1478/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Gredler und Partner/innen

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Abschluß eines ''Sicherheitsabkommens'' mit der WEU

 

 

Anläßlich der Herbsttagung der Westeuropäischen Union (WEU) in Oostende

schloß Österreich, das seit 1. 1. 1995 nur Beobachterstatus hat, am 19.11.1996

(durch den Ministerrat abgesegnet) ein sog. ''Sicherheitsabkommen'' mit der WEU

ab, womit offensichtlich die Tatsache verschleiert werden soll, daß unser

Mitentscheidungsrecht im Rahmen dieses Verteidigungsbündnisses mangelhaft bis

kaum vorhanden ist. Entgegen dem nach Interviews mit dem Außenminister in den

Medien dargestellten Anschein geht es allerdings offenbar nicht um den Austausch

zusätzlicher wichtiger Informationen, die den Beobachtern sonst nicht zustehen

würden, sondern ausschließlich um einen erhöhten Vertraulichkeitsschutz der

Dokumente.

 

Um an dem für die Zukunft der EU-Friedens-. Sicherheits- und Verteidigungspolitik

entscheidenden Prozeß der Einbindung der WEU in die EU-Strukturen und den

damit wahrscheinlich verbundenen Aufbau des von allen Beteiligten gewünschten

gesamteuropäischen Sicherheitssystems gleichberechtigt teilhaben zu können, setzt

die Bundesregierung also weiterhin keine adäquaten Schritte, nämlich die

Vorbereitung unseres Landes auf den WEU-Beitritt. Ohne eine diesbezügliche

Entscheidung kann sich die Bundesregierung folgerichtig auch nicht zum

Fürsprecher einer lntegration der WEU in die 2. Säule der EU machen und schwächt

in diesem Bereich die Phalanx der integrationswilligen Staaten.

 

ln diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten:

 

1 . Welche Art zusätzlicher ''vertraulicher'' Dokumente wird Österreich durch den

Abschluß des Sicherheitsabkommens mit der WEU erhalten, die es ohne dieses

Abkommen nicht bekommen könnte?

 

2. Welche sonstigen Vorteile bringt Österreich dieses Sicherheitsabkommen

gegenüber dem bisherigen Beobachterstatus?

 

3. Welche Art von Informationen wird Österreich als nicht gleichberechtigtes

Mitglied der WEU weiterhin nicht erhaIten können?

 

4. Aus welchem Grund muß durch dieses Abkommen ein zusätzlicher ''möglichst

lückenloser Schutz des klassifizierten lnformationsflusses'', wie es dazu in der

Mitteilung des Ministerratsdienstes heißt, erfolgen? Von welchen lnformationen

soll die Öffentlichkeit ausgeschlossen bleiben?

 

5. Offensichtlich gab es bei den WEU-Mitgliedern Uneinigkeit darüber, inwieweit ein

''Beobachter'' wie Österreich weiter in die Strukturen der WEU eingebunden

werden sollte. Welche WEU-Staaten sind gegen eine Vertiefung der

diesbezüglichen Beziehungen, solange Österreich nicht seine Neutralität aufgibt

und die Vollmitgliedschaft beantragt?

 

6. Sie haben bei der Herbsttagung der WEU laut ''PRESSE'' vom 20.11.

angekündigt , daß Österreich in die ''operative Planung'' der WEU einbezogen

werden soll. ln welcher Form soll und kann dies geschehen, solange Österreich

nicht Vollmitglied der WEU ist?

 

7. Werden Sie den Text des Sicherheitsabkommens mit der WEU dem Parlament

zukommen lassen?

 

8. Wie lautet lhre Erklärung zum WEU-Ministerrat im Volltext?

 

9. Welche Vorteile brächte eine Vollmitgliedschaft Österreichs in der WEU

gegenüber dem jetzigen Status?

 

10.Aus welchem Grund soll das österreichische Parlament erst 1998 mit der

Möglichkeit einer WEU-Mitgliedschaft ''befaßt'' werden, obwohl die

sicherheitspolitischen Optionen Österreichs schon heute klar auf der Hand liegen

und eine weitere Verzögerung der Entscheidung bei den meisten EU-Partnern

Verwunderung bis Befremdung auslösen würde?

 

11.Welche Auswirkungen hätte Ihrer Einschätzung nach ein Nicht-Beitritt zur WEU,

d.h., die Nichtteilnahme an einem sich daraus entwickelnden Sicherheitssystem,

für ein in diesem Fall weiterhin neutrales Österreich auf Investitionen bzw. das

Beschaffungswesen im Bereich der Landesverteidigung?

 

12. Warum werden Sie sich im Rahmen der Regierungskonferenz bestenfalls für

eine Übernahme der sog. "Petersberger Aufgaben'' (Maßnahmen zur

Herbeiführung des Friedens usw.) der WEU in die 2. Säule der EU aussprechen,

nicht jedoch für eine Übernahme des gesamten WEU-Vertrages?

 

13. Halten Sie den Weg für gangbar, zur schrittweisen Integration der WEU in die

EU alle WEU-Aufgaben mit Ausnahme des Art. V des WEU-Vertrages

(Beistandsverpflichtung) in den EU-Vertrag aufzunehmen und die

Beistandsverpflichtung in ein Protokoll zum EU-Vertrag überzuführen?