1516/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Ing. Nußbaumer

und KoIIegen

an den Bundesminister für wirtschaftIiche AngeIegenheiten

betreffend gepIanter Eintritt Österreichs in die dritte Stufe der Wirtschafts- und

Währungsunion am 01.01.1999

 

 

 

Der Europäische Rat hat sich im Dezember 1995 in Madrid nicht nur über den

Namen einer zukünftigen einheitIichen Währung geeinigt, sondern auch seinen

WiIIen dokumentiert, sowohI am Projekt der Europäischen Währungsunion fest-,

aIs auch die im Vertragswerk von Maastricht vorgegebenen Tauschtabellen auf

dem Weg zu diesem ZieI unbedingt einzuhaIten.

 

Demnach soII die dritte Stufe der WWU am 1. Jänner 1999 realisiert werden. Die

WechseIkurse zwischen den ieilnehmenden Währungen sind unwiderruflich zu

fixieren, und die EZB :soll an der Spitze des Europäischen Systems der

ZentraIbanken (ESZB) die geldpolitische Verantwortung von den nationalen

Notenbanken übernehmen. Die gemeinsame Währung, der Euro, soII nach dem

derzeit geItenden Fahrplan ab 2002 als aIIeiniges ZahIungsmitteI eingeführt

werden.

 

 

Die ErhaItung dieses strikten Kurses wird nun beinahe tägIich sowohl von

Vertretern der EU-Kommission aIs auch von SpitzenpoIitikern der EU-

MitgIiedsstaaten beschworen, obwohI angesichts der dramatisch hohen

ArbeitsIosigkeit (EU-weit sind rd. 18 MiIIionen Menschen arbeitsIos), angesichts

des hohen KonsoIidierungsbedarfs der Budgets und vor dem Hintergrund einer

abgebremsten Konjunktur die Skepsis und Kritik am FahrpIan zur

Währungsunion ständig zunehmen.

 

Der BevöIkerung wird immer bewußter, daß durch die drastischen budgetären

Maßnahmen (Stichwort: BeIastungspakete) und den strikten Sparkurs der

öffentIichen Hand mit dem Ziel, die fiskaIischen Konvergenzkriterien innerhalb

von zwei Jahren auf Biegen und Brechen zu erfülIen, die ohnehin hohe

ArbeitsIosigkeit in Österreich weiter zunehmen wird. Diese Befürchtung wird

nicht nur von heimischen Wirtschaftsforschern, sondern auch durch die

Prognosen der EU-Kommission bestätigt. AufgerütteIt durch diese aIarmierende

Entwicklung am Arbeitsmarkt werden Maßnahmen zur Bekämpfung der

Arbeitslosigkeit zwar vielfach angekündigt, doch mangels finanziellen Spielraums

 

seitens des Staates, weil erhöhte Budgetdefizite ja "Maastricht-schädlich" sind, ist

eine konkrete Umsetzung arbeitsmarkt- und sozialpolitisch notwendiger

lnitiativen nahezu unmöglich.

 

Weiters stand und steht die Frage der Stabilität einer zukünftigen europäischen

Währung im Mittelpunkt der Debatte um die gemeinsame Währung.

 

Die Währungspolitik der Oesterreichischen Nationalbank ist seit vielen Jahren mit

Erfolg um größtmögliche Stabilität des Schillings bemüht. Gemeinsam mit

Deutschland und einigen wenigen anderen Staaten biIdet Österreich einen

Hartwährungsblock innerhalb der Europäischen Union.

 

Die überwiegende Zahl der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat jedoch

bisher keine derartige Währungspolitik verfoIgt, sondern wesentlich höhere

lnflationsraten tolerieri und damit den stetigen Verfall ihrer Währungen

begünstigt. Es ist daher zu befürchten, daß diese Tendenzen auch im Rahmen der

gemeinsamen Währung durchschlagen und zu zusätzlichen Belastungen der

bisherigen Hartwährungsländer führen könnten.

 

Entgegen aIIen offiziellen Erklärungen, wonach die zukünftige gemeinsame

europäische Währung mindesteiis so stabiI wie der österreichische Schilling sein

soIl, ist daher eine gememsame Weichwährung Euro nicht auszuschIießen.

 

AIIe diese Bedenken erzeugen ernste ZweifeI an der Sinnhaftigkeit der

Einführung des Euro zum vorgesehenen Zeitpunkt. Unabdingbar ist jedenfalls die

eindeutige Klärung der Stabilitätsfrage, die auch mit dem Kreis der die

gemeinsame Währung einführenden TeiInehmerstaaten zusammenhängt, sowie

eine umfassende Information der Bürger über aIIe Aspekte der gemeinsamen

Währung. Darüber hinaus darf der österreichische SchilIing nur mit Zustimmung

der Österreicherinnen und Österreicher, die im Rahmen einer Volksabstimmung

zum Ausdruck gebracht wird, durch eine gemeinsame europäische Währung

abgelöst werden.

