1463/J
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres .
betreffend Bericht des europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und
unmenschlicher Behandlung oder Strafe (CPT) infolge des Besuches in Östereich vom
26.9. bis 7. 10. 1994
Am 3 1. Oktober 1996 wurde in Straßburg der zweite Bericht des Europäischen Ausschusses
zur Verhütung von Folter (CPT) veröffentlicht. Auch in diesem Bericht werden schwere
Foltervorwürfe gegen die östereichische Polizei angeführt:
"Angesichts aller vorliegenden Informationen kann das CPT nicht die Schlußfolgerung
zurücknehmen, zu der es nach seinem ersten regelmäßig erfolgenden Besuch kam, wonach
die von der Polizei festgenommenen Personen ernsthaft Gefahr laufen, mißhandelt zu
werden. Diese Schlußfolgerung gilt insbesonders für Gefangene, die Gegenstand von
Ermittlungen von Beamten des Wiener Sicherheitsbüros sind.
Das CPT empfiehlt den östereichischen Behörden, unverzüglich ein aus unabhängigen
Personen bestehendes Gremium einzusetzen, das befugt ist, allgemeine, eingehende
Untersuchungen über die von Polizeibeamten des Wiener Sicherheitsbüros bei der
Festnahme und Einvernahme von Verdächtigen angewandten Methoden durchzuführen. Das
CPT ersucht auch um ehestmögliche Übermittlung der Untersuchungsergebnisse. Weiters
empfiehlt das CPT den östereichischen Behörden, die nötigen Maßnahmen zu setzen, damit
in der Praxis die Bestimmungen der genannten Erlässe tatsächlich zur Anwendung kommen.
Überdies empfiehlt das CPT, daß die Vorgesetzten die ihnen unterstehenden Beamten
unmißverständlich darauf hinweisen, daß Mißhandlungen von Personen, denen die Freiheit
entzogen wurde, nicht tolerierbar sind und streng bestraft werden. '' .
Der Bericht aus Straßburg wurde am l7. März 1995 (!) verabschiedet und dem
östereichischen Bundesministerium für Inneres übermittelt. Das zuständige Ministerium
benötigte mehr als ein Jahr, um eine Stellungnahme zu erarbeiten. Notwendige Maßnahmen
wurden bis dato nicht eingeleitet. Dies, obwohl bereits 1991 (!) anläßlich des ersten
Berichtes des CPT von Ihrem Ressort konkrete Maßnahmen gegen Mißstände im Bereich
der Sicherheitsbehörden angekündigt worden sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
(Die nach den Fragen angeführte Nummer bezieht sich auf den CPT-Bericht 1995)
1. Wann haben Sie persönlich erstmals vom CPT-Bericht (verabschiedet am 17. März
1995) Kenntnis erlangt?
2. Wann lag Ihre Stellungnahme zum zweiten Bericht des CPT vor?
3. Wann wurde die Stellungnahme der Bundesregierung im Ministerrat erstmals
behandelt?
4. Wann wurde die Stellungnahme der Bundesregierung im Ministerrat beschlossen?
5. Warum dauerte es eineinhalb Jahre, bis die Stellungnahme der Bundesregierung zum
zweiten CPT-Bericht vorlag?
6. Warum wurden von Ihrem Ministerium die beim letzten Besuch von Mitgliedern des
CPT als notwendig aufgezeigten Verbesserungen auch fünf Jahre später noch nicht im
gewünschten Umfang durchgeführt?
7. Welche konkreten Maßnahmen im Zuge der Aus- und Weiterbildung der Beamten
Ihres Ministeriums haben Sie gesetzt bzw werden Sie setzen, um im Sinne der
Empfehlungen des CPT (Nr 23) vor allem konfliktlösendes Verhalten zu trainieren?
8. Werden Sie sich dafür einsetzen , daß im polizeilichen Alltag die Möglichkeit einer
regelmäßigen Supervision geschaffen wird?
9. In der Stellungnahme der Bundesregierung (S 5) werden die aufgezeigten Mißstände
bei den Sicherheitsbehörden auch mit "einem exorbitanten Anstieg der Anhaltungen
von Schubhäftlingen" seit "dem sogenannten Fall des Eisernen Vorhanges" begründet.
