1471/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Bericht des europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und

unmenschlicher Behandlung oder Strafe (CPT) infolge des Besuches in Österreich vom

26.9. bis 7.10.1994

 

 

 

 

Im Zusammenhang mit Anstalten, die dem Justizministerium unterstehen, wurden vom

CPT Mißstände aufgezeigt. Der Bericht des CPT liegt bereits seit März 1995 vor. Eine

Stellungnahme der Bundesregierung gibt es erst seit Herbst 1996. In dieser

Stellungnahme ist unter anderem festgehalten, daß "die ursprüngliche Absicht, eine

Erweiterung des Ermittlungsinstrumentariums mit der durchgreifenden Erneuerung des

gesamten Vorverfahrens zu verbinden, wegen der durch die erwähnte öffentliche

Diskussion ausgelösten Dringlichkeit und des entstandenen politischen

Entscheidungsdrucks nicht aufrechterhalten werden konnte. Vielmehr mußte die

beabsichtigte Regelung zusäztlicher Ermittlungsinstrumente ... zeitlich vorgezogen

werden". Eine umfassende Novellierung des strafprozessualen Vorverfahrens soll erst im

Anschluß daran wieder aufgenommen werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

(Die nach den Fragen angeführte Nummer bezieht sich auf den CPT-Bericht 1995)

 

 

1. Wann haben Sie von diesem zweiten Bericht des CPT Kenntnis erlangt?

 

2. Seit wann liegt die Stellungnahme Ihres Ministeriums vor?

 

3. Warum wurde die Stellungnahme der Bundesregierung erst im Herbst 1996

vorgelegt?

 

4. Sie sind als Minister weder an Weisungen noch an Aufträgen anderer Personen

oder Verwaltungsorganen, sondern lediglich an die Gesetze gebunden. Politisch

sind Sie dem Nationalrat verantwortlich. Was verstehen Sie konkret unter dem auf

Seite 4 in der Feststellung angeführten ''entstandenen politischen

Entscheidungsdruck", zumal es vom Nationalrat keine Entschließung gibt, die

gesetzliche Regelung zusätzlicher Ermittlungsinstrumente der gesetzlichen

Neugestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens vorzuziehen?

 

5. Teilen Sie die Auffassung, daß die gesetzliche Regelung zusätzlicher

Ermittlungsinstrumente (Lauschangriff und Rasterfahndung) der gesetzlichen

Neugestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens vorzuziehen ist?

 

6. Wie rechtfertigen Sie die Vorziehung der gesetzlichen Regelung zusätzlicher

Ermittlungsinstrumente (Lauschangriff und Rasterfahndung) der gesetzlichen

Neugestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens angesichts der Tatsache, daß

die Novellierung des strafprozessualen Vorverfahrens von Ihrem Ministerium seit

Jahren angekündigt, von Fachkreisen seit Jahren gefordet und die Notwendigkeit

durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zu § 24 StPO belegt ist?

 

7. Wie rechtfertigen Sie insbesondere diese politische Entscheidung angesichts der

Tatsache, daß bereits in der Stellungnahme zum Bericht des CPT im Jahre 1991

festgestellt wurde, daß "die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden im Dienste der

Strafjustiz einschließlich der Vernehmung von Personen in der geltenden, aus dem

Jahre 1873 stammenden österreichischen Strafprozeßordnung nur sehr

unzulänglich und lückenhaft geregelt ist"?

 

8. Halten Sie es für sinnvoll, eine Erweiterung des Ermittlungsinstrumentariums

ohne bzw vor Neuregelung des gesamten strafprozessualen Vorverfahrens zu

beschließen?

 

9. Bis wann ist mit der statistischen Erfassung von gegen Strafvollzugsbeamte wegen

Mißhandlungen vorgebrachen Anzeigen und folgenden eingeleiteten disziplinären

bzw strafrechtlichen Verfahren zu rechnen (Nr 100)?

 

10. Werden Sie dafür sorgen - zB durch Gespräche mit dem Sozialminister -, daß die

Möglichkeiten für ausländische Insassen zur Teilnahme an Bildungs- und

Ausbildungsaktivitäten sowie an spezifischen Berufsausbildungsmaßnahmen

verbessert werden (Nr 106 und 113)?

 

11. Bis wann ist mit einer Beschäftigung von diplomierten Krankenpflegern in der

Justizanstalt Stein zu rechnen (Nr 115 und 116)?

 

12. Bis wann ist mit einer Neuregelung der ärztlichen Versorgung der Justizanstalt

Schwarzau und mit der angekündigten Ausdehnung der psychologischen

Betreuung zu rechnen (Nr 118, 119 und 120)?

 

13. Wurden angesichts der im CPT-Bericht aufgezeigten Mißstände im

Zusammenhang mit den Arztbesuchen eine Überprüfung der Art und Weise der

medizinischen Untersuchung in den anderen Justizanstalten vorgenommen (Nr

127)?

 

Wenn nein, werden Sie eine derartige Überprüfung durchführen?

 

14. Werden Sie angesichts der vom CPT aufgezeigten Mißstände im Zusammenhang

mit geisteskranken Häftlingen eine Abschaffung des Maßnahmenvollzuges in

Erwägung ziehen (Nr 128)?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

15. Das CPT urgiert in seinem Bericht längere Besuche zu gestatten, um familiäre und

partnerschaftliche (auch sexuelle) Beziehungen weiterführen zu können. Von

Ihrem Ministerium wird dazu ausgeführt, daß die derzeitige Regelung lediglich

eine Zwischsenlösung darstellt und Bemühungen, einen humanen Weg in dieser

Frage zu finden, angestellt werden. Welche konkreten Vorschläge gibt es

diesbezüglich von seiten Ihres Ministeriums (Nr 134)?

 

16. Wann ist diesbezüglich mit konkreten gesetzlichen Vorschlägen zu rechnen?

 

17. Wurde in der Zwischenzeit sichergestellt, daß in der Justizanstalt Stein die

Häftlinge nicht nur das Recht, sondern auch die Möglichkeit haben zu

telephonieren (Nr 135)?

 

18. Gibt es in allen anderen Justizanstalten für die Insassen neben dem Recht auch die

Möglichkeit, ein Telephon zu benützen, oder müssen auch in anderen

Justizanstalten die Insassen wochenlang warten?

 

19. In der Stellungnahme wird ausgeführt, daß wöchentliche bzw monatliche

Kontrollbesuche von Justizanstalten durch die Vollzugskommissionen deren

Kapazitäten übersteigt. Werden Sie im Zusammenhang mit diesen Problemen die

Einrichtung eines Anstaltsbeirates, wie er von den Grünen vorgeschlagen wurde,

in Erwägung ziehen (Nr 150 und 151)? /