1476/J
des Abgeordneten Karl Gerfried Müller und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend der Mülltrennung auf Autobahnrastplätzen
Beim Aufenthalt auf verschiedenen Autobahnrastplätzen ist den unterfertigten
Abgeordneten aufgefallen, daß die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen der
Verpackungsverordnung, die zur getrennten Sammlung von Verpackungsabfällen
verpflichten nur mangelhaft oder gar nicht nachgegangen wird.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie nachstehende
Anfrage :
1.) In welchen Intervallen werden die Autobahnrastplätzen bezüglich ihrer
Mülltrennung kontrolliert?
2.) Gibt es Hinweise darauf, daß die gesetzliche vorgeschriebenen Auflagen erfüllt
werden?
3.) Wer kontrolliert die getrennte Sammlung von Abfällen auf Autobahnrastplätzen?
4.) Welche Konsequenzen wurden bei einem oder mehrerer Vergehen gezogen?
5.) Wie hoch ist das Strafausmaß bei solchen Vergehen?
6.) Wurden bisher schon Vergehen festgestellt?
Wenn ja, welche und welches Strafausmaß war damit verbunden?