1471/J
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Bericht des europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und
unmenschlicher Behandlung oder Strafe (CPT) infolge des Besuches in Österreich vom
26.9. bis 7.10.1994
Im Zusammenhang mit Anstalten, die dem Justizministerium unterstehen, wurden vom
CPT Mißstände aufgezeigt. Der Bericht des CPT liegt bereits seit März 1995 vor. Eine
Stellungnahme der Bundesregierung gibt es erst seit Herbst 1996. In dieser
Stellungnahme ist unter anderem festgehalten, daß "die ursprüngliche Absicht, eine
Erweiterung des Ermittlungsinstrumentariums mit der durchgreifenden Erneuerung des
gesamten Vorverfahrens zu verbinden, wegen der durch die erwähnte öffentliche
Diskussion ausgelösten Dringlichkeit und des entstandenen politischen
Entscheidungsdrucks nicht aufrechterhalten werden konnte. Vielmehr mußte die
beabsichtigte Regelung zusäztlicher Ermittlungsinstrumente ... zeitlich vorgezogen
werden". Eine umfassende Novellierung des strafprozessualen Vorverfahrens soll erst im
Anschluß daran wieder aufgenommen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
(Die nach den Fragen angeführte Nummer bezieht sich auf den CPT-Bericht 1995)
1. Wann haben Sie von diesem zweiten Bericht des CPT Kenntnis erlangt?
2. Seit wann liegt die Stellungnahme Ihres Ministeriums vor?
3. Warum wurde die Stellungnahme der Bundesregierung erst im Herbst 1996
vorgelegt?
4. Sie sind als Minister weder an Weisungen noch an Aufträgen anderer Personen
oder Verwaltungsorganen, sondern lediglich an die Gesetze gebunden. Politisch
sind Sie dem Nationalrat verantwortlich. Was verstehen Sie konkret unter dem auf
Seite 4 in der Feststellung angeführten ''entstandenen politischen
Entscheidungsdruck", zumal es vom Nationalrat keine Entschließung gibt, die
gesetzliche Regelung zusätzlicher Ermittlungsinstrumente der gesetzlichen
Neugestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens vorzuziehen?
5. Teilen Sie die Auffassung, daß die gesetzliche Regelung zusätzlicher
Ermittlungsinstrumente (Lauschangriff und Rasterfahndung) der gesetzlichen
Neugestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens vorzuziehen ist?
6. Wie rechtfertigen Sie die Vorziehung der gesetzlichen Regelung zusätzlicher
Ermittlungsinstrumente (Lauschangriff und Rasterfahndung) der gesetzlichen
Neugestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens angesichts der Tatsache, daß
die Novellierung des strafprozessualen Vorverfahrens von Ihrem Ministerium seit
Jahren angekündigt, von Fachkreisen seit Jahren gefordet und die Notwendigkeit
durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zu § 24 StPO belegt ist?
7. Wie rechtfertigen Sie insbesondere diese politische Entscheidung angesichts der
Tatsache, daß bereits in der Stellungnahme zum Bericht des CPT im Jahre 1991
festgestellt wurde, daß "die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden im Dienste der
Strafjustiz einschließlich der Vernehmung von Personen in der geltenden, aus dem
Jahre 1873 stammenden österreichischen Strafprozeßordnung nur sehr
unzulänglich und lückenhaft geregelt ist"?
8. Halten Sie es für sinnvoll, eine Erweiterung des Ermittlungsinstrumentariums
ohne bzw vor Neuregelung des gesamten strafprozessualen Vorverfahrens zu
beschließen?
9. Bis wann ist mit der statistischen Erfassung von gegen Strafvollzugsbeamte wegen
Mißhandlungen vorgebrachen Anzeigen und folgenden eingeleiteten disziplinären
bzw strafrechtlichen Verfahren zu rechnen (Nr 100)?
10. Werden Sie dafür sorgen - zB durch Gespräche mit dem Sozialminister -, daß die
Möglichkeiten für ausländische Insassen zur Teilnahme an Bildungs- und
Ausbildungsaktivitäten sowie an spezifischen Berufsausbildungsmaßnahmen
verbessert werden (Nr 106 und 113)?
11. Bis wann ist mit einer Beschäftigung von diplomierten Krankenpflegern in der
Justizanstalt Stein zu rechnen (Nr 115 und 116)?
12. Bis wann ist mit einer Neuregelung der ärztlichen Versorgung der Justizanstalt
Schwarzau und mit der angekündigten Ausdehnung der psychologischen
Betreuung zu rechnen (Nr 118, 119 und 120)?
13. Wurden angesichts der im CPT-Bericht aufgezeigten Mißstände im
Zusammenhang mit den Arztbesuchen eine Überprüfung der Art und Weise der
medizinischen Untersuchung in den anderen Justizanstalten vorgenommen (Nr
127)?
Wenn nein, werden Sie eine derartige Überprüfung durchführen?
14. Werden Sie angesichts der vom CPT aufgezeigten Mißstände im Zusammenhang
mit geisteskranken Häftlingen eine Abschaffung des Maßnahmenvollzuges in
Erwägung ziehen (Nr 128)?
Wenn nein, warum nicht?
15. Das CPT urgiert in seinem Bericht längere Besuche zu gestatten, um familiäre und
partnerschaftliche (auch sexuelle) Beziehungen weiterführen zu können. Von
Ihrem Ministerium wird dazu ausgeführt, daß die derzeitige Regelung lediglich
eine Zwischsenlösung darstellt und Bemühungen, einen humanen Weg in dieser
Frage zu finden, angestellt werden. Welche konkreten Vorschläge gibt es
diesbezüglich von seiten Ihres Ministeriums (Nr 134)?
16. Wann ist diesbezüglich mit konkreten gesetzlichen Vorschlägen zu rechnen?
17. Wurde in der Zwischenzeit sichergestellt, daß in der Justizanstalt Stein die
Häftlinge nicht nur das Recht, sondern auch die Möglichkeit haben zu
telephonieren (Nr 135)?
18. Gibt es in allen anderen Justizanstalten für die Insassen neben dem Recht auch die
Möglichkeit, ein Telephon zu benützen, oder müssen auch in anderen
Justizanstalten die Insassen wochenlang warten?
19. In der Stellungnahme wird ausgeführt, daß wöchentliche bzw monatliche
Kontrollbesuche von Justizanstalten durch die Vollzugskommissionen deren
Kapazitäten übersteigt. Werden Sie im Zusammenhang mit diesen Problemen die
Einrichtung eines Anstaltsbeirates, wie er von den Grünen vorgeschlagen wurde,
in Erwägung ziehen (Nr 150 und 151)? /