1483/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Parnigoni

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Einnahmeausfälle durch Umgehung der Straßenbenützungsabgabepflicht

 

 

 

Nach Ablauf der im Rahmen des Beitrittsvertrages vereinbarten Übergangsfrist muß die

Straßenbenützungsabgabe nunmehr mit 1. Jänner 1997 um weitere 50 % auf das niedrige EU-

Niveau gesenkt werden. Dies wird zu erheblichen Einnahmeausfällen gegenüber dem Vorjahr

führen. Da die Entrichtung der Straßenbenützungsabgabe durch ,,Selbstdeklaration" der

LKW-Fahrer erfolgt und die Einhaltung der Straßenbenützungsabgabepflicht offensichtlich

nicht in ausreichendem Maße kontrolliert wird, werden diese Einnahmeausfälle, wie bereits in

der Vergangenheit, durch die systematische Umgehung der Straßenbenützungsabgabepflicht

noch erheblich vergrößert.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

l . Wie hoch sind die Einnahmeausfälle infolge der Absenkung der

Straßenbenützungsabgabe auf das niedrige EU-Niveau? Welche Maßnahmen werden

Sie ergreifen, um diese Einnahmeausfälle abzufangen und damit letztlich einer

weiteren Verbilligung des LKW-Verkehrs, insbesondere des Transitverkehrs,

entgegenzuwirken?

 

2. Wie hoch sind die Einnahmeausfälle infolge der systematischen Umgehung der

Straßenbenützungsabgabepflicht? Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um

derartige Einnahmeausfälle künftig zu vermeiden?