1463/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres .

 

betreffend Bericht des europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und

unmenschlicher Behandlung oder Strafe (CPT) infolge des Besuches in Östereich vom

26.9. bis 7. 10. 1994

 

 

 

Am 3 1. Oktober 1996 wurde in Straßburg der zweite Bericht des Europäischen Ausschusses

zur Verhütung von Folter (CPT) veröffentlicht. Auch in diesem Bericht werden schwere

Foltervorwürfe gegen die östereichische Polizei angeführt:

 

"Angesichts aller vorliegenden Informationen kann das CPT nicht die Schlußfolgerung

zurücknehmen, zu der es nach seinem ersten regelmäßig erfolgenden Besuch kam, wonach

die von der Polizei festgenommenen Personen ernsthaft Gefahr laufen, mißhandelt zu

werden. Diese Schlußfolgerung gilt insbesonders für Gefangene, die Gegenstand von

Ermittlungen von Beamten des Wiener Sicherheitsbüros sind.

 

Das CPT empfiehlt den östereichischen Behörden, unverzüglich ein aus unabhängigen

Personen bestehendes Gremium einzusetzen, das befugt ist, allgemeine, eingehende

Untersuchungen über die von Polizeibeamten des Wiener Sicherheitsbüros bei der

Festnahme und Einvernahme von Verdächtigen angewandten Methoden durchzuführen. Das

CPT ersucht auch um ehestmögliche Übermittlung der Untersuchungsergebnisse. Weiters

empfiehlt das CPT den östereichischen Behörden, die nötigen Maßnahmen zu setzen, damit

in der Praxis die Bestimmungen der genannten Erlässe tatsächlich zur Anwendung kommen.

Überdies empfiehlt das CPT, daß die Vorgesetzten die ihnen unterstehenden Beamten

unmißverständlich darauf hinweisen, daß Mißhandlungen von Personen, denen die Freiheit

entzogen wurde, nicht tolerierbar sind und streng bestraft werden. '' .

 

Der Bericht aus Straßburg wurde am l7. März 1995 (!) verabschiedet und dem

östereichischen Bundesministerium für Inneres übermittelt. Das zuständige Ministerium

benötigte mehr als ein Jahr, um eine Stellungnahme zu erarbeiten. Notwendige Maßnahmen

wurden bis dato nicht eingeleitet. Dies, obwohl bereits 1991 (!) anläßlich des ersten

Berichtes des CPT von Ihrem Ressort konkrete Maßnahmen gegen Mißstände im Bereich

der Sicherheitsbehörden angekündigt worden sind.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

(Die nach den Fragen angeführte Nummer bezieht sich auf den CPT-Bericht 1995)

 

 

1. Wann haben Sie persönlich erstmals vom CPT-Bericht (verabschiedet am 17. März

1995) Kenntnis erlangt?

 

2. Wann lag Ihre Stellungnahme zum zweiten Bericht des CPT vor?

 

3. Wann wurde die Stellungnahme der Bundesregierung im Ministerrat erstmals

behandelt?

 

4. Wann wurde die Stellungnahme der Bundesregierung im Ministerrat beschlossen?

 

5. Warum dauerte es eineinhalb Jahre, bis die Stellungnahme der Bundesregierung zum

zweiten CPT-Bericht vorlag?

 

6. Warum wurden von Ihrem Ministerium die beim letzten Besuch von Mitgliedern des

CPT als notwendig aufgezeigten Verbesserungen auch fünf Jahre später noch nicht im

gewünschten Umfang durchgeführt?

 

7. Welche konkreten Maßnahmen im Zuge der Aus- und Weiterbildung der Beamten

Ihres Ministeriums haben Sie gesetzt bzw werden Sie setzen, um im Sinne der

Empfehlungen des CPT (Nr 23) vor allem konfliktlösendes Verhalten zu trainieren?

 

8. Werden Sie sich dafür einsetzen , daß im polizeilichen Alltag die Möglichkeit einer

regelmäßigen Supervision geschaffen wird?

 

9. In der Stellungnahme der Bundesregierung (S 5) werden die aufgezeigten Mißstände

bei den Sicherheitsbehörden auch mit "einem exorbitanten Anstieg der Anhaltungen

von Schubhäftlingen" seit "dem sogenannten Fall des Eisernen Vorhanges" begründet.

