1490/J
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen .
betreffend Datenschutz bei Bankkrediten
Am 15.Mai 1996 beantwortete der Finanzminister eine entsprechende Anfrage der
Anfragesteller (Nr. 329/J) mit der Bestätigung der Existenz einer UKV-Liste (Liste
der unerwünschten Kontoverbindungen). Auch die von den Anfragestellern
angeführten Daten über das Ausmaß der UKV - bis zu 100.000 erfaßte Namen,
Speicherung von Eingabecode, Kontonummer, Zuname, Vorname, Titel,
Geburtsdatum, Postleitzahl, Ort, Straße, Bankleitzahl, Negativsymbol und
Eingabedatum, Negativsymbole als AUF (Scheckkartenmißbrauch,
Bankomatenmißbrauch) , VBG (versuchter Betrug) , G (MeIdung aus einer
Girokontoverbindung) , K (Meldung aus einer Kreditkontoverbindung) , C (Meldung
aus einer Kreditkartenverbindung) , B (GemeIdeter ist Bürge) - wurde vom
Finanzminister bei der angeführten Anfragebeantwortung nicht dementiert, sondern
bestätigt.
Die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Datenschutzgesetz beantwortete der
Finanzminister so: "Insoweit die an der Liste teilnehmenden Kreditinstitute von ihren
Kunden die entsprechenden Zustimmungen gemäß § 38 Abs 2Z5BWG einholen bzw.
eingeholt haben, ist das Führen einer solchen Liste mit dem Bankgeheimnis rechtIich
vereinbar. Da dem Bundesministerium für Finanzen bislang kein einziger konkreter
Fall einer Verletzung des Bankgeheimnisses im Zusammehang mit der UKV-Liste
bekannt geworden ist, kann davon ausgegangen werden, daß alle beteiIigten
Kreditinstitute die maßgebIiche Rechtslage beachten und Meldungen nur aufgrund
einer durch den Kunden erteilten Zustimmung erstatten. . . . . ''
Nach Veröffentlichung dieser Anfragebeantwortung haben sich bei den
Anfragestellern eine Reihe Betroffener gemeldet, die alle zur gleichen Aussage
kommen: sie seien vor Aufnahme in die UKV-Liste keinesfalls verständigt worden
und hätten daher auch nie ihre Zustimmung abgegeben.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende schriftliche
Anfrage
1. Wurden dem Finanzministerium in der Zwischenzeit Fälle bekannt, in denen über
fehlende Zustimmungen berichtet wurden? Wenn ja, welche im Detail? Welche
Konsequenzen wurden daraus gezogen? Wie lauteten die Überprüfungsergebnisse?
2. Liegen dem Finanzministerium seit o.a. Anfragebeantwortung darüber
hinausgehende Informationen über die UKV vor? Wenn ja, welche?
3. Ist dem Finanzministerium der Fall des Franz Oitner bekannt, der via Raiffeisen
in die UKV geriet? Ist dem Finanzministerium das entsprechende OGH-Urteil
bekannt? Wie lautet es? Wie beurteilt der Finanzminister diesen Fall? Liegt ein
Verstoß gegen den Datenschutz vor? Welche Konsequenzen werden daraus
gezogen?
4. Ist dem Finanzministerium der Fall des Anton Pichler bekannt? Auch Her
Pichler bestätigt wie Her Oitner per Sachverhaltsdarstellung, daß er von der
Aufnahme in die UKV nicht verständigt wurde und dieser daher auch nicht
zugestimmt habe. Wurden hier bereits Untersuchungen eingeleitet? Wenn ja, mit
welchem Ergebnis und welchen Konsequenzen?
5. Ist dem Finanzministerium der Fall des Dr.Franz K. bekannt, der ebenfalls von
seiner Aufnahme in die UKV nicht informiert wurde?
6. Ist der Finanzminister weiterhin davon überzeugt, daß keinerlei Verstöße gegen
das Bankgeheimnis vorliegen? Wenn nicht, welche konkreten Konsequenzen
werden daraus gezogen?