1458/J
des Abgeordneten Mag. Kukacka
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
betreffend Umsetzung der EU-Richtlinie 96/1 9/EG (Öffnung der alternativen Netze)
Mit 1.1.1998 wird der Telekommunikationsmarkt innerhalb der EU vollständig liberalisiert.
Diese Öffnung wurde durch die Annahme der Richtlinie 96/19/EG durch die EU-Kommis-
sion am 13. März 1996 rechtsverbindlich festgeschrieben. ln derselben Richtlinie wurde
aber auch die vorzeitige Liberalisierung der Nutzung von Telekommunikationsnetzen, die
von anderen als den Fernmeldeorganisationen betrieben werden, für alle Telekomdienste
mit Ausnahme der Sprachtelefonie ab dem 1. Juli 1996 festgelegt. ln Österreich betrifft dies
die eigenständigen Telefon-Netze der ÖBB, des Verbundes und der Landes-EVU 's.
Österreich hat die Richtlinie 96/19/EG noch immer nicht umgesetzt. Eine entsprechende
Anfrage der EU-Kommission vom 11. Juli 1996 hat der Bundesminister für Wissenschaft,
Verkehr und Kunst angeblich mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen nach §9 Femmelde-Gesetz beantwortet. Diese Ausnahme-
Genehmigungen sollten als Übergangs-Regime bis zur Verabschiedung eines Telekom-
Gesetzes, daß unter anderem auch den Bereich der sogenannten altemativen Netze
regeln soll, ,,großzügig" vergeben werden. Marcel HAAG, Vetreter der EU-Kommission (GD
lV - Wettbewerb) führte anläßlich eines Vortrages in Wien zu der §9-Übergangsregelung
aus: "Entscheidend ist dabei, daß in der Praxis tatsächlich Lizenzen in dem von der
Richtlinie intendierten Umfang erteilt werden. So ist etwa darauf zu achten, daß nicht nur
bereits bestehende lnfrastruktur lizensiert wird."
Unserem Wissensstand nach liegen seit Mitte des Jahres mehrere Anträge der ÖBB, des
Verbundes und der Landesenergieversorger auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
nach §9 Fernmeldegesetz vor, entsprechende Lizenzen wurden bisher aber nur in sehr
geringem Umfang (nur für die Vermietung an "max.mobil") erteilt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft.
Verkehr und Kunst folgende
Anfrage:
1. Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung der EU-Richtlinie 96/1 9/EG
(Wettbewerbsrichtlinie) in Österreich?
2. Sind bereits Bewilligungen nach §9 Fernmeldegesetz zur Öffnung der altemativen
Telekom-lnfrastruktur entsprechend der zitierten Wettbewerbs-RL erteilt worden?
Wenn ja, wieviele?
Wenn nein, warum nicht?
Wurden Anträge negativ beschieden?
Wenn ja, wieviele und mit welcher Begründung?
Liegen weitere solche Anträge vor?
Bis wann ist mit einer Erledigung dieser Anträge im Hinblick auf die immer knapper
werdenden Zeitraum bis 1.1.1998 (Volliberalisierung) zu rechnen? ..
3. Warum erfolgt die Umsetzung der zit. Richtlinie in Österreich nicht durch eine generelle
Norm (Verordnung), bei der die Voraussetzungen für die Nutzung der altemativen .