1472/J
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Riedler
und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Geiselnahme in der Justizanstalt Graz-Karlau
Am 14. November 1996 wurden in der Grazer Justizanstalt Karlau von drei
Schwerverbrechern zwei Justizwachebeamte schwer verletzt und drei Frauen als Geiseln
genommen.
Zu den Umständen, die diese Geiselnahme durch bekannt gewalttätige Häftlinge ermöglichten
und den Konsequenzen, die gezogen werden richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Entspricht die Auskunft der Personalvertretung der Justizwachebeamten den
Tatsachen, daß zum Zeitpunkt des Vorfalls zehn Planposten nicht besetzt waren ?
2. Wenn ja, welchen Einfluß hatte diese Unterbesetzung auf das Geschehen am
14. November 1996 in der Strafanstalt Karlau ?
3. Wer muß in Zus ammenhang mit dem Vorfall mit Disziplinarverfahren rechnen ?
4. Wenn nur die beiden verletzten Justizwachebeamten ein Disziplinat.verfahren zu
erwarten haben, warum ?
5. Die Verletzung welcher Vorschriften wird ihnen zur Last gelegt ?
6. Mit welchen Konsequenzen haben die betroffenen Beamten im für sie ungünstigsten
Fall zu rechnen ?
7. Welche Sicherheitsmaßnahmen werden ergriffen, um solche Vorfälle in Zukunft zu
verhindern ?