1470/J

 

 

 

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz

 

betreffend Ausbildungsstop bei den Hebammen

 

 

Laut Berichten von betroffenen Frauen ist es heuer nicht möglich, eine

Hebammenausbildung zu beginnen. Erst ab 1998 wird an den Hebammenakademien wieder

mit einer Ausbildung begonnen werden können.

1994 wurde in einem neuen Hebammengesetz der Tätigkeitsbereich der Hebamme

ausgeweitet, in der Folge wurde auch die Ausbildung durch Verlängerung auf 3 Jahre und

die Umwandlung in Hebammenakademien, begleitet mit einer Lehrplanausweitung

aufgewertet.

Daher ist der derzeitige Ausbildungsstop für diesen Beruf nicht verständlich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

l) Warum ist es derzeit nicht möglich, eine Ausbildung als Hebamme an den

Hebammenakademien zu beginnen?

 

2) Wie ist der Ausbildungsstop trotz Ausweitung des Tätigkeitsbereiches der Hebammen

und der Verlängerung der Ausbildung zu erklären?

 

3) Wie ist die rechtliche Grundlage der Aussetzung der Hebammenausbildung?

 

4) Gibt es eine Bedarfsplanung für den Hebammenberuf für die nächsten 10 Jahre?

Wenn ja, wie lautet dieser?

Wenn nein, warum nicht?