1462/J

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler .

betreffend Bericht des europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und

unmenschlicher Behandlung oder Strafe (CPT) infolge des Besuches in Östereich vom

26.9. bis 7. 10. 1994

1994 hat das CPT neuerlich einen Kontrollbesuch von Einrichtungen der östereichischen

Sicherheitsbehörden und Anstalten der Justiz durchgeführt. Dabei wurden insbesondere im

Bereich der Sicherheitspolizei erhebliche Mißstände aufgezeigt. Der Bericht des CPT liegt

bereits seit März 1995 vor. Eine Stellungnahme der Bundesregierung gibt es erst seit Herbst

1996. In dieser Stellungnahme ist unter anderem festgehalten, daß "die ursprüngliche

Absicht, eine Erweiterung des Ermittlungsinstrumentariums mit der durchgreifenden

Erneuerung des gesamten Vorverfahrens zu verbinden, wegen der durch die erwähnte

öffentliche Diskussion ausgelösten Dringlichkeit und des entstandenen politischen

Entscheidungsdrucks nicht aufrechterhalten werden konnte. Vielmehr mußte die

beabsichtigte Regelung zusäztlicher Ermittlungsinstrumente . . . zeitIich vorgezogen

werden" . Eine umfassende Novellierung des strafprozessualen Vorverfahrens soll erst im

Anschluß daran wieder aufgenommen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE: .

1 . Wann haben Sie von diesem zweiten Bericht des CPT Kenntnis erlangt?

2. Warum wurde die Stellungnahme der Bundesregierung erst im Herbst 1996 vorgelegt?

3. Sie sind als Bundeskanzler weder an Weisungen noch an Aufträgen anderer Personen

oder Verwaltungsorganen, sondern lediglich an die Gesetze gebunden. Politisch sind

Sie dem Nationalrat verantwortlich. Was verstehen Sie konkret unter dem auf Seite 4

in der Feststellung angeführten "entstandenen politischen Entscheidungsdruck" , zumal

es vom Nationalrat keine Entschließung gibt, die gesetzliche Regelung zusätzlicher

Ermittlungsinstrumente der gesetzlichen Neugestaltung des strafprozessualen

Vorverfahrens vorzuziehen?

4. Teilen Sie die Auffassung, daß die gesetzliche Regelung zusätzlicher

Ermittlungsinstrumente (Lauschangriff und Rasterfahndung) der gesetzlichen

Neugestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens vorzuziehen ist?

5. Wie rechtfertigen Sie die Vorziehung der gesetzlichen Regelung zusätzlicher

Ermittlungsinstrumente (Lauschangriff und Rasterfahndung) der gesetzlichen

Neugestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens angesichts der Tatsache, daß die

Novellierung des strafprozessualen Vorverfahrens von Ihrem Ministerium seit Jahren

angekündigt, von Fachkreisen seit Jahren gefordet und die Notwendigkeit durch ein

Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zu § 24 StPO belegt ist?

6. Wie rechtfertigen Sie insbesondere diese politische Entscheidung angesichts der

Tatsache, daß bereits in der Stellungnahme zum Bericht des CPT im Jahre 1991

festgestellt wurde, daß "die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden im Dienste der

Strafjustiz einschließlich der Vernehmung von Personen in der geltenden, aus dem

Jahre 1873 stammenden österreichischen Strafprozeßordnung nur sehr unzulänglich

und lückenhaft geregelt ist"?

7. Halten Sie es für sinnvoll, eine Erweiterung des Ermittlungsinstrumen tariums ohne

bzw vor Neuregelung des gesamten strafprozessualen Vorverfahrens zu beschließen?