1472/J

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Riedler

und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Geiselnahme in der Justizanstalt Graz-Karlau

 

 

Am 14. November 1996 wurden in der Grazer Justizanstalt Karlau von drei

Schwerverbrechern zwei Justizwachebeamte schwer verletzt und drei Frauen als Geiseln

genommen.

 

Zu den Umständen, die diese Geiselnahme durch bekannt gewalttätige Häftlinge ermöglichten

und den Konsequenzen, die gezogen werden richten die unterzeichneten Abgeordneten an den

Bundesminister für Justiz nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Entspricht die Auskunft der Personalvertretung der Justizwachebeamten den

Tatsachen, daß zum Zeitpunkt des Vorfalls zehn Planposten nicht besetzt waren ?

 

2. Wenn ja, welchen Einfluß hatte diese Unterbesetzung auf das Geschehen am

14. November 1996 in der Strafanstalt Karlau ?

 

3. Wer muß in Zus ammenhang mit dem Vorfall mit Disziplinarverfahren rechnen ?

 

4. Wenn nur die beiden verletzten Justizwachebeamten ein Disziplinat.verfahren zu

erwarten haben, warum ?

 

5. Die Verletzung welcher Vorschriften wird ihnen zur Last gelegt ?

 

6. Mit welchen Konsequenzen haben die betroffenen Beamten im für sie ungünstigsten

Fall zu rechnen ?

 

7. Welche Sicherheitsmaßnahmen werden ergriffen, um solche Vorfälle in Zukunft zu

verhindern ?