1490/J

 

 

 

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen .

 

betreffend Datenschutz bei Bankkrediten

 

 

 

Am 15.Mai 1996 beantwortete der Finanzminister eine entsprechende Anfrage der

Anfragesteller (Nr. 329/J) mit der Bestätigung der Existenz einer UKV-Liste (Liste

der unerwünschten Kontoverbindungen). Auch die von den Anfragestellern

angeführten Daten über das Ausmaß der UKV - bis zu 100.000 erfaßte Namen,

Speicherung von Eingabecode, Kontonummer, Zuname, Vorname, Titel,

Geburtsdatum, Postleitzahl, Ort, Straße, Bankleitzahl, Negativsymbol und

Eingabedatum, Negativsymbole als AUF (Scheckkartenmißbrauch,

Bankomatenmißbrauch) , VBG (versuchter Betrug) , G (MeIdung aus einer

Girokontoverbindung) , K (Meldung aus einer Kreditkontoverbindung) , C (Meldung

aus einer Kreditkartenverbindung) , B (GemeIdeter ist Bürge) - wurde vom

Finanzminister bei der angeführten Anfragebeantwortung nicht dementiert, sondern

bestätigt.

Die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Datenschutzgesetz beantwortete der

Finanzminister so: "Insoweit die an der Liste teilnehmenden Kreditinstitute von ihren

Kunden die entsprechenden Zustimmungen gemäß § 38 Abs 2Z5BWG einholen bzw.

eingeholt haben, ist das Führen einer solchen Liste mit dem Bankgeheimnis rechtIich

vereinbar. Da dem Bundesministerium für Finanzen bislang kein einziger konkreter

Fall einer Verletzung des Bankgeheimnisses im Zusammehang mit der UKV-Liste

bekannt geworden ist, kann davon ausgegangen werden, daß alle beteiIigten

Kreditinstitute die maßgebIiche Rechtslage beachten und Meldungen nur aufgrund

einer durch den Kunden erteilten Zustimmung erstatten. . . . . ''

Nach Veröffentlichung dieser Anfragebeantwortung haben sich bei den

Anfragestellern eine Reihe Betroffener gemeldet, die alle zur gleichen Aussage

kommen: sie seien vor Aufnahme in die UKV-Liste keinesfalls verständigt worden

und hätten daher auch nie ihre Zustimmung abgegeben.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

folgende schriftliche

Anfrage

 

 

 

1. Wurden dem Finanzministerium in der Zwischenzeit Fälle bekannt, in denen über

fehlende Zustimmungen berichtet wurden? Wenn ja, welche im Detail? Welche

Konsequenzen wurden daraus gezogen? Wie lauteten die Überprüfungsergebnisse?

 

2. Liegen dem Finanzministerium seit o.a. Anfragebeantwortung darüber

hinausgehende Informationen über die UKV vor? Wenn ja, welche?

 

3. Ist dem Finanzministerium der Fall des Franz Oitner bekannt, der via Raiffeisen

in die UKV geriet? Ist dem Finanzministerium das entsprechende OGH-Urteil

bekannt? Wie lautet es? Wie beurteilt der Finanzminister diesen Fall? Liegt ein

Verstoß gegen den Datenschutz vor? Welche Konsequenzen werden daraus

gezogen?

 

4. Ist dem Finanzministerium der Fall des Anton Pichler bekannt? Auch Her

Pichler bestätigt wie Her Oitner per Sachverhaltsdarstellung, daß er von der

Aufnahme in die UKV nicht verständigt wurde und dieser daher auch nicht

zugestimmt habe. Wurden hier bereits Untersuchungen eingeleitet? Wenn ja, mit

welchem Ergebnis und welchen Konsequenzen?

 

5. Ist dem Finanzministerium der Fall des Dr.Franz K. bekannt, der ebenfalls von

seiner Aufnahme in die UKV nicht informiert wurde?

 

6. Ist der Finanzminister weiterhin davon überzeugt, daß keinerlei Verstöße gegen

das Bankgeheimnis vorliegen? Wenn nicht, welche konkreten Konsequenzen

werden daraus gezogen?