Bereits im CPT-Bericht von November l990 wurden die Mißständen in den

Polizeigefangenenhäusern , und zwar hinsichtlich der .äußeren Haftbedingungen, der

Bewegung im Freien, der Hausordnung, der ausländischen Häftlinge, der

medizinischen Versorgung und Hygiene sowie der Kontrollen, aufgezeigt. Was wurde

von Ihrem Ministerium konkret unternommen, um die in diesem Bericht aufgezeigten

Mißstände zu beseitigen und die Empfehlungen umzusetzen?

 

10. Warum wurde von Ihrem Ministerium bis heute die Empfehlung des ersten CPT-

Berichtes, ein unabhängiges Organ mit der regelmäßigen Inspektion der

Haftbedingungen in Polizeigefangenenhäusern zu betrauen, nicht umgesetzt (Nr 94)?

 

11. Werden Sie dafür sorgen , daß diese bereits im ersten CPT-Bericht empfohlene

Kontrolleinrichtung geschaffen wird?

 

a) Wenn ja, bis wann ist damit zu rechnen?

 

b) Wenn nein, warum nicht?

 

12. Kann ein "exorbitanter Anstieg der Anhaltung von Schubhäftlingen"

menschenunwürdige Zustände, wie sie im CPT-Bericht von 1995 wiederum aufgezeigt

werden, rechtfertigen?

 

13. Das CPT empfiehlt, unverzüglich ein aus unabhängigen Personen bestehendes

Gremium einzusetzen , das befugt ist, allgemeine, eingehende Untersuchungen über

Mißhandlungsvorwürfe durchzuführen. Laut Stellungnahme der Bundesregierung

wurde zwischenzeitig das Kriminalbeamteninspektorat damit betraut, derartige

Vorwürfe zu untersuchen. Eine entsprechende Anpassung der Dienstanweisung sei

bereits in Ausarbeitung. Ist das Kriminalbeamteninspektorat für Sie das vom CPT

empfohlene Gremium von unabhängigen Personen (Nr 19)?

 

14. Werden Sie angesichts der oben zitierten Empfehlung des CPT dafür sorgen, daß eine

derartige unabhängige Kommission , die befugt ist, allgemeine, eingehende

Untersuchungen von Mißhandlungsvorwürfen gegen Sicherheitsbeamte

durchzuführen, ehestmöglich eingerichtet wird?

 

a) Wenn ja, bis wann?

 

b) Wenn nein , warum nicht?

 

15. Welche konkreten Maßnah men werden Sie - abgesehen von dem neuerlichen Hinweis

auf die Dienstanweisung - setzen, um den Ihnen unterstehenden Beamten

unmißverständlich klarzumachen, daß Mißhandlungen von Personen, denen die

Freiheit entzogen wurde, nicht tolerierbar sind und streng bestraft werden (Nr 20)?

 

16. Welche konkreten Maßnah men werden Sie setzen, daß von den Sicherheitsbeamten

bei ihrer Amtsausübung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 29 SBG) sowie die

Bestimmungen der § 5 und 6 der Richtlinienverordnung betreffend "die Achtung der

Menschenwürde und den Umgang mit Betroffenen " auch wirklich eingehalten werden

(Nr 2l)?

 

17. Welche konkreten Sanktionsmaßnahmen sind bei Nichtbeachtung dieser

Bestimmungen der Richtlinienverordnung sowi-e der Bestimmungen des

Sicherheitspolizeigesetzes vorgesehen?

 

18. Welche Garantien können Sie betroffenen Personen (insbesondere weiblichen

Geschlechts) anbieten, daß die Besichtigung des Körpers nur von Sicherheitsbeamten

des gleichen Geschlechts, insbesondere aber Untersuchungen des Körperinneren nur

von einem Arzt vorgenommen wird (Nr 22)?

 

19. Im CPT-Bericht wird bemängelt, "daß in einigen Fällen zwei Polizeidienststellen

jeweils gegen die andere ermittelten " und außerdem " mit derartigen Ermittlungen

betraute Beamte in der Hierachie unter den Beamten standen, gegen die die

Ermittlungen gerichtet waren. In der Stellungnahme der Bundesregierung wird dazu

ausgeführt, daß über Beschwerden von Menschen der Unabhängige Verwaltungssenat

als vollkommen unabhängige Instanz entscheidet. Dazu sei festgehalten, daß der UVS

 

aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Sicherheitsbeamten entscheidet. Werden Sie

daher den Vorschlag des CPT zur Verhütung von Mißhandlungen aufgreifen ,

entsprechend qualifizierte und befugte, nicht den Polizeibehörden angehörende

Persone mit den Untersuchungen über Beschwerden , die wegen Mißhandlungen gegen

Polizeibeamte vorgebracht wurden , zu betrauen (Nr 25)?

