148/J

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Keppelmüller

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt

betreffend Verpackungsverordnung

 

 

Nach der letzten Novellierung der Verpackungsverordnung sind die inländischen

Verpackungshersteller, Abfüller oder Abpacker gemäß §§ 3 und 5 für Transport- bzw.

Verkaufsverpackungen dazu verpflichtet, lückenlos nachzuweisen, was mit ihren

Verpackungen passiert.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Stimmt es, daß - wie im Antrag 34/A(E) der neuen Umweltausschuß-Vorsitzenden

NAbg. Anna Elisabeth Aumayr behauptet - diese Novellierung der

Verpackungsverordnung erst recht dazu geführt hat, daß der Handel aufgrund seiner

Einkaufsmacht alle Pflichten und Kosten zur Erfüllung der Verpackungsverordnung

auf inländische Hersteller und Lieferanten geschoben hat?

 

2. Ist es richtig, daß durch diese Verordnung ausländische Konkurrenten der

österreichischen Verpackungshersteller dadurch bevorzugt werden, weil sie dieser

Nachweispflicht des österreichischen Rechts nicht unterliegen?

 

3. Ist Ihnen eine - im o.a. Antrag zitierte - Studie der Papier- und Kunststoffindustrie

bekannt, die besagt, daß inländische Verpackungshersteller insgesamt nur 30 % der

im Inland verbrauchten Verpackungen in Verkehr setzen, aber sehr wohl für 100 %

der Entsorgungskosten aufkommen müssen?

Ist Ihnen bekannt, daß gemäß dieser Studie diese Situation den Ruin der

österreichischen Verpackungsindustrie mit 27.000 Arbeitsplätzen bedeuten wird?

 

4. Ist die Behauptung im o.a. Antrag richtig, daß das ARA-System ineffizient ist und

nicht die Interessen der österreichischen Verpackungshersteller, Abfüler und

Abpacker, sondern ausschließlich die Interessen des Handels vertritt?

 

5. Ist es richtig, daß infolge der Ineffizienz der Verpackungsverordnung die

hochgesteckten Reduktionsziele bisher nicht erreicht werden konnten?

 

6. Ist die Behauptung in dem o.a. Antrag richtig, daß die bisherige Reduktion der

deponierten Abfälle als unwesentlich zu bezeichnen ist und mit weit überhöhten

Preisen erkauft wird?

 

7. Ist es richtig, daß Selbstentpflichter ungenügende Rückkaufquoten haben und die von

diesen Unternehmen in Verkehr gebrachten Verpackungen größtenteils über das

bestehende Sammelsystem zulasten der Mitglieder der ARA entsorgt werden?

 

8. Konnten bisher Verpackungen von Waren und Produkten, die von ausländischen

Erzeugern nach Österreich importiert wurden, durch das System ordnungsgemäß

erfaßt werden?

 

9. Werden Sie daher - wie im o.a. Antrag gefordert - neben Sammel- und

Verwertungsquoten auch Reduktionsziele in einer allfälligen Novelle der

Verpackungsverordnung festschreiben?

 

10. Werden Sie einer stofflichen Verwertung von Verpackungsabfällen den Vorrang

einräumen?

 

11. Werden Sie - wie gefordert - eine thermische Verwertung nur dann zulassen, wenn

im direkten Vergleich die stoffliche Verwertung aus technischen oder

organisatorischen Gründen im Sinne der Kostenwahrheit und der ökologischen

Verträglichkeit negative Auswirkungen auf die Umwelt hätte?

 

12. Werden Sie die Entscheidung über die Zulassung von privatwirtschaftlichen

Sammelsystemen durch Bescheid vorsehen und damit allfälligen Bewerbern den

Rechtsweg ermöglichen?

 

13. Was halten Sie von der Forderung des o.a. Antrages, daß Sammlung und

Finanzierung der S ammlung für getrennt gesammeIte Abfälle im Prinzip Sache der

Gemeinden sein müßten?

 

14. Was halten Sie von der Forderung des o.a. Antrages, daß die Aufgabe der Industrie

die Übernahme der Sortierung und Verwertung der von den Gemeinden gesammelte

Verpackungen ist?

 

15. Sind Sie der Meinung, daß als Übernahme für die in den Kommunen gesammelten

Verpackungen die bestehenden Branchenrecycling-Gesellschaften in Frage kommen

würden?

 

16. Werden Sie den Letztvertreiber von Transportverpackungen für deren Rücknahme

und Verwertung verantwortlich machen?

 

17. Soll - wie im o.a. Antrag gefordert - die Rücknahme und Verwertung dieser

Transportverpackungen vom Letztvertreiber den Behörden nachgewiesen werden?

Wie werden Sie das administrativ bewältigen?

 

18. Werden Sie eine Nachweispflicht für die Selbstentpflichtung von

Transportverpackungen nach Packstoffart und -menge vorsehen?

Wie wollen Sie das administrativ bewältigen?

 

 

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