148/J
der Abgeordneten Dr. Keppelmüller
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt
betreffend Verpackungsverordnung
Nach der letzten Novellierung der Verpackungsverordnung sind die inländischen
Verpackungshersteller, Abfüller oder Abpacker gemäß §§ 3 und 5 für Transport- bzw.
Verkaufsverpackungen dazu verpflichtet, lückenlos nachzuweisen, was mit ihren
Verpackungen passiert.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt
nachstehende
Anfrage:
1. Stimmt es, daß - wie im Antrag 34/A(E) der neuen Umweltausschuß-Vorsitzenden
NAbg. Anna Elisabeth Aumayr behauptet - diese Novellierung der
Verpackungsverordnung erst recht dazu geführt hat, daß der Handel aufgrund seiner
Einkaufsmacht alle Pflichten und Kosten zur Erfüllung der Verpackungsverordnung
auf inländische Hersteller und Lieferanten geschoben hat?
2. Ist es richtig, daß durch diese Verordnung ausländische Konkurrenten der
österreichischen Verpackungshersteller dadurch bevorzugt werden, weil sie dieser
Nachweispflicht des österreichischen Rechts nicht unterliegen?
3. Ist Ihnen eine - im o.a. Antrag zitierte - Studie der Papier- und Kunststoffindustrie
bekannt, die besagt, daß inländische Verpackungshersteller insgesamt nur 30 % der
im Inland verbrauchten Verpackungen in Verkehr setzen, aber sehr wohl für 100 %
der Entsorgungskosten aufkommen müssen?
Ist Ihnen bekannt, daß gemäß dieser Studie diese Situation den Ruin der
österreichischen Verpackungsindustrie mit 27.000 Arbeitsplätzen bedeuten wird?
4. Ist die Behauptung im o.a. Antrag richtig, daß das ARA-System ineffizient ist und
nicht die Interessen der österreichischen Verpackungshersteller, Abfüler und
Abpacker, sondern ausschließlich die Interessen des Handels vertritt?
5. Ist es richtig, daß infolge der Ineffizienz der Verpackungsverordnung die
hochgesteckten Reduktionsziele bisher nicht erreicht werden konnten?
6. Ist die Behauptung in dem o.a. Antrag richtig, daß die bisherige Reduktion der
deponierten Abfälle als unwesentlich zu bezeichnen ist und mit weit überhöhten
Preisen erkauft wird?
7. Ist es richtig, daß Selbstentpflichter ungenügende Rückkaufquoten haben und die von
diesen Unternehmen in Verkehr gebrachten Verpackungen größtenteils über das
bestehende Sammelsystem zulasten der Mitglieder der ARA entsorgt werden?
8. Konnten bisher Verpackungen von Waren und Produkten, die von ausländischen
Erzeugern nach Österreich importiert wurden, durch das System ordnungsgemäß
erfaßt werden?
9. Werden Sie daher - wie im o.a. Antrag gefordert - neben Sammel- und
Verwertungsquoten auch Reduktionsziele in einer allfälligen Novelle der
Verpackungsverordnung festschreiben?
10. Werden Sie einer stofflichen Verwertung von Verpackungsabfällen den Vorrang
einräumen?
11. Werden Sie - wie gefordert - eine thermische Verwertung nur dann zulassen, wenn
im direkten Vergleich die stoffliche Verwertung aus technischen oder
organisatorischen Gründen im Sinne der Kostenwahrheit und der ökologischen
Verträglichkeit negative Auswirkungen auf die Umwelt hätte?
12. Werden Sie die Entscheidung über die Zulassung von privatwirtschaftlichen
Sammelsystemen durch Bescheid vorsehen und damit allfälligen Bewerbern den
Rechtsweg ermöglichen?
13. Was halten Sie von der Forderung des o.a. Antrages, daß Sammlung und
Finanzierung der S ammlung für getrennt gesammeIte Abfälle im Prinzip Sache der
Gemeinden sein müßten?
14. Was halten Sie von der Forderung des o.a. Antrages, daß die Aufgabe der Industrie
die Übernahme der Sortierung und Verwertung der von den Gemeinden gesammelte
Verpackungen ist?
15. Sind Sie der Meinung, daß als Übernahme für die in den Kommunen gesammelten
Verpackungen die bestehenden Branchenrecycling-Gesellschaften in Frage kommen
würden?
16. Werden Sie den Letztvertreiber von Transportverpackungen für deren Rücknahme
und Verwertung verantwortlich machen?
17. Soll - wie im o.a. Antrag gefordert - die Rücknahme und Verwertung dieser
Transportverpackungen vom Letztvertreiber den Behörden nachgewiesen werden?
Wie werden Sie das administrativ bewältigen?
18. Werden Sie eine Nachweispflicht für die Selbstentpflichtung von
Transportverpackungen nach Packstoffart und -menge vorsehen?
Wie wollen Sie das administrativ bewältigen?
Anlage wurde nicht gescannt !!!