1476/J

 

 

 

 

 des Abgeordneten Karl Gerfried Müller und Genossen

 

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

 

betreffend der Mülltrennung auf Autobahnrastplätzen

 

 

 

Beim Aufenthalt auf verschiedenen Autobahnrastplätzen ist den unterfertigten

Abgeordneten aufgefallen, daß die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen der

Verpackungsverordnung, die zur getrennten Sammlung von Verpackungsabfällen

verpflichten nur mangelhaft oder gar nicht nachgegangen wird.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie nachstehende

 

 

 

Anfrage :

 

 

1.) In welchen Intervallen werden die Autobahnrastplätzen bezüglich ihrer

Mülltrennung kontrolliert?

 

2.) Gibt es Hinweise darauf, daß die gesetzliche vorgeschriebenen Auflagen erfüllt

werden?

 

3.) Wer kontrolliert die getrennte Sammlung von Abfällen auf Autobahnrastplätzen?

 

4.) Welche Konsequenzen wurden bei einem oder mehrerer Vergehen gezogen?

 

5.) Wie hoch ist das Strafausmaß bei solchen Vergehen?

 

6.) Wurden bisher schon Vergehen festgestellt?

Wenn ja, welche und welches Strafausmaß war damit verbunden?