 

20. Das CPT bemängelt neuerlich (wie bereits l990) , aber auch die Volksanwaltschaft im

Jahr 1992, daß die Disziplinarkommissionen des Innenministeriums anscheinend sehr

nachsichtig agieren. In der Stellungnahme der Bundesregierung wird dazu ausgeführt,

daß die Disziplinarkommissionen weisungsfreie Organe seien und es dem BMI

verwehrt sei, in irgendeiner Form Einfluß zu nehmen. Werden Sie dafür sorgen, daß

die Empfehlung des CPT-Berichtes aus dem Jahre 1990 nach einer Revision des

Disziplinarverfahrens umgesetzt wird, um zu gewährleisten, daß sowohl die

angedrohten als auch die verhängten Sanktionen Sicherheitsbeamte davon abhalten,

unangemessene Gewalt anzuwenden und unabhängige Personen (zB Richter) in den

Entscheidungsprozeß einbezogen werden , damit die Qualität des Verfahrens verbessert

wird (Nr 26)?

 

21 . Welche konkreten Maßnahmen - abgesehen vom neuerlichen Hinweis für die

Amtsärzte in einer Dienstanweisung - werden Sie setzen , um sicherzustellen, daß

grundsätzlich jede Aufzeichnung nach der medizinischen Untersuchung einer

angehaltenen Person folgende Punkte umfassen :

 

a) die für die medizinische Untersuchung erhebliche Aussage des Betroffenen

(einschließlich der eigenen Beschreibung des Gesundheitszustandes und

sämtlicher behaupteter Mißhandlungen) ;

 

b) die auf einer gründlichen Untersuchung beruhenden medizinischen

Feststellungen (Befund) ;

 

c) die Schlußfolgerungen des Arztes unter Berücksichtigung von Punkt a) und b)

(Nr 27)?

 

22. Das CPT ersucht die österreichischen Behörden um eine Klarstellung über die

Vorgangsweise bei der Feststellung von Verletzungen, bei denen Fremdverschulden

nicht auszuschließen ist. Werden Sie dafür sorgen , daß in all diesen Fällen die

betroffenen Personen von einem Arzt ihres Vertrauens untersucht und behandelt

werden (Nr 27)?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

23. Welche konkreten MitteI der Gewaltanwendung sind bei Ausweisungs- bzw

Abschiebungsverfahren zulässig (Nr 29)?

 

24. Ist die Verwendung von Klebebändern zur Fesselung und Knebelung zulässig?

 

25. Was werden Sie unternehmen - abgesehen von der Beseitigung der

Wandbeschmierungen , um die Sauberkeit der Zellen in den Polizeigefangenenhäusern

insbesondere im Kommissariat Sch melz zu gewährleisten (Nr 33)?

 

26. Werden Sie dafür sorgen, daß die 2m2 große Haftzelle im Kommissariat Schmelz -

auch wenn diese "nur für die kurzfristige Unterbringung von Personen" verwendet

wird - unverzüglich geschlossen wird (Nr 33)?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

27. Die CPT-Delegation fand im Kommissariat Schmelz zwei nicht vorschriftsmäßige

Gummiknüppel und einen CS-Gasspray. Was haben Sie dagegen unternommen, daß

von Sicherheitsbeamten nur vorschriftsmäßige Gummiknüppel verwendet werden (Nr

33)?

 

28. Sind andere Fälle bekannt, in denen Sicherheitsbeamten nicht vorschriftsmäßige

Gummiknüppel verwendeten?

 

29. Wie kamen die Sicherheitsbeamten zu diesen nicht vorschriftsmäßigen

Gummiknüppel?

 

30. Die Verwendung von CS-Gas ist in Österreich verboten. Seit wann werden in

Östereich CS-Gaspatronen den Sicherheitsbeamten zur Erprobung als Dienstwaffe zur

Verfügung gestellt (Nr 33)?

 

31. Wie lange dauerte bzw soll diese Probephase dauern?

 

32. Wieviele CS-Gaspatronen wurden zur Erprobung als Dienstwaffe an

Sicherheitsbeamte verteilt?

 

33. In wievielen Fällen wurden solche CS-Gaspatronen als Dienstwaffe zur Anwendung

gebracht?

