1477/J
der Abgeordneten Ridi Steibl
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Einsparungsmaßnahmen bei den steirischen Finanzämtern
lm Zuge der allgemeinen Sparmaßnahmen bei den Beamten soll offensichtlich
auch im Bereich der Finanzämter gespart werden. Dies darf jedoch nicht
schwerpunktmäßig zu Lasten der weibIichen Mitarbeiter gehen. Befürchtungen
dieser Art müssen jedoch geäußert werden, da auf einer bundesweiten
Vorständetagung die Weisung gegeben wurde, daß alle Karenzvertretungen bei
Vertragsende nicht weiter verlängert werden sollen. Weiters soll in jenen Fällen,
in denen eine Beamtin oder Vertragsbedienstete in Karenz geht, in Zukunft keine
Karenzvertretung mehr besteIlt werden. Diese Vorgangsweise würde zu einer
Benachteiligung der Frauen führen, da man in Zukunft damit rechnen müßte, daß
im Falle eines KarenzurIaubes entweder die Kollegen übermäßig belastet
würden, oder ein Teil der Arbeit des Finanzamtes nicht erledigt werden kann.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen folgende
Anfrage:
1 ) lst es richtig, daß auf dieser bundesweiten Vorständetagung die Weisung
gegeben wurde, daß in Hinkunft Karenzvertretungen bei Vertragsende
grundsätzlich nicht weiter beschäftigt werden dürfen?
2) Besteht tatsächIich die Absicht, daß in Zukunft für karenzierte Mitarbei-
terinnen keine Vertretung eingestelIt werden soII?
Wenn ja, weIche Maßnahmen werden Sie setzen, damit es zu keiner Dis-
kriminierung der Frauen kommt?
3) Wird in Zukunft weiterhin der verlängerte Karenzurlaub nach § 75 BDG
gewährt werden?