1479/J

 

 

der Abgeordneten Georg Oberhaidinger

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Neuordnung der Elektrizitätswirtschaft

 

 

 

Wie Pressemeldungen zu entnehmen ist, beabsichtigen Sie den Gebietsschutz, d.h. also die

Gebietskonzessionen, für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen abzuschaffen. Mit diesen

Konzessionen sind aber auch die Versorgungspflicht der EVUs sowie andere Verpflichtungen

gegenüber den Abnehmern verbunden. Dies betrifft insbesondere die regionale

Verbundwirtschaft, die Reservehaltung, die gleichbleibende Qualität der Versorgung, die

Versorgungssicherheit und die Gleichbehandlung der Abnehmer, egal in welchem Teil des

Versorgungsgebietes sie angesiedelt sind.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Stimmen die Pressemeldungen und haben Sie die Absicht, die Gebietskonzessionen

der EVUs aufzuheben?

 

2. Wenn ja, wiewollen Sie dann sicherstellen, daß der Schutz der KIeinabnehmer auf

derzeitigem Niveau gewährleistet wird?

 

3. Müßte nicht die öffentliche Hand die Kosten übernehmen, wenn sich kein Untetnehmen

findet, das die mit der Versorgung verbundenen Pflichten zu den derzeitigen Kosten

übernimmmmt?

 

4 Ist eine Enteignung der bisherigen Konzessionsinhaber geplant und wer würde allfällige

Entschädigungen bezahlen müssen bzw. von diesen profitieren?

 

 

5. Ist es nicht so, daß derartige Entschädigungen in der Praxis von den Tarifabnehmern

 

bezahlt werden müßten, da sich diese Kosten bei Großabnehmern nicht auf den Preis

 

überwälzen lassen?

 

 

 

 

 

6. Wenn es nicht Ihre Absicht ist die Gebietskonzessionen der EVUs aufzuheben, welche

 

Maßnahmen planen Sie dann?