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der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

betreffend Novellierungsbedürftigkeit des UOG 93 vor möglicher Implementierung

 

 

Am 20. 12. 1995 hat der Leiter der Hochschulsektion im BMWFK, Sektionschef Dr. S.

Höllinger, in einer Sitzung der erweiterten Bundessektionsleitung Hochschullehrer der GÖD

offiziell mitgeteilt, daß dem BMWFK immer schon bewußt war, daß das UOG 93 in dieser

Form an Universitäten mit Medizinischen Fakultäten nicht durchgeführt werden könne und

daher eine Novellierung vor Inkrafttreten zweckmäßig sei. Hätte man jedoch diese

notwendigen Änderungen für Medizinische Fakultäten schon damals in den Gesetzestext

aufgenommen, so wäre - nach Ansicht von Dr. S. Höllinger - die Beschlußfassung des

UOG 93 als Ganzes gefährdet gewesen. Daher habe man dem Österreichischen Nationalrat -

im vollen Bewußtsein, daß dieses Gesetz von vornherein novellierungsbedürftig sei - einen

Entwurf vorgelegt, der die notwendigen Führungsstrukturen für Mediznische Fakultäten

nicht enthielt. Die Anfrage des Vorsitzenden des Zentralausschusses der Hochschullehrer in

derselben Sitzung (Dr. N. Wolf) , ob die Parlamentarier darüber informiert gewesen seien,

daß sie ein Gesetz beschlossen, das in der eingebrachten Form nicht an allen

österreichischen Universitäten durchführbar sei, wurde von Dr. S. Höllinger bejaht.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher foIgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1 . Ist es richtig, daß das UOG 93 an Universitäten mit Medizinischen Fakultäten erst nach

Novellierung - durch Einführung besonderer Führungsstrukturen für Medizinische

Fakultäten - durchgeführt werden kann ?

 

2. Ist es richtig, daß dies dem BMWFK schon zum Zeitpunkt der Unterausschußdebatten

des Nationalrats zum UOG 93 bewußt war - daß es allerdings diese notwendigen

Ergänzungen absichtlich zurückgestellt hat, um für die Beschlußfassung des UOG 93 die

notwendige Mehrheit zu erhalten ?

 

3. Welche Parlamentarier wurden durch das BMWFK informiert, daß sie im Oktober 1993

ein Gesetz beschließen sollen, von dem dem BMWFK bewußt war, daß es in der

eingebrachten Form an Universitäten mit Medizinischen Fakultäten nicht durchführbar sei?