1488/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesregierung

 

betreffend Willkür der Bundesregierung bei der Gewährung von Publizistikförderung

 

 

 

 

 

 

 

Dem Vernehmen nach beabsichtigt die Bundesregierung bei der Gewährung von

Publizistikförderung in vier Fällen von der Empfehlung des überparteilichen

Publizistikbeirates abzuweichen: Zeitschriften, die sämtliche gesetzliche Voraussetzungen

erfüllen, soll eine Förderung verweigert werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. In welchen Fällen beabsichtigt die Bundesregierung bei der Förderung von

Kleinzeitsschriften von der Empfehlung des Publizistikbeirates abzugehen?

 

2. Wie wird diese Entscheidung begründet?

 

3. Warum wurde die Gewährung der Publizistikförderung von der Tagesordnung des

Ministerrates am 20.11.1996 abgesetzt?

 

4. Trifft es zu, daß die ÖVP die Gewährung von Förderungen für eine Reihe von

Zeitschriften, hinsichtlich derer eine postive Empfehlung des Publizistikbeirates

vorlag, mit der Gewährung von Förderungen für zwei Zeitschriften des

Kartellverbandes - die die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllten und demnach

auch nicht vom Publizistikbeirat für eine Förderung vorgeschlagen wurden -

junktimiert hat?

 

5. Derartige Junktims mögen in der politischen Praxis der Koalitionsregierung -

insbesondere von seiten der ÖVP üblich sein. Entsprechen sie Ihrer Auffassung nach

auch rechtstaatlichen Grundsätzen?

 

6. Das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik

normiert in § 7 Abs 1 eine Reihe präziser gesetzlicher Voraussetzungen, unter denen

eine Förderung erfolgen kann. Tritt zu diesen Voraussetzungen als weitere - vom

Gesetz nicht erwähnte - die Übereinstimmung der Blattlinie mit der Weltanschauung

des ÖVP-Klubobmanns Khol?

 

7. Die Förderungspraxis der Bundesegierung - bzw der ÖVP-Ministerratsfraktion - in

den letzten Jahren orientiert sich anscheinend mehr an politischen Überlegungen als

am zu Grunde liegenden Bundesgesetz. Steht das Verhalten der ÖVP-

Ministerratsfraktion Ihrer Auffassung nach mit der seinerzeitigen Zustimmung des

ÖVP-Mitglieds im Publizistikbeirat bzw der ÖVP-Minister in der Bundesregierung

zur Förderung des "Tatblattes " im Zusammenhang?