 

34. Werden Sie dafür sorgen, daß CS-Gas in welcher Form auch immer als Dienstwaffe

nicht zum Einsatz kommt?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

35. Wieviele Hafträume in den Bezirkskommissariaten bzw auf den Gendarmerieposten in

Östereich gibt es, die der Gestaltung und der Ausstattung der Haftzelle des

Gendarmeriepostens von Pörtschach am Wörthersee entsprechen (Nr 35)? :

 

36. Bis wann ist damit zu rechnen , daß alle Einzelzellen bei Polizei- und

Gendarmeriedienststellen hinsichtlich Gestaltung und Ausstattung der Zelle des

Gendarmeriepostens von Pörtschach am Wörthersee entsprechen?

 

37. Das CPT urgiert eine Garantie dafür, daß

 

- das Recht der betroffenen Personen , einen Angehörigen oder Dritten ihrer Wahl

von der Festnahme zu informieren ,

 

- das Recht auf Zugang zu einem Anwalt,

- das Recht, eine Untersuchung durch den Arzt ihrer Wahl (zusätzlich zur

Untersuchung durch den von den Polizeibehörden verständigten Arzt) zu

verlangen,

 

umgesetzt wird.

 

Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme diesbezüglich darauf hin, daß diese

Rechte im Rahmen der Neugestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens

eingehender als bisher geregelt werden sollen (Nr 38).

 

Werden Sie sich dafür einsetzen , daß eine Novellierung des strafprozessualen

Vorverfahrens und in diesem Zusammenhang des Sicherheitspolizeigesetzes und somit

eine eingehendere Regelung der Rechte festgenommener Personen noch vor der

Einführung neuer Ermittlungsmethoden (Lauschangriff und Rasterfahndung)

zumindest aber gleichzeitig mit diesen beschlossen werden?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

38. Werden Sie dafür sorgen, daß die Gründe für einen Aufschub der Verständigung eines

Angehörigen/Dritten/Anwalts einer festgenommenen Person klarer als bisher im

Informationsblatt definiert werden (Nr 43)?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

39. Das CPT stellt in seinem Bericht fest, daß die derzeitige Situation auch aufgrund der

Bestimmung des § 8 Abs 3 der Richtlinienverordnung nicht dem Zweck entspricht,

das Recht zu garantieren , daß eine Untersuchung durch den Arzt eigener Wahl

verlangt werden kann. In welcher Art und Weise werden Sie dafür sorgen, daß das

Recht, eine Untersuchung durch den Arzt der Wahl der festgenommenen Personen -

zusätzlich zur Untersuchung durch den von den Polizeibehörden verständigten Arzt -

zu verlangen, garantiert wird (Nr 48)?

 

40. Werden Sie dafür sorgen, daß die zu § 31 SPG erlassene Richtlinienverordnung

dahingehend ergänzt wird , daß Angaben zur erlaubten Dauer einer Einvernahme

sowie zur Verhaltensweise bei der Einvernahme bestimmter Personengruppen, wie

Personen , die unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluß stehen, sowie die

vor kurzem einer starken Gemütsregung ausgesetzt waren und von geistig : behinderten

und geisteskranken Personen ergänzt wird (Nr 50)? .

 

Wenn nein, warum nicht?

 

41 . Werden Sie dafür sorgen, daß in Hinkunft Einvernahmen auch elektronisch

(Aufzeichnung per Video oder Tonband) aufgezeichnet werden (Nr 51)?

 

42. Welchen G rund gibt es, damit bis zur Reform des Vorverfahrens zuzuwarten?

 

43. Werden Sie dafür sorgen , daß insbesondere besondere Vernehmungszimmer, wie zB

die sogenannten "Handzellen " , entweder mit einem Monitor oder einer

 

"Observierungsöffnung " (Einwegspiegel, um das Vernehmungszimmer von außen

einzusehen) ausgestattet werden (Nr 52)?

 

44. In der Stellungnahme der Bundesregierung ist auf Seite 23 festgehalten, "daß ein

Rechtsanwalt - unabhängig davon, ob ein Vollmachtsverhältnis besteht oder nicht -

keinen Rechtsanspruch auf Besuch eines Schubhäftlings hat. Werden Sie daher im

Sinne der Empfehlungen des CPT dafür sorgen, daß ein Rechtsanspruch auf Besuch

eines Schubhäftlings für jeden Rechtsbeistand gesetzlich geregelt wird (Nr 54)?

 

a) Wenn ja, bis wann?

 

b) Wenn nein, warum nicht?

