemäß über keine Kreditkarten oder Bargeldreserven, um einen
Ersatzflug zu buchen - Geld mußte geliehen und geschickt werden, Schmuck verkauft,
Kinder mußten zurückgelassen werden, weil das Geld nicht für die ganze Familie
reichte, um wiederum mit großem fmanziellen Aufwand nachgeholt werden, weil sie ja
bei den Eltern im Reisepaß stehen!
- Ein ,,Reisebüro" ohne die entsprechende gewerberechtliche Bewilligungen verfügt auch
nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung, sodaß die Geprellten
kaum eine Chance haben, zu ihrem Geld zu kommen.
Der Inhaber des ,,Reisebüros" hat im Juni 1996 eine Kommanditgesellschaft gegründet, aber
eine Reisebürokonzession oder eine Konzession als Reiseveranstalter nie beantragt.
Die Salzburger Arbeiterkammer hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Wie werden Sie sicherstellen, daß die Tätigkeit von ,,Reisebüros", die nicht über die
entsprechenden gewerberechtlichen Bewilligungen verfügen und damit auch nicht
über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung, behördlich unterbunden
wird.
2. Hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten die in Österreich
tätigen ,,Reisebüros" durch die Bezirksverwaltungsbehörde jemals dahingehend
überprüfen lassen, ob diese über die für diese Tätigkeit erforderlichen gewerberecht-
lichen Befugnisse (§ 166 f GewO) verfügen?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Werden Sie in Zukunft als ,,Reisebüro" tätige Firmen durch die Bezirksverwaltungs-
behörden dahingehend überprüfen lassen, ob sie die erforderliche Gewerbebe-
rechtigung und Insolvenzsicherung besitzen.
5. Wenn ja, was waren die Ergebnisse und welche Maßnahmen wurden seitens des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten getroffen?
6. Wie beurteilen Sie das ,,Nicht-Tätigwerden" der zuständigen Behörden?