1477/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Ridi Steibl

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Einsparungsmaßnahmen bei den steirischen Finanzämtern

 

 

lm Zuge der allgemeinen Sparmaßnahmen bei den Beamten soll offensichtlich

auch im Bereich der Finanzämter gespart werden. Dies darf jedoch nicht

schwerpunktmäßig zu Lasten der weibIichen Mitarbeiter gehen. Befürchtungen

dieser Art müssen jedoch geäußert werden, da auf einer bundesweiten

Vorständetagung die Weisung gegeben wurde, daß alle Karenzvertretungen bei

Vertragsende nicht weiter verlängert werden sollen. Weiters soll in jenen Fällen,

in denen eine Beamtin oder Vertragsbedienstete in Karenz geht, in Zukunft keine

Karenzvertretung mehr besteIlt werden. Diese Vorgangsweise würde zu einer

Benachteiligung der Frauen führen, da man in Zukunft damit rechnen müßte, daß

im Falle eines KarenzurIaubes entweder die Kollegen übermäßig belastet

würden, oder ein Teil der Arbeit des Finanzamtes nicht erledigt werden kann.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

Finanzen folgende

 

Anfrage:

 

1 ) lst es richtig, daß auf dieser bundesweiten Vorständetagung die Weisung

gegeben wurde, daß in Hinkunft Karenzvertretungen bei Vertragsende

grundsätzlich nicht weiter beschäftigt werden dürfen?

 

2) Besteht tatsächIich die Absicht, daß in Zukunft für karenzierte Mitarbei-

terinnen keine Vertretung eingestelIt werden soII?

Wenn ja, weIche Maßnahmen werden Sie setzen, damit es zu keiner Dis-

kriminierung der Frauen kommt?

 

3) Wird in Zukunft weiterhin der verlängerte Karenzurlaub nach § 75 BDG

gewährt werden?