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der Abgeordneten Mag. Barmüller

und weitere Abgeordnete

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Aussagen des leitenden Staatsanwaltes Dr. Heimo Lambauer im Expertenhearing

des Unterausschusses des Justizauschusses zu den neuen Ermittlungsmethoden.

 

 

Anläßlich des Expertenhearings des Justizunterausschusses zu den neuen Ermittlungsmethoden

am 23.10.1996 wurde auch der leitende Staatsanwalt des Oberlandesgerichtes Graz Dr. Heimo

Lambauer als Experte gehört. Er legte dabei die Position der Staatsanwälte gegenüber der Re-

gierungsvorlage dar. In seiner Wortmeldung erwähnte Dr. Lambauer, er habe anläßlich der

Diskussion über die Telephonüberwachung in seinem Gerichtssprengel überprüfen lassen,

wieviele Überwachungen es gegeben habe und aus welchen Gründen. Dabei seien andere Zah-

len, als die vom Bundesministerium für Justiz in einer parlamentarischen Anfrage genannten,

ermittelt worden. Diese neuen Zahlen seien, da sie um Doppelzählungen bereinigt wurden,

geringer als die vom Bundesministerium für Justiz dem Parlament übermittelten.

 

Weiters hat Dr. Lambauer, laut Protokoll ausgeführt, daß in Östereich die Telephonüberwa-

chung keineswegs rigoros gehandhabt werde. Er gab überdies zu bedenken, daß zu strenge

Kriterien für den Einsatz eines Lauschangriffs, der über das nach § 54 SPG jetzt schon zuläs-

sige Maß hinausgeht, deshalb nicht sinnvoll sei, da mit und durch diese Maßnahme der drin-

gende Tatverdacht oft erst geschaffen werden müsse. Aus Sicht der Liberalen ist diese

Großzügigkeit und Nonchalance eines offiziellen Vertreters der Staatsanwaltschaft ein

wichtiger Hinweis für den mangelnden Respekt vor den Grundrechten der Staatsbürgerinnen

und Staatsbürger.

 

Es stellen daher die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

 

Anfrage

 

1 . Aufwelche Anfragebeantwortung bezog sich Dr. Lambauer, als er von einer durch seine

Überprüfung nicht bestätigten, sondern geringeren Anzahl von Telefonüberwachungen

sprach und welche Zahlen sind in der von ihm relevierten Anfragebeantwortung genannt?

 

2. Für welchen geographischen Bereich und welchen Zeitraum, der in dieser

Anfragebeantwortung ausgewertet wurde, hat der leitende Staatsanwalt wann eine

Überprüfung durchgeführt?

 

3. Wie hat der leitende Staatsanwalt diese Überprüfung durchgeführt?

 

4. Welche Unterlagen wurden ausgewertet?

 

5. Sind die überprüften Unterlagen repräsentativ?

 

6. Sind dadurch numerische Divergenzen festgestellt worden, die auf eine überhöhte Angabe

der Telefonüberwachungen durch das BMJ schließen lassen und wenn ja, wie lassen sich

diese Divergenzen erklären?

 

7. Sind solche Divergenzen auch für andere Getichtssprengel denkbar und wenn ja, wie hoch

sind sie zu beziffern und bereits richtiggestellt?

 

8. Wird an einer einheitlichen Erhebungsmethode gearbeitet, sodaß zukünftig aussagekräftiges

statistisches Grundlagenmaterial für die parlamentarische Arbeit in der. Frage der Anzahl der

durchgeführten Telefonüberwachungen zur Verfügung stehen wird?

 

9. Ist die geäußerte Auffassung, daß mittels Telephonüberwachung und bei zur Verfügung

stehenden Mitteln wie dem Lauschangriff auch diese zur Schaffung eines dringenden

Tatverdachts dienen sollen, auch die Auffassung des BM für Justiz?

 

10. Entspricht es der Praxis, daß schon heute erlaubte Überwachungsmittel zur Herstellung

eines dringenden Tatverdachtes genutzt werden?

 

11. Gibt es seitens des BM für Justiz Erlässe, die sich mit dem Thema Telephonüberwachung

auseinandersetzen und wenn ja, wie lauten sie?