1462/J
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler .
betreffend Bericht des europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und
unmenschlicher Behandlung oder Strafe (CPT) infolge des Besuches in Östereich vom
26.9. bis 7. 10. 1994
1994 hat das CPT neuerlich einen Kontrollbesuch von Einrichtungen der östereichischen
Sicherheitsbehörden und Anstalten der Justiz durchgeführt. Dabei wurden insbesondere im
Bereich der Sicherheitspolizei erhebliche Mißstände aufgezeigt. Der Bericht des CPT liegt
bereits seit März 1995 vor. Eine Stellungnahme der Bundesregierung gibt es erst seit Herbst
1996. In dieser Stellungnahme ist unter anderem festgehalten, daß "die ursprüngliche
Absicht, eine Erweiterung des Ermittlungsinstrumentariums mit der durchgreifenden
Erneuerung des gesamten Vorverfahrens zu verbinden, wegen der durch die erwähnte
öffentliche Diskussion ausgelösten Dringlichkeit und des entstandenen politischen
Entscheidungsdrucks nicht aufrechterhalten werden konnte. Vielmehr mußte die
beabsichtigte Regelung zusäztlicher Ermittlungsinstrumente . . . zeitIich vorgezogen
werden" . Eine umfassende Novellierung des strafprozessualen Vorverfahrens soll erst im
Anschluß daran wieder aufgenommen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: .
1 . Wann haben Sie von diesem zweiten Bericht des CPT Kenntnis erlangt?
2. Warum wurde die Stellungnahme der Bundesregierung erst im Herbst 1996 vorgelegt?
3. Sie sind als Bundeskanzler weder an Weisungen noch an Aufträgen anderer Personen
oder Verwaltungsorganen, sondern lediglich an die Gesetze gebunden. Politisch sind
Sie dem Nationalrat verantwortlich. Was verstehen Sie konkret unter dem auf Seite 4
in der Feststellung angeführten "entstandenen politischen Entscheidungsdruck" , zumal
es vom Nationalrat keine Entschließung gibt, die gesetzliche Regelung zusätzlicher
Ermittlungsinstrumente der gesetzlichen Neugestaltung des strafprozessualen
Vorverfahrens vorzuziehen?
4. Teilen Sie die Auffassung, daß die gesetzliche Regelung zusätzlicher
Ermittlungsinstrumente (Lauschangriff und Rasterfahndung) der gesetzlichen
Neugestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens vorzuziehen ist?
5. Wie rechtfertigen Sie die Vorziehung der gesetzlichen Regelung zusätzlicher
Ermittlungsinstrumente (Lauschangriff und Rasterfahndung) der gesetzlichen
Neugestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens angesichts der Tatsache, daß die
Novellierung des strafprozessualen Vorverfahrens von Ihrem Ministerium seit Jahren
angekündigt, von Fachkreisen seit Jahren gefordet und die Notwendigkeit durch ein
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zu § 24 StPO belegt ist?
6. Wie rechtfertigen Sie insbesondere diese politische Entscheidung angesichts der
Tatsache, daß bereits in der Stellungnahme zum Bericht des CPT im Jahre 1991
festgestellt wurde, daß "die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden im Dienste der
Strafjustiz einschließlich der Vernehmung von Personen in der geltenden, aus dem
Jahre 1873 stammenden österreichischen Strafprozeßordnung nur sehr unzulänglich
und lückenhaft geregelt ist"?
7. Halten Sie es für sinnvoll, eine Erweiterung des Ermittlungsinstrumen tariums ohne
bzw vor Neuregelung des gesamten strafprozessualen Vorverfahrens zu beschließen?