146/J

 

 

 

Laut Antrag 36/A(E) der neuen Vorsitzenden des Umweltausschusses, NAbg. Anna Elisabeth

Aumayr, erfolgten 20.7. 18 Meldungen über Altablagerungen und Altstandorte beim

Umweltbundesamt. Allerdings seien von dieser großen Anzahl Meldungen - laut UBA - nur

für 1.527 Informationen mit jener Qualität geliefert worden, die eine weitere Einschätzung

des Gefährdungspotentials durch das Umweltbundesamt und eine Abwägung ermöglichen, ob

die jeweilige Altablagerung bzw. der jeweilige Altstandort in den Verdachtsflächenkataster

aufgenommen werden kann.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Wieviele Meldungen über Altablagerungen und Altstandorten hat das

Urnweltbundesamt bis 31.1.1996 bekommen?

 

2. Bei wievielen dieser Meldungen waren die Grunddatenblätter so ausgefüllt, daß eine

Erstabschätzung durch das Umweltbundesamt vorgenommen werden konnte?

 

3. Wie erklären Sie den Umstand, daß nur ein verschwindend geringer Prozentsatz der

Meldungen von den zuständigen Ländern so erfolgt, daß überhaupt eine

Erstabschätzung über das Gefährdungspotential durch das Umweltbundesamt

durchgeführt werden kann?

 

4. Wie und durch welche Maßnahmen werden Sie diesen Mißstand bekämpfen?

 

5. Wieviele der gemeldeten Altablagerungen bzw. Altstandorte wurden bis 31.1.1996 in

den Verdachtsflächenkataster aufgenommen?

 

6. Wieviele dieser Altlasten wurden bisher einer Prioritätenklasse zugeordnet?

 

7. Wieviele davon wurden der Prioritätsklasse I zugeordnet?

Bitte listen Sie diese Altlasten bzw. Altstandorte auf.

 

8. Wie lange dauert das Verfahren der Abschätzung und Einstufung der Altlasten im

Durchschnitt zwischen dem Erhalt der Meldung und der endgültigen Zuordnung zu

einer Prioritätenklasse und der Aufnahme in den Verdachtsflächenkataster?

 

9. Halten Sie diese lange Verfahrensdauer für gerechtfertigt, wenn unter Umständen

bereits irreversibIe Gefährdungen für den Menschen oder die Umwelt aufgereten sein

könnten?

 

10. Wieviele Verdachtsflächen können von Ihrem Ressort jährlich untersucht werden?

 

11. Wie lange wird es, in Anbetracht dieser Kapazität dauern, bis für jene

Verdachtsflächen, für die Untersuchungen erforderlich sind, diese Untersuchungen

abgeschlossen sein werden und eine Zuordnung zu einer Prioritätenklasse erfolgt sein

wird?

 

12. Halten Sie diese Verfahrensdauer für umweltpolitisch gerechtfertigt?

 

13. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um diese Situation zu verbessern?

 

14. Wer wird von der Ausweisung der Altlast im Altlastenkataster verständigt?

 

15. Welche Maßnahmen werden derzeit gesetzt, um den Verursacher einer Altlast zu

finden und zur Verantwortung zu ziehen?

 

16. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die Wasserrechtsbehörden bzw. die

Gewerbebehörden von der Meldung einer Verdachtsfläche zu informieren?

 

17. S timmt die im o.a. Antrag aufgestellte Behauptung, daß Sie in einem

Durchführungserlaß zum Altlastensanierungsgesetz festgelegt haben, daß ergänzende

Untersuchungen dann nicht aus Altlastenbeiträgen finanziert werden, wenn bereits

ein Auftrag durch die Wasserrechtsbehörde gemäß Wasserrechtsgesetz besteht?

 

18. Wie ist die Situation, wenn - wie im o.a. Antrag angeführt - im Gegenzug die

Wasserrechtsbehörde als erste Instanz weitere Maßnahmen dem Bund gemäß § 13

Altlastensanierungsgesetz überläßt?

 

19. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die im Rechnungshofbericht kritisierten

Mängel bei der Einhebung des Altlastensanierungsbeitrages zu beseitigen?

 

20. Werden Sie eine Novelle des Altlastensanierungsgesetzes vorlegen, in dem Sie für

einen besseren Informationsfluß zwischen den örtlich zuständigen

Bezirksverwaltungsbehörden und den finanzbehördlich zuständigen Finanzämtern

sorgen werden?

 

21. Wie hoch ist das Beitragsaufkommen gemäß Altlastensanierungsgesetz im Jahr 1995

gewesen?

Wie hoch wird das Beitragsaufkommen für das Jahr 1996 präliminiert?

Wie hoch wäre das Beitragsaufkommen im Jahr 1995 gewesen, wenn - theoretisch -

100 % der Altlastensanierungsbeiträge eingehoben hätten werden können?

 

 

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