Bereits im CPT-Bericht von November l990 wurden die Mißständen in den
Polizeigefangenenhäusern , und zwar hinsichtlich der .äußeren Haftbedingungen, der
Bewegung im Freien, der Hausordnung, der ausländischen Häftlinge, der
medizinischen Versorgung und Hygiene sowie der Kontrollen, aufgezeigt. Was wurde
von Ihrem Ministerium konkret unternommen, um die in diesem Bericht aufgezeigten
Mißstände zu beseitigen und die Empfehlungen umzusetzen?
10. Warum wurde von Ihrem Ministerium bis heute die Empfehlung des ersten CPT-
Berichtes, ein unabhängiges Organ mit der regelmäßigen Inspektion der
Haftbedingungen in Polizeigefangenenhäusern zu betrauen, nicht umgesetzt (Nr 94)?
11. Werden Sie dafür sorgen , daß diese bereits im ersten CPT-Bericht empfohlene
Kontrolleinrichtung geschaffen wird?
a) Wenn ja, bis wann ist damit zu rechnen?
b) Wenn nein, warum nicht?
12. Kann ein "exorbitanter Anstieg der Anhaltung von Schubhäftlingen"
menschenunwürdige Zustände, wie sie im CPT-Bericht von 1995 wiederum aufgezeigt
werden, rechtfertigen?
13. Das CPT empfiehlt, unverzüglich ein aus unabhängigen Personen bestehendes
Gremium einzusetzen , das befugt ist, allgemeine, eingehende Untersuchungen über
Mißhandlungsvorwürfe durchzuführen. Laut Stellungnahme der Bundesregierung
wurde zwischenzeitig das Kriminalbeamteninspektorat damit betraut, derartige
Vorwürfe zu untersuchen. Eine entsprechende Anpassung der Dienstanweisung sei
bereits in Ausarbeitung. Ist das Kriminalbeamteninspektorat für Sie das vom CPT
empfohlene Gremium von unabhängigen Personen (Nr 19)?
14. Werden Sie angesichts der oben zitierten Empfehlung des CPT dafür sorgen, daß eine
derartige unabhängige Kommission , die befugt ist, allgemeine, eingehende
Untersuchungen von Mißhandlungsvorwürfen gegen Sicherheitsbeamte
durchzuführen, ehestmöglich eingerichtet wird?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein , warum nicht?
15. Welche konkreten Maßnah men werden Sie - abgesehen von dem neuerlichen Hinweis
auf die Dienstanweisung - setzen, um den Ihnen unterstehenden Beamten
unmißverständlich klarzumachen, daß Mißhandlungen von Personen, denen die
Freiheit entzogen wurde, nicht tolerierbar sind und streng bestraft werden (Nr 20)?
16. Welche konkreten Maßnah men werden Sie setzen, daß von den Sicherheitsbeamten
bei ihrer Amtsausübung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 29 SBG) sowie die
Bestimmungen der § 5 und 6 der Richtlinienverordnung betreffend "die Achtung der
Menschenwürde und den Umgang mit Betroffenen " auch wirklich eingehalten werden
(Nr 2l)?
17. Welche konkreten Sanktionsmaßnahmen sind bei Nichtbeachtung dieser
Bestimmungen der Richtlinienverordnung sowi-e der Bestimmungen des
Sicherheitspolizeigesetzes vorgesehen?
18. Welche Garantien können Sie betroffenen Personen (insbesondere weiblichen
Geschlechts) anbieten, daß die Besichtigung des Körpers nur von Sicherheitsbeamten
des gleichen Geschlechts, insbesondere aber Untersuchungen des Körperinneren nur
von einem Arzt vorgenommen wird (Nr 22)?
19. Im CPT-Bericht wird bemängelt, "daß in einigen Fällen zwei Polizeidienststellen
jeweils gegen die andere ermittelten " und außerdem " mit derartigen Ermittlungen
betraute Beamte in der Hierachie unter den Beamten standen, gegen die die
Ermittlungen gerichtet waren. In der Stellungnahme der Bundesregierung wird dazu
ausgeführt, daß über Beschwerden von Menschen der Unabhängige Verwaltungssenat
als vollkommen unabhängige Instanz entscheidet. Dazu sei festgehalten, daß der UVS
aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Sicherheitsbeamten entscheidet. Werden Sie
daher den Vorschlag des CPT zur Verhütung von Mißhandlungen aufgreifen ,
entsprechend qualifizierte und befugte, nicht den Polizeibehörden angehörende
Persone mit den Untersuchungen über Beschwerden , die wegen Mißhandlungen gegen
Polizeibeamte vorgebracht wurden , zu betrauen (Nr 25)?
