1492/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend die Beeinträchtigung und Gefährdung der BevöIkerung der Gemeinde

Trajstof/Trausdorf durch andauernde Lande- und Startmanöver des Bundesheeres

abseits von Flugplätzen

 

 

Im Gemeindegebiet von Trajstof/Trausdorf kommt es regelmäßig zu Starts und

Landungen von Bundesheerflugzeugen in der Nähe des verbauten Ortsgebietes.

Trotz anhaltender Proteste der Ortsbevölkerung und der Anrainer setzt das

Bundesheer diese Praxis fort. Die Bevölkerung hat inzwischen einige Bescheide

und höchstgerichtliche Erkenntnisse erwirkt, wonach der Flugbetrieb nicht zulässig

sei. Trotzdem kommt es immer wieder zu Landungen und Starts und damit zu einer

Beeinträchtigung und Gefährdung der Bevölkerung.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten solidarisieren sich mit dem Protest der

Bevölkerung von Trajstof/Trausdorf und stellen folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

1 . Entspricht es den Tatsachen, daß Flugzeuge des Bundesheeres regelmäßig

im Gemeindegebiet von Trajstof/Trausdorf starten und landen?

 

2. Um welche Arten von Flugzeugen handelt es sich dabei?

 

3. Wie oft kommen derartige Einsätze vor?

 

4. Welche Grundstücke werden vom Bundesheer aufgrund welcher rechtIicher

Grundlagen benutzt?

 

5. lst Ihnen bekannt, daß das Verkehrsministerium in einem rechtskräftigen

Bescheid 1994 festgestellt hat, daß selbst für "Luftfahrzeuge mit anerkannt

 

guten Kurzstart- und Landeeigenschaften ...'' die zur Verfügung stehende

Fläche nicht ausreicht?

 

6. Wie können Sie die durch die ungeeigneten Start- und Landeflächen

hervorgerufene Gefährdung von Anrainern, VerkehrsteiInehmern auf

öffentlichen Verkehrsflächen, aber auch die Gefährdung von

Bundesheerangehörigen, insbesondere der Piloten und der Passagiere

verantworten?

 

7. Zu welchen Zwecken sind diese Starts und Landungen in unmittelbarer Nähe

des verbauten Gebietes der Gemeinde Trajstof/Trausdorf notwendig?

 

8. ln welcher Höhe überfliegen die Flugzeuge des Bundesheeres verbautes

Gebiet?

 

9. Zu welcher Lärmbelästigung kommt es dabei?

 

10. Welche Maßnahmen werden seitens des Verteidigungsministeriums getroffen

um eine Belästigung der Bevölkerung tunlichst zu vermeiden?

 

11. Mit welchen Mitteln können sich die Ortsbewohner gegen die

Flugbewegungen und gegen die Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität, aber

auch gegen die potentielle Gefährdung von Leib und Leben zur Wehr setzen?