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der Abgeordneten Mag. Barmüller
und weitere Abgeordnete
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Aussagen des leitenden Staatsanwaltes Dr. Heimo Lambauer im Expertenhearing
des Unterausschusses des Justizauschusses zu den neuen Ermittlungsmethoden.
Anläßlich des Expertenhearings des Justizunterausschusses zu den neuen Ermittlungsmethoden
am 23.10.1996 wurde auch der leitende Staatsanwalt des Oberlandesgerichtes Graz Dr. Heimo
Lambauer als Experte gehört. Er legte dabei die Position der Staatsanwälte gegenüber der Re-
gierungsvorlage dar. In seiner Wortmeldung erwähnte Dr. Lambauer, er habe anläßlich der
Diskussion über die Telephonüberwachung in seinem Gerichtssprengel überprüfen lassen,
wieviele Überwachungen es gegeben habe und aus welchen Gründen. Dabei seien andere Zah-
len, als die vom Bundesministerium für Justiz in einer parlamentarischen Anfrage genannten,
ermittelt worden. Diese neuen Zahlen seien, da sie um Doppelzählungen bereinigt wurden,
geringer als die vom Bundesministerium für Justiz dem Parlament übermittelten.
Weiters hat Dr. Lambauer, laut Protokoll ausgeführt, daß in Östereich die Telephonüberwa-
chung keineswegs rigoros gehandhabt werde. Er gab überdies zu bedenken, daß zu strenge
Kriterien für den Einsatz eines Lauschangriffs, der über das nach § 54 SPG jetzt schon zuläs-
sige Maß hinausgeht, deshalb nicht sinnvoll sei, da mit und durch diese Maßnahme der drin-
gende Tatverdacht oft erst geschaffen werden müsse. Aus Sicht der Liberalen ist diese
Großzügigkeit und Nonchalance eines offiziellen Vertreters der Staatsanwaltschaft ein
wichtiger Hinweis für den mangelnden Respekt vor den Grundrechten der Staatsbürgerinnen
und Staatsbürger.
Es stellen daher die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
1 . Aufwelche Anfragebeantwortung bezog sich Dr. Lambauer, als er von einer durch seine
Überprüfung nicht bestätigten, sondern geringeren Anzahl von Telefonüberwachungen
sprach und welche Zahlen sind in der von ihm relevierten Anfragebeantwortung genannt?
2. Für welchen geographischen Bereich und welchen Zeitraum, der in dieser
Anfragebeantwortung ausgewertet wurde, hat der leitende Staatsanwalt wann eine
Überprüfung durchgeführt?
3. Wie hat der leitende Staatsanwalt diese Überprüfung durchgeführt?
4. Welche Unterlagen wurden ausgewertet?
5. Sind die überprüften Unterlagen repräsentativ?
6. Sind dadurch numerische Divergenzen festgestellt worden, die auf eine überhöhte Angabe
der Telefonüberwachungen durch das BMJ schließen lassen und wenn ja, wie lassen sich
diese Divergenzen erklären?
7. Sind solche Divergenzen auch für andere Getichtssprengel denkbar und wenn ja, wie hoch
sind sie zu beziffern und bereits richtiggestellt?
8. Wird an einer einheitlichen Erhebungsmethode gearbeitet, sodaß zukünftig aussagekräftiges
statistisches Grundlagenmaterial für die parlamentarische Arbeit in der. Frage der Anzahl der
durchgeführten Telefonüberwachungen zur Verfügung stehen wird?
9. Ist die geäußerte Auffassung, daß mittels Telephonüberwachung und bei zur Verfügung
stehenden Mitteln wie dem Lauschangriff auch diese zur Schaffung eines dringenden
Tatverdachts dienen sollen, auch die Auffassung des BM für Justiz?
10. Entspricht es der Praxis, daß schon heute erlaubte Überwachungsmittel zur Herstellung
eines dringenden Tatverdachtes genutzt werden?
11. Gibt es seitens des BM für Justiz Erlässe, die sich mit dem Thema Telephonüberwachung
auseinandersetzen und wenn ja, wie lauten sie?