20. Das CPT bemängelt neuerlich (wie bereits l990) , aber auch die Volksanwaltschaft im
Jahr 1992, daß die Disziplinarkommissionen des Innenministeriums anscheinend sehr
nachsichtig agieren. In der Stellungnahme der Bundesregierung wird dazu ausgeführt,
daß die Disziplinarkommissionen weisungsfreie Organe seien und es dem BMI
verwehrt sei, in irgendeiner Form Einfluß zu nehmen. Werden Sie dafür sorgen, daß
die Empfehlung des CPT-Berichtes aus dem Jahre 1990 nach einer Revision des
Disziplinarverfahrens umgesetzt wird, um zu gewährleisten, daß sowohl die
angedrohten als auch die verhängten Sanktionen Sicherheitsbeamte davon abhalten,
unangemessene Gewalt anzuwenden und unabhängige Personen (zB Richter) in den
Entscheidungsprozeß einbezogen werden , damit die Qualität des Verfahrens verbessert
wird (Nr 26)?
21 . Welche konkreten Maßnahmen - abgesehen vom neuerlichen Hinweis für die
Amtsärzte in einer Dienstanweisung - werden Sie setzen , um sicherzustellen, daß
grundsätzlich jede Aufzeichnung nach der medizinischen Untersuchung einer
angehaltenen Person folgende Punkte umfassen :
a) die für die medizinische Untersuchung erhebliche Aussage des Betroffenen
(einschließlich der eigenen Beschreibung des Gesundheitszustandes und
sämtlicher behaupteter Mißhandlungen) ;
b) die auf einer gründlichen Untersuchung beruhenden medizinischen
Feststellungen (Befund) ;
c) die Schlußfolgerungen des Arztes unter Berücksichtigung von Punkt a) und b)
(Nr 27)?
22. Das CPT ersucht die österreichischen Behörden um eine Klarstellung über die
Vorgangsweise bei der Feststellung von Verletzungen, bei denen Fremdverschulden
nicht auszuschließen ist. Werden Sie dafür sorgen , daß in all diesen Fällen die
betroffenen Personen von einem Arzt ihres Vertrauens untersucht und behandelt
werden (Nr 27)?
Wenn nein, warum nicht?
23. Welche konkreten MitteI der Gewaltanwendung sind bei Ausweisungs- bzw
Abschiebungsverfahren zulässig (Nr 29)?
24. Ist die Verwendung von Klebebändern zur Fesselung und Knebelung zulässig?
25. Was werden Sie unternehmen - abgesehen von der Beseitigung der
Wandbeschmierungen , um die Sauberkeit der Zellen in den Polizeigefangenenhäusern
insbesondere im Kommissariat Sch melz zu gewährleisten (Nr 33)?
26. Werden Sie dafür sorgen, daß die 2m2 große Haftzelle im Kommissariat Schmelz -
auch wenn diese "nur für die kurzfristige Unterbringung von Personen" verwendet
wird - unverzüglich geschlossen wird (Nr 33)?
Wenn nein, warum nicht?
27. Die CPT-Delegation fand im Kommissariat Schmelz zwei nicht vorschriftsmäßige
Gummiknüppel und einen CS-Gasspray. Was haben Sie dagegen unternommen, daß
von Sicherheitsbeamten nur vorschriftsmäßige Gummiknüppel verwendet werden (Nr
33)?
28. Sind andere Fälle bekannt, in denen Sicherheitsbeamten nicht vorschriftsmäßige
Gummiknüppel verwendeten?
29. Wie kamen die Sicherheitsbeamten zu diesen nicht vorschriftsmäßigen
Gummiknüppel?
30. Die Verwendung von CS-Gas ist in Österreich verboten. Seit wann werden in
Östereich CS-Gaspatronen den Sicherheitsbeamten zur Erprobung als Dienstwaffe zur
Verfügung gestellt (Nr 33)?
31. Wie lange dauerte bzw soll diese Probephase dauern?
32. Wieviele CS-Gaspatronen wurden zur Erprobung als Dienstwaffe an
Sicherheitsbeamte verteilt?
33. In wievielen Fällen wurden solche CS-Gaspatronen als Dienstwaffe zur Anwendung
gebracht?
