1475/J
der Abgeordneten Parnigoni
und Genossen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Truppenübungsplatz Allentsteig
Die Gemeinden am Truppenübungsplatz im Zentrum des Waldviertels beklagen massive
wirtschaftliche und soziale Beeinträchtigungen durch ihre Nähe zum TÜPL. Die Stadtgemeinde
Allentsteig hat daher einen Forderungskatalog erstellt. Darin wird einerseits eine
Zusammenarbeit mit dem Bundesheer angeboten und andererseits wird die Forderung nach
einer Auseinandersetzung mit dringenden Strukturfragen für die Region gestellt. Da sich die
Gemeinde mit TÜPL-Kommando des Truppenübungsplatzes nicht einigen konnte, wird die
Einschaltung der zuständigen Bundeskompetenz eingefordert.
Die unterzeichenten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Landesverteidigung
daher nachstehende
Anfrage:
1 . Es es unbedingt notwendig eine Hundestaffel zur Bewachung am TÜPL einzusetzen?
2. Warum ist es nicht möglich, dem Wunsch der Bevölkerung nach einem Friedhofskreuz in
Groß Poppen nachzukommen?
3 . Gibt es Festlegungen, aus denen hervorgeht, daß der TÜPL Allentsteig von der NATO
genützt werden kann?
4. Gibt es einen Erlaß, wonach Heereskraftfahrzeuge im Gemeindegebiet Allentsteig nicht
halten dürfen und hat dieser zur Folge. daß Heeresangehörige (z.B. übende Einheiten) ihre
Freizeitaktivitäten vom Gemeindegebiet Allentsteig in andere Gemeinden verlegen. was
spürbare Einbußen für die örtliche Wirtschaft zur Folge hat?
5 , Welchen Zweck verfolgt dieser Erlaß und sind Sie bereit diesen aufzuheben?
6 Ist es möglich, die befahrbare Straßenverbindung auf der LH 75 (Döllersheim) ganzjährig
zu öffnen?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Auf dem TÜPL Allentsteig gibt es keine geregelten Schußzeiten, was von der Bevölkerung
aIs unzumutbar empfunden wird. Ist es möglich, die Schießzeiten z.B. nach dem Vorbild
der BRD zu regeln?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. Die Geschützstellung Wurmbach befmdet sich in unmittelbarer Nähe zum Gemeindegebiet
Allentsteig, was eine unzumutbare Lärmbelastung für die Bevölkerung bedeutet.
Ist es möglich, Geschützstellungen aus der Nähe bewohnter Gebiete zu entfernen?
11. Der Tuppenübungsplatz ist ein unberührter, wertvoller Naturraum. Ist es möglich, den
TÜPL durch Aufhebung des Sperrgebiets nach Beendigung des Schießbetriebes (analog
anderen Übungsplätzen) für Freizeitaktivitäten der Bevölkerung freizugeben?
12. Wenn nein, warum nicht?
13. Die Gemeinde Allentsteig gibt an, daß durch den TÜPL große wirtschaftliche und soziaIe
Nachteile entstehen, die der Republik Österreich nicht ausgeglichen werden. Wird von
Seiten des BMfLV in diesem Zusammenhang nach einer Lösung dieses Problems gesucht
und bestehen konkrete Absichten, die Anrainergemeinden angemessen zu entschädigen?