 

45. Laut Ausführung der Bundesregierung ist die Behörde dazu verhalten, bei

Schubhäftlingen die Vertretung durch einen Rechtsbeistand zu ermöglichen und nicht

zu behindern. Werden Sie im Sinne dieser Ausführungen dafür sorgen, daß generell

bei der Einvernahme von Schubhäftlingen ein Rechtsbeistand beigezogen wird (Nr 54?

 

a) Wenn nein, warum nicht?

 

b) Wenn ja, in welcher Form werden Sie dafür sorgen?

 

46. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um zu verhindern , daß Personen wie zB die

in dem Bericht unter Nr 29 angeführten Iraner oder kürzlich drei afghanische

Flüchtlinge (die dann doch wieder nach Österreich zurückgebracht werden mußten) in

ihr Heimatland (wenn auch indirekt über Italien) abgeschoben werden (Nr 55)?

 

47. Werden Sie dafür sorgen, daß bei der Verhängung der Schubhaft wie bei der

Verhängung der U-Haft der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt und

gelindere Mittel angewandt werden?

 

48. Werden Sie dafür sorgen, daß die zB in Linz oder in Kärnten von

Ausländerberatungsstellen ausgearbeiteten Vorschläge zur Verbesserung der

Bedingungen für die Schubhäftlinge umgesetzt werden?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

49. Werden Sie angesichts der neuerlich aufgezeigten Mißstände in den

Polizeigefangenenhäusern dafür sorgen , daß der Vollzug in den

Polizeigefangenenhäusern analog zum Strafvollzugsgesetz gesetzlich geregelt wird?

 

a) Wenn nein, warum nicht?

 

b) Wenn ja, wann ist mit einem entsprechenden Entwurf zu rechnen?

 

50. Wie rechtfertigen Sie die Verwendung der sogenannten "Tobzellen'' , in denen laut

Bericht des CPT katastrophale hygienische Verhältnisse herschen und es keine

natürliche Beleuchtung gibt und in einer Zelle sogar die künstliche Beleuchtung

 

ausgefallen war, bis zur Fertigstellung des Neubaues und warum wurden diese beiden

Zellen nicht unverzüglich nach Vorlage des Berichtes geschlossen (Nr 78)?

 

51. Gibt es ähnliche "Tobzellen " auch in anderen Polizeigefangenenhäusern?

 

Wenn ja, in welchen?

 

52. Warum wurden bis heute für die in Polizeigefangenenhäusern festgehaltenen Personen

generell keine Lektüren und Gesellschaftsspiele bereitgestellt (Nr 63 und 77)?

 

53. Bis wann ist mit der Umsetzung dieser Empfehlung zu rechnen?

 

54. Werden Sie dafür sorgen, daß in den Polizeigefangenenhäusern auch entsprechende

psychologische und psychiatrische Dienste eingerichtet werden (Nr 87).

 

55. Wenn ja, bis wann ist mit der Umsetzung dieser Forderung zu rechnen?

 

56. Warum werden Schubhäftlinge im Polizeigefangenenhaus Schwechat trotz der von

ihnen aufgezeigten problematischen Situation dort auch längere Zeit festgehalten

(Nr 73)?

 

57. Werden Sie dafür sorgen, daß diese in Hinkunft im Sinne der Empfehlung untersagt

wird?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

58. Werden Sie dafür sorgen, daß grundsätzlich alle Personen , die in

Polizeigefangenenhäusern festgehalten werden, öfter als einmal in der Woche die

Dusche benützen dürfen und ein ÜberbeIag von Haftzellen (Richtwert höchstens sechs

Häftlinge in einer 25 m2 großen Zelle) ausgeschlossen wird (Nr 66 und 67)?

 

59. Bis wann ist mit der Umsetzung dieser Empfehlung zu rechnen?

 

60. Werden Sie veranlassen, daß Häftlinge auch aus disziplinären Gründen nicht in Zellen

eingesperrt werden , die nicht mit einem Tisch , einem Sessel (nötigenfalls fix

montiert) und zumindest für die Nacht mit einer Matraze ausgestattet sind (Nr 70)?

 

61 . Werden Sie dafür sorgen, daß jeder Sicherheitsbeamte sichtbar seinen Namen oder

seine Dienstnummer an der Uniform trägt? .

 

62. Werden Sie dafür sorgen, daß auch die Arbeitsbedingungen für die Beamten

verbessert werden?

 

63. Bis wann ist damit zu rechnen und welche Maßnahmen haben Sie vorgesehen?