1479/J
der Abgeordneten Georg Oberhaidinger
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Neuordnung der Elektrizitätswirtschaft
Wie Pressemeldungen zu entnehmen ist, beabsichtigen Sie den Gebietsschutz, d.h. also die
Gebietskonzessionen, für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen abzuschaffen. Mit diesen
Konzessionen sind aber auch die Versorgungspflicht der EVUs sowie andere Verpflichtungen
gegenüber den Abnehmern verbunden. Dies betrifft insbesondere die regionale
Verbundwirtschaft, die Reservehaltung, die gleichbleibende Qualität der Versorgung, die
Versorgungssicherheit und die Gleichbehandlung der Abnehmer, egal in welchem Teil des
Versorgungsgebietes sie angesiedelt sind.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Stimmen die Pressemeldungen und haben Sie die Absicht, die Gebietskonzessionen
der EVUs aufzuheben?
2. Wenn ja, wiewollen Sie dann sicherstellen, daß der Schutz der KIeinabnehmer auf
derzeitigem Niveau gewährleistet wird?
3. Müßte nicht die öffentliche Hand die Kosten übernehmen, wenn sich kein Untetnehmen
findet, das die mit der Versorgung verbundenen Pflichten zu den derzeitigen Kosten
übernimmmmt?
4 Ist eine Enteignung der bisherigen Konzessionsinhaber geplant und wer würde allfällige
Entschädigungen bezahlen müssen bzw. von diesen profitieren?
5. Ist es nicht so, daß derartige Entschädigungen in der Praxis von den Tarifabnehmern
bezahlt werden müßten, da sich diese Kosten bei Großabnehmern nicht auf den Preis
überwälzen lassen?
6. Wenn es nicht Ihre Absicht ist die Gebietskonzessionen der EVUs aufzuheben, welche
Maßnahmen planen Sie dann?