1464/J
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
betreffend Umstrukturierungen bei der Post
Die Post steht vor tiefgreifenden Reformen und Umstrukturierungen. Dies auf
organisatorischem wie auch auf technischem Gebiet. So sind etwa die Folgen der
umfassenden DigitaIisierung drastisch, die Fragen einer allfälligen Ausgliederung
ungeklärt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten aus diesem Grund an den Bundesminister
für Wissenschaft, Verkehr und Kunst folgende schriftIiche
ANFRAGE:
1 . Wie entwickeIte sich in den letzten 4 Jahren die Finanzsituation der Post
aufgegliedert auf die verschiedenen Teilbereiche und die einzeInen Jahre?
2. Wie entwickelte sich der Schuldenstand in den vergangenen 5 Jahren, welche
finanziellen Verbindlichkeiten bestanden jeweils und weIche Erfordernisse an das
Budget wurden von seiten der Post aus welchen Teilbereichen jährlich in diesem
Zeitraum gestellt bzw. welche ZahIungen erfolgten?
3. Welche Gesamtkosten sind für die gesamte Digitalisierung geplant? Bis wann soll
diese Digitalisierung abgeschlossen werden? Wie sieht die finanzielIe Bedeckung
dieser Investitionen aus? Erfolgt sie auf Schulden- bzw. Kreditweg?
.
4. Welche ko nkreten Ausgliederungs- bzw. Privatisierungsschritte sind in welchen
TeiIbereichen der Post geplant? Liegen diesbezüglich bereits Zeitpläne,
konkretere Konzepte und Finanzierungspläne vor? Wenn ja, welche im Detail?
4. a) Welche Konsequenzen wird eine teilweise Ausgliederung bzw. Privatisierung
auf den SchuIdenstand haben?
5. Existiert für die Gesamtdigitalisierung eine Wirtschaftlichkeitsanalyse? Wenn ja,
mit welchen ko nkreten Ergebnissen , von welchen Erstellern und mit welchem
Erstellungsdatum?
6. HäIt der Verkehrsminister die Gesamtdigitalisierung um jeden Preis auch im
ländlichen Raum für wirtschaftIich sinnvolI? Gab es im Zusammenhang mit der
DigitaIisierung regionaIer Fernmeldebetriebsämter Wirtschaftlichkeitsanalysen?
Wenn ja, wann, von welchem Ersteller und mit welchen konkreten Ergebnissen?
7. In vielen dieser regionalen Fernmeldeämter ist es schon in den letzten Jahren zu
umfassenden Modernisierungsmaßnahmen gekommen, die Ämter der Verbund-
und Netzgruppenebene sollen in ganz Östereich bis 1997 direkt digitalisiert
werden. Gleichzeitig werden aber alle Arbeitsplätze in diesen Ämtern tätigen
Bediensteten eingezogen (digitale Ämter werden von einer zentralen Betriebsstelle
aus betreut!).
Wieviele FernmeIdebedienstete werden durch diese Umstrukturierungen auf
Grund der Digitalisierung betroffen sein? Sind Entlassungen geplant? Wenn ja,
wieviele? Wieviele Versetzungen in diverse Betriebsstellen sind geplant und
welche Anfahrtswege mutet man diesen Bediensteten zu?
8. Ist es richtig, daß in der Post die Frage von Zwangspensionierungen überlegt
wird? Wenn ja, in welchem Zusammenhang und unter welchen Konditionen?
9. In den neuen OES-Ämtern wurden mit MiIIionenaufwand die technischen
Voraussetzungen (Fangschaltungen) zum Identifizieren von Telefon- und ISDN-
Teilnehmern (APS-7) geschaffen. Bis zum l .4. war es Teilnehmern mögIich,
welche an das WähIsystem OES-E angeschlossen waren, diesen Zusatzdienst
fernmündlich zu beantragen. Mit Inkrafttreten des FG-93 am 1.4. 1994 ist laut §
34, Abs. 3 , eine Fangschaltung nur mehr über schriftIichen Antrag mit S 120, --
Stempelmarke des TeiInehmers an das Fernmeldebüro möglich (laut
FernmeIdebüro Linz ist auch eine Überwachung nicht mehr möglich so wird es
zumindest Anrufern mitgeteilt). Bisher wurden einem Beschwerdeführer nach
Antragstellung an einen Betriebsbezirk des Fernmeldebetriebsamtes eine
Fangschaltung instalIiert und nach erfolgreicher Identifikation Name und Adresse
des Anrufers mitgeteilt. Seit 1.4. dürfen laut FG-93 dem Beschwerdeführer
keinerlei Daten des Belästigers mehr mitgeteilt werden (§ 34, Abs. 4). Dem
Telefonteror wird also wieder Tür und Tor geöffnet. Einzige Ausnahme ist der
gerichtliche Überwachungsauftrag.
Wozu soll also insgesamt der teure technische Aufwand unter diesen
Rahmenbedingungen dienen?