1449/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Böhacker

und Kollegen

an den Bundesminister für Fmanzen

betreffend Ausgliederung dcs EDV-Bereiches des Bundesrechenamtes

 

Die Bundesregierung beabsichtigt, bis Anfang 1997 den EDV-Bereich des

Bundesrechenamtes aus der Bundesverwaltung auszugliedern und in eine eigene Gesellschaft

m.b.H. einzubringen, die wiederum im Alleineigentum des Bundes stehen soll.

 

Die Vorgangsweise erinnert an die von der Bundesregierung vorgenommenen

Scheinprivatisierungen der letzten Jahre, bei denen es sich in Wahrheit oftmals lediglich um

eine Änderung der Rechtsform gehandelt hat und die in ihren Ausübungen bisher wesentliche

finanzielle Mehrbelastungcn für den Bund bewirkt haben (z.B. AMV, BIG).

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1. Welche Überlegungen liegen der Absicht zugrunde, den EDV-Bereich des

Bundesrechenamtes in eine Gesellschaft m.b.H. auszugliedern?

 

2. Welche Aufgaben soll diese neue Gesellschaft konkret übernehmen?

 

3. Welche Aufgaben solIen auch weiterhin vom Bundesministerium für Finanzen (EDV-

Sektion) und vom Bundesrechenamt wahrgenommen werden?

 

4. Werden mit dieser Maßnahme auch Einsparungsziele verfolgt?

Wenn ja, welche konkreten Einsparungen beim Personal- und Sachaufwand werden

erwartet und welche KontrolIen sind vorgesehen, um die Zielerreichung sicherzustellen?

 

5. Welche sonstigen konkreten Vorteile werden sich auf Grund der Maßnahme für den Bund

ergeben?

 

6. Welche Pläne bestehen bezüglich der anderen Rechenzentren des Bundes insbesondere

auch im Hinblick auf die Nutzung allfälliger Synergieeffekte?

 

7. Inwieweit wird eine Gesellschaft im Wettbewerb mit privaten Softwarefirmen und ADV-

Dienstleistungsanbietern stehen?

 

8. Wie viele Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesrechenamtes

werden durch diese Maßnahme betroffen sein?

 

9. Welche konkreten Auswirkungen werden sich auf Grund der geplanten Maßnahme auf die

künftige dienst- und besoldungsrechtlichc Stellung der betroffenen Bediensteten und

hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes ergeben?

 

10.Wie viele zusätzIichen Bedienstellen werden erforderlich sein, um allfällige zusätzliche

kommerzielle Aufgaben ausführen zu können?

 

11.Werden die Dienstnehmer und die Organe der Personalvertretung (Zentralausschuß,

Dienststellenausschüsse) von der gepIanten Maßnahme bereits informiert?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

 

12.Wurden bereits VerhandIungcn über offene Fragen geführt?

Wenn ja, über welche Fragen und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

 

13.Wer wird die Eigentümerfunktion der neuen Gesellschaft wahrnehmen und welche

Überlegungen bestehen hinsichtIich der Bestellung des Aufsichtsrates?

 

14.Welche Vorgangsweise wird bei der Bestellung der Geschäftsführung stattfinden und ist

insbesondere die Einschaltung externer Berater beabsichtigt?

 

15.Auf welche Weise wird die Kapitalausstattung der neuen Gesellschaft sichergestellt

werden, in welcher Höhe wird die Gesellschaft Verbindlichkeiten des Bundes übernehmen

und bis zu welcher Höhe sind Haftungsübernahmen des Bundes für Verbindlichkeiten der

Gesellschaft vorgesehen?

 

16.Ist beabsichtigt, die Liegenschaft bzw. das Gebäude des derzeitigen Bundesrechenzentrums

ins Eigentum der neuen Gesellschaft zu übertragen oder ist an ein Bestandverhältnis

gedacht?

 

17.Ist für die weitere Zukunft eine Veräußerung der Kapitalanteile des Bundes vorgesehen?

 

18.Wann ist mit der Realisierung der geplanten Maßnahmen zu rechnen?