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Laut Antrag 36/A(E) der neuen Vorsitzenden des Umweltausschusses, NAbg. Anna Elisabeth
Aumayr, erfolgten 20.7. 18 Meldungen über Altablagerungen und Altstandorte beim
Umweltbundesamt. Allerdings seien von dieser großen Anzahl Meldungen - laut UBA - nur
für 1.527 Informationen mit jener Qualität geliefert worden, die eine weitere Einschätzung
des Gefährdungspotentials durch das Umweltbundesamt und eine Abwägung ermöglichen, ob
die jeweilige Altablagerung bzw. der jeweilige Altstandort in den Verdachtsflächenkataster
aufgenommen werden kann.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt
nachstehende
Anfrage:
1. Wieviele Meldungen über Altablagerungen und Altstandorten hat das
Urnweltbundesamt bis 31.1.1996 bekommen?
2. Bei wievielen dieser Meldungen waren die Grunddatenblätter so ausgefüllt, daß eine
Erstabschätzung durch das Umweltbundesamt vorgenommen werden konnte?
3. Wie erklären Sie den Umstand, daß nur ein verschwindend geringer Prozentsatz der
Meldungen von den zuständigen Ländern so erfolgt, daß überhaupt eine
Erstabschätzung über das Gefährdungspotential durch das Umweltbundesamt
durchgeführt werden kann?
4. Wie und durch welche Maßnahmen werden Sie diesen Mißstand bekämpfen?
5. Wieviele der gemeldeten Altablagerungen bzw. Altstandorte wurden bis 31.1.1996 in
den Verdachtsflächenkataster aufgenommen?
6. Wieviele dieser Altlasten wurden bisher einer Prioritätenklasse zugeordnet?
7. Wieviele davon wurden der Prioritätsklasse I zugeordnet?
Bitte listen Sie diese Altlasten bzw. Altstandorte auf.
8. Wie lange dauert das Verfahren der Abschätzung und Einstufung der Altlasten im
Durchschnitt zwischen dem Erhalt der Meldung und der endgültigen Zuordnung zu
einer Prioritätenklasse und der Aufnahme in den Verdachtsflächenkataster?
9. Halten Sie diese lange Verfahrensdauer für gerechtfertigt, wenn unter Umständen
bereits irreversibIe Gefährdungen für den Menschen oder die Umwelt aufgereten sein
könnten?
10. Wieviele Verdachtsflächen können von Ihrem Ressort jährlich untersucht werden?
11. Wie lange wird es, in Anbetracht dieser Kapazität dauern, bis für jene
Verdachtsflächen, für die Untersuchungen erforderlich sind, diese Untersuchungen
abgeschlossen sein werden und eine Zuordnung zu einer Prioritätenklasse erfolgt sein
wird?
12. Halten Sie diese Verfahrensdauer für umweltpolitisch gerechtfertigt?
13. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um diese Situation zu verbessern?
14. Wer wird von der Ausweisung der Altlast im Altlastenkataster verständigt?
15. Welche Maßnahmen werden derzeit gesetzt, um den Verursacher einer Altlast zu
finden und zur Verantwortung zu ziehen?
16. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die Wasserrechtsbehörden bzw. die
Gewerbebehörden von der Meldung einer Verdachtsfläche zu informieren?
17. S timmt die im o.a. Antrag aufgestellte Behauptung, daß Sie in einem
Durchführungserlaß zum Altlastensanierungsgesetz festgelegt haben, daß ergänzende
Untersuchungen dann nicht aus Altlastenbeiträgen finanziert werden, wenn bereits
ein Auftrag durch die Wasserrechtsbehörde gemäß Wasserrechtsgesetz besteht?
18. Wie ist die Situation, wenn - wie im o.a. Antrag angeführt - im Gegenzug die
Wasserrechtsbehörde als erste Instanz weitere Maßnahmen dem Bund gemäß § 13
Altlastensanierungsgesetz überläßt?
19. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die im Rechnungshofbericht kritisierten
Mängel bei der Einhebung des Altlastensanierungsbeitrages zu beseitigen?
20. Werden Sie eine Novelle des Altlastensanierungsgesetzes vorlegen, in dem Sie für
einen besseren Informationsfluß zwischen den örtlich zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörden und den finanzbehördlich zuständigen Finanzämtern
sorgen werden?
21. Wie hoch ist das Beitragsaufkommen gemäß Altlastensanierungsgesetz im Jahr 1995
gewesen?
Wie hoch wird das Beitragsaufkommen für das Jahr 1996 präliminiert?
Wie hoch wäre das Beitragsaufkommen im Jahr 1995 gewesen, wenn - theoretisch -
100 % der Altlastensanierungsbeiträge eingehoben hätten werden können?
Anlage wurde nicht gescannt !!