1475/J

 

 

 

der Abgeordneten Parnigoni

und Genossen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Truppenübungsplatz Allentsteig

 

 

 

Die Gemeinden am Truppenübungsplatz im Zentrum des Waldviertels beklagen massive

wirtschaftliche und soziale Beeinträchtigungen durch ihre Nähe zum TÜPL. Die Stadtgemeinde

Allentsteig hat daher einen Forderungskatalog erstellt. Darin wird einerseits eine

Zusammenarbeit mit dem Bundesheer angeboten und andererseits wird die Forderung nach

einer Auseinandersetzung mit dringenden Strukturfragen für die Region gestellt. Da sich die

Gemeinde mit TÜPL-Kommando des Truppenübungsplatzes nicht einigen konnte, wird die

Einschaltung der zuständigen Bundeskompetenz eingefordert.

 

Die unterzeichenten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Landesverteidigung

daher nachstehende

Anfrage:

 

 

1 . Es es unbedingt notwendig eine Hundestaffel zur Bewachung am TÜPL einzusetzen?

 

2. Warum ist es nicht möglich, dem Wunsch der Bevölkerung nach einem Friedhofskreuz in

Groß Poppen nachzukommen?

 

3 . Gibt es Festlegungen, aus denen hervorgeht, daß der TÜPL Allentsteig von der NATO

genützt werden kann?

 

4. Gibt es einen Erlaß, wonach Heereskraftfahrzeuge im Gemeindegebiet Allentsteig nicht

halten dürfen und hat dieser zur Folge. daß Heeresangehörige (z.B. übende Einheiten) ihre

Freizeitaktivitäten vom Gemeindegebiet Allentsteig in andere Gemeinden verlegen. was

spürbare Einbußen für die örtliche Wirtschaft zur Folge hat?

 

5 , Welchen Zweck verfolgt dieser Erlaß und sind Sie bereit diesen aufzuheben?

 

6 Ist es möglich, die befahrbare Straßenverbindung auf der LH 75 (Döllersheim) ganzjährig

zu öffnen?

 

7. Wenn nein, warum nicht?

 

8. Auf dem TÜPL Allentsteig gibt es keine geregelten Schußzeiten, was von der Bevölkerung

aIs unzumutbar empfunden wird. Ist es möglich, die Schießzeiten z.B. nach dem Vorbild

der BRD zu regeln?

 

9. Wenn nein, warum nicht?

 

10. Die Geschützstellung Wurmbach befmdet sich in unmittelbarer Nähe zum Gemeindegebiet

Allentsteig, was eine unzumutbare Lärmbelastung für die Bevölkerung bedeutet.

Ist es möglich, Geschützstellungen aus der Nähe bewohnter Gebiete zu entfernen?

 

11. Der Tuppenübungsplatz ist ein unberührter, wertvoller Naturraum. Ist es möglich, den

TÜPL durch Aufhebung des Sperrgebiets nach Beendigung des Schießbetriebes (analog

anderen Übungsplätzen) für Freizeitaktivitäten der Bevölkerung freizugeben?

 

12. Wenn nein, warum nicht?

 

13. Die Gemeinde Allentsteig gibt an, daß durch den TÜPL große wirtschaftliche und soziaIe

Nachteile entstehen, die der Republik Österreich nicht ausgeglichen werden. Wird von

Seiten des BMfLV in diesem Zusammenhang nach einer Lösung dieses Problems gesucht

und bestehen konkrete Absichten, die Anrainergemeinden angemessen zu entschädigen?