1449/J
der Abgeordneten Böhacker
und Kollegen
an den Bundesminister für Fmanzen
betreffend Ausgliederung dcs EDV-Bereiches des Bundesrechenamtes
Die Bundesregierung beabsichtigt, bis Anfang 1997 den EDV-Bereich des
Bundesrechenamtes aus der Bundesverwaltung auszugliedern und in eine eigene Gesellschaft
m.b.H. einzubringen, die wiederum im Alleineigentum des Bundes stehen soll.
Die Vorgangsweise erinnert an die von der Bundesregierung vorgenommenen
Scheinprivatisierungen der letzten Jahre, bei denen es sich in Wahrheit oftmals lediglich um
eine Änderung der Rechtsform gehandelt hat und die in ihren Ausübungen bisher wesentliche
finanzielle Mehrbelastungcn für den Bund bewirkt haben (z.B. AMV, BIG).
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE
1. Welche Überlegungen liegen der Absicht zugrunde, den EDV-Bereich des
Bundesrechenamtes in eine Gesellschaft m.b.H. auszugliedern?
2. Welche Aufgaben soll diese neue Gesellschaft konkret übernehmen?
3. Welche Aufgaben solIen auch weiterhin vom Bundesministerium für Finanzen (EDV-
Sektion) und vom Bundesrechenamt wahrgenommen werden?
4. Werden mit dieser Maßnahme auch Einsparungsziele verfolgt?
Wenn ja, welche konkreten Einsparungen beim Personal- und Sachaufwand werden
erwartet und welche KontrolIen sind vorgesehen, um die Zielerreichung sicherzustellen?
5. Welche sonstigen konkreten Vorteile werden sich auf Grund der Maßnahme für den Bund
ergeben?
6. Welche Pläne bestehen bezüglich der anderen Rechenzentren des Bundes insbesondere
auch im Hinblick auf die Nutzung allfälliger Synergieeffekte?
7. Inwieweit wird eine Gesellschaft im Wettbewerb mit privaten Softwarefirmen und ADV-
Dienstleistungsanbietern stehen?
8. Wie viele Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesrechenamtes
werden durch diese Maßnahme betroffen sein?
9. Welche konkreten Auswirkungen werden sich auf Grund der geplanten Maßnahme auf die
künftige dienst- und besoldungsrechtlichc Stellung der betroffenen Bediensteten und
hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes ergeben?
10.Wie viele zusätzIichen Bedienstellen werden erforderlich sein, um allfällige zusätzliche
kommerzielle Aufgaben ausführen zu können?
11.Werden die Dienstnehmer und die Organe der Personalvertretung (Zentralausschuß,
Dienststellenausschüsse) von der gepIanten Maßnahme bereits informiert?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
12.Wurden bereits VerhandIungcn über offene Fragen geführt?
Wenn ja, über welche Fragen und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
13.Wer wird die Eigentümerfunktion der neuen Gesellschaft wahrnehmen und welche
Überlegungen bestehen hinsichtIich der Bestellung des Aufsichtsrates?
14.Welche Vorgangsweise wird bei der Bestellung der Geschäftsführung stattfinden und ist
insbesondere die Einschaltung externer Berater beabsichtigt?
15.Auf welche Weise wird die Kapitalausstattung der neuen Gesellschaft sichergestellt
werden, in welcher Höhe wird die Gesellschaft Verbindlichkeiten des Bundes übernehmen
und bis zu welcher Höhe sind Haftungsübernahmen des Bundes für Verbindlichkeiten der
Gesellschaft vorgesehen?
16.Ist beabsichtigt, die Liegenschaft bzw. das Gebäude des derzeitigen Bundesrechenzentrums
ins Eigentum der neuen Gesellschaft zu übertragen oder ist an ein Bestandverhältnis
gedacht?
17.Ist für die weitere Zukunft eine Veräußerung der Kapitalanteile des Bundes vorgesehen?
18.Wann ist mit der Realisierung der geplanten Maßnahmen zu rechnen?