34. Werden Sie dafür sorgen, daß CS-Gas in welcher Form auch immer als Dienstwaffe
nicht zum Einsatz kommt?
Wenn nein, warum nicht?
35. Wieviele Hafträume in den Bezirkskommissariaten bzw auf den Gendarmerieposten in
Östereich gibt es, die der Gestaltung und der Ausstattung der Haftzelle des
Gendarmeriepostens von Pörtschach am Wörthersee entsprechen (Nr 35)? :
36. Bis wann ist damit zu rechnen , daß alle Einzelzellen bei Polizei- und
Gendarmeriedienststellen hinsichtlich Gestaltung und Ausstattung der Zelle des
Gendarmeriepostens von Pörtschach am Wörthersee entsprechen?
37. Das CPT urgiert eine Garantie dafür, daß
- das Recht der betroffenen Personen , einen Angehörigen oder Dritten ihrer Wahl
von der Festnahme zu informieren ,
- das Recht auf Zugang zu einem Anwalt,
- das Recht, eine Untersuchung durch den Arzt ihrer Wahl (zusätzlich zur
Untersuchung durch den von den Polizeibehörden verständigten Arzt) zu
verlangen,
umgesetzt wird.
Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme diesbezüglich darauf hin, daß diese
Rechte im Rahmen der Neugestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens
eingehender als bisher geregelt werden sollen (Nr 38).
Werden Sie sich dafür einsetzen , daß eine Novellierung des strafprozessualen
Vorverfahrens und in diesem Zusammenhang des Sicherheitspolizeigesetzes und somit
eine eingehendere Regelung der Rechte festgenommener Personen noch vor der
Einführung neuer Ermittlungsmethoden (Lauschangriff und Rasterfahndung)
zumindest aber gleichzeitig mit diesen beschlossen werden?
Wenn nein, warum nicht?
38. Werden Sie dafür sorgen, daß die Gründe für einen Aufschub der Verständigung eines
Angehörigen/Dritten/Anwalts einer festgenommenen Person klarer als bisher im
Informationsblatt definiert werden (Nr 43)?
Wenn nein, warum nicht?
39. Das CPT stellt in seinem Bericht fest, daß die derzeitige Situation auch aufgrund der
Bestimmung des § 8 Abs 3 der Richtlinienverordnung nicht dem Zweck entspricht,
das Recht zu garantieren , daß eine Untersuchung durch den Arzt eigener Wahl
verlangt werden kann. In welcher Art und Weise werden Sie dafür sorgen, daß das
Recht, eine Untersuchung durch den Arzt der Wahl der festgenommenen Personen -
zusätzlich zur Untersuchung durch den von den Polizeibehörden verständigten Arzt -
zu verlangen, garantiert wird (Nr 48)?
40. Werden Sie dafür sorgen, daß die zu § 31 SPG erlassene Richtlinienverordnung
dahingehend ergänzt wird , daß Angaben zur erlaubten Dauer einer Einvernahme
sowie zur Verhaltensweise bei der Einvernahme bestimmter Personengruppen, wie
Personen , die unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluß stehen, sowie die
vor kurzem einer starken Gemütsregung ausgesetzt waren und von geistig : behinderten
und geisteskranken Personen ergänzt wird (Nr 50)? .
Wenn nein, warum nicht?
41 . Werden Sie dafür sorgen, daß in Hinkunft Einvernahmen auch elektronisch
(Aufzeichnung per Video oder Tonband) aufgezeichnet werden (Nr 51)?
42. Welchen G rund gibt es, damit bis zur Reform des Vorverfahrens zuzuwarten?
43. Werden Sie dafür sorgen , daß insbesondere besondere Vernehmungszimmer, wie zB
die sogenannten "Handzellen " , entweder mit einem Monitor oder einer
"Observierungsöffnung " (Einwegspiegel, um das Vernehmungszimmer von außen
einzusehen) ausgestattet werden (Nr 52)?
44. In der Stellungnahme der Bundesregierung ist auf Seite 23 festgehalten, "daß ein
Rechtsanwalt - unabhängig davon, ob ein Vollmachtsverhältnis besteht oder nicht -
keinen Rechtsanspruch auf Besuch eines Schubhäftlings hat. Werden Sie daher im
Sinne der Empfehlungen des CPT dafür sorgen, daß ein Rechtsanspruch auf Besuch
eines Schubhäftlings für jeden Rechtsbeistand gesetzlich geregelt wird (Nr 54)?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
45. Laut Ausführung der Bundesregierung ist die Behörde dazu verhalten, bei
Schubhäftlingen die Vertretung durch einen Rechtsbeistand zu ermöglichen und nicht
zu behindern. Werden Sie im Sinne dieser Ausführungen dafür sorgen, daß generell
bei der Einvernahme von Schubhäftlingen ein Rechtsbeistand beigezogen wird (Nr 54?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, in welcher Form werden Sie dafür sorgen?
46. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um zu verhindern , daß Personen wie zB die
in dem Bericht unter Nr 29 angeführten Iraner oder kürzlich drei afghanische
Flüchtlinge (die dann doch wieder nach Österreich zurückgebracht werden mußten) in
ihr Heimatland (wenn auch indirekt über Italien) abgeschoben werden (Nr 55)?
47. Werden Sie dafür sorgen, daß bei der Verhängung der Schubhaft wie bei der
Verhängung der U-Haft der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt und
gelindere Mittel angewandt werden?
48. Werden Sie dafür sorgen, daß die zB in Linz oder in Kärnten von
Ausländerberatungsstellen ausgearbeiteten Vorschläge zur Verbesserung der
Bedingungen für die Schubhäftlinge umgesetzt werden?
Wenn nein, warum nicht?
49. Werden Sie angesichts der neuerlich aufgezeigten Mißstände in den
Polizeigefangenenhäusern dafür sorgen , daß der Vollzug in den
Polizeigefangenenhäusern analog zum Strafvollzugsgesetz gesetzlich geregelt wird?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wann ist mit einem entsprechenden Entwurf zu rechnen?
50. Wie rechtfertigen Sie die Verwendung der sogenannten "Tobzellen'' , in denen laut
Bericht des CPT katastrophale hygienische Verhältnisse herschen und es keine
natürliche Beleuchtung gibt und in einer Zelle sogar die künstliche Beleuchtung
ausgefallen war, bis zur Fertigstellung des Neubaues und warum wurden diese beiden
Zellen nicht unverzüglich nach Vorlage des Berichtes geschlossen (Nr 78)?
51. Gibt es ähnliche "Tobzellen " auch in anderen Polizeigefangenenhäusern?
Wenn ja, in welchen?
52. Warum wurden bis heute für die in Polizeigefangenenhäusern festgehaltenen Personen
generell keine Lektüren und Gesellschaftsspiele bereitgestellt (Nr 63 und 77)?
53. Bis wann ist mit der Umsetzung dieser Empfehlung zu rechnen?
54. Werden Sie dafür sorgen, daß in den Polizeigefangenenhäusern auch entsprechende
psychologische und psychiatrische Dienste eingerichtet werden (Nr 87).
55. Wenn ja, bis wann ist mit der Umsetzung dieser Forderung zu rechnen?
56. Warum werden Schubhäftlinge im Polizeigefangenenhaus Schwechat trotz der von
ihnen aufgezeigten problematischen Situation dort auch längere Zeit festgehalten
(Nr 73)?
57. Werden Sie dafür sorgen, daß diese in Hinkunft im Sinne der Empfehlung untersagt
wird?
Wenn nein, warum nicht?
58. Werden Sie dafür sorgen, daß grundsätzlich alle Personen , die in
Polizeigefangenenhäusern festgehalten werden, öfter als einmal in der Woche die
Dusche benützen dürfen und ein ÜberbeIag von Haftzellen (Richtwert höchstens sechs
Häftlinge in einer 25 m2 großen Zelle) ausgeschlossen wird (Nr 66 und 67)?
59. Bis wann ist mit der Umsetzung dieser Empfehlung zu rechnen?
60. Werden Sie veranlassen, daß Häftlinge auch aus disziplinären Gründen nicht in Zellen
eingesperrt werden , die nicht mit einem Tisch , einem Sessel (nötigenfalls fix
montiert) und zumindest für die Nacht mit einer Matraze ausgestattet sind (Nr 70)?
61 . Werden Sie dafür sorgen, daß jeder Sicherheitsbeamte sichtbar seinen Namen oder
seine Dienstnummer an der Uniform trägt? .
62. Werden Sie dafür sorgen, daß auch die Arbeitsbedingungen für die Beamten
verbessert werden?
63. Bis wann ist damit zu rechnen und welche Maßnahmen haben Sie vorgesehen?