 

Da der Termin für die beabsichtigte Einführung der gemeinsamen Währung

immer näher rückt, hingegen die Zahl der offenen Fragen und fehlenden

Antworten stetig zunehmen, steIlen die unterfertigen Abgeordneten an den

Bundesminister für wirtschaftIiche Angelgenheiten nachstehende

 

1) Welche Auswirkungen sind auf die österreichische Wirtschaft zu erwarten,

wenn Österreich die vorgeschriebenen Konvergenzkriterien nicht erreicht und

damit nicht von Beginn an an der 3. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion

teilnehmen kann ?

 

2) Deutschland erfüllt zum jetzigen Zeitpunkt nicht die Konvergenzkriterien.

HaIten Sie es für realistisch, daß eme gemeinsame Währung ohne Deutschland

eingeführt werden kann ?

Wenn ja, wie verhält sich Österreich. wenn DeutschIand nicht, aber Österreich

TeiInehmerIand sein könnte.?

 

3) Gibt es seitens der Bundesregre rung bzw. seitens ihres Ressorts über Vor- und

NachteiIe einer einheitlichen Währung für Österreich Berechnungen oder

Studien?

Wenn ja, welche und was besagen diese konkret für die verschiedenen

VoIkswirtschaftssiibjekte ( U nternehmen unterschiedIicher Größe und Branchen,

Arbeitnehmer. Konsumcnten )?

Wenn nein, warum nichi und kann Österreich dann ohne Bedenken in die dritte

Stufe der WWU eintreten ?

 

4)Treten Sie vor Einführung des Euro in Österreich für eine österreichische

Volksabstimmung in dieser Frage ein ?

Wenn nein, warum nicht.?

 

5) Treten Sie für die Aufnahme der Beschäftigung als zusätzliches

Konvergenzkriterium ein ?

Wenn ja, warum und welchen EinfIuß hätte dies auf die Erreichung der

Konvergenzkriterien?

Wenn nein, aus weIchen Gründen nicht?

 

 

6) WievieIe Bankangestellte werden durch die Einführung des Euro

wegrationaIisiert?

 

7) ln welcher Höhe bzw. Form werden die Banken lhrer Meinung nach die

UmstelIungskosten und die Verluste durch den WegfalI von Deviseneinnahmen

auf ihre Bankkunden überwälzen ?

 

8) Treten Sie in der Übergangszeit vom 01.01.2002 bis zum 30.06.2002 für eine

doppeIte Preisauszeichnung ein?

 

9) Wie hoch werden die Kosten des "doppeIten Preises" sein, die während der

Übergangsphase zum Euro entstehen?

 

10) Wie Iange soIlte lhrer Meinung nach eine doppelte Preisauszeichnung

durchgeführt werden?

Wer hat für die Kosten einer doppelten Preisauszeichnung aufzukommen?

 

11) WeIche Auswirkungen hat die UmsteIIung auf den EURO auf die Wiener

 

Börse?

 

12) Warum kIärt die österreichische Bundesregierung die Bevölkerung nicht auf,

daß der EURO rechtlich schon ab 01.01.1999 existiert (der ATS als

Denomination des EU RO), bei uns aber noch SchiIling heißt ?

 

13) In weIcher Höhe werden Kosten in der Übergangsphase vom 01.01.2002 bis

zum 30.06.2002 entstehen.?

 

14) Wer trägt die Kosten für den Umtausch der ATS in EURO im Zeitraum vom

01.01.2002 bis 30.06.2002 ?

 

15) Wann gedenkt die Fmanzbehörde ihren Zahlungsverkehr auf EURO

(zusätzIich zum Schillmg) umzustelIen, da ab dem 01.01.1999 Zahlungen

(BuchgeId wie z.B. Steuerschulden) bereits in EURO getätigt werden können?

 

16) EventuelIe Engpässe bei Softwarefirmen sind sehr wahrscheinlich. (Hiebei ist

auch noch die Umstellung der EDV-Systeme für das Jahr 2000 zu berück-

sichtigen, da die meisten Computer den Sprung von 99 auf 00 bei den Jahres-

zahlen ohne gutes Zureden durch einen Softwareexperten nicht schaffen). Wie

woIIen Sie darauf reagieren ? (Lohnverrechnung, Finanzverwaltung, Budgets etc.)

 

17) Gedenken Sie den Unternehmen bei der Umstellung von ATS auf EURO

behilfIich zu sein ? Wenn ja in welcher Form ?

 

18) Sämtliche runde Beträge in österreichischen Gesetzen (z.B.

Strafbestimmungen nach dem VwStrG werden durch die Umrechnung in EURO

zu unrunden Beträgen) müssen auf die neuen Gegebenheiten angepaßt werden.

Gedenken Sie Iegistische Schritte in dieser Hinsicht zu unternehmen?

Wenn ja, wann werden die Vorarbeiten dazu abgeschlossen sein, bzw wann soll

dazu eine Regierungsvorlage erstellt werden, bzw. wann soll diese dem Parlament

zugeIeitet werden?

 

19) ln welcher Form dürfen (müssen) Unternehmen die UmstelIungskosten von

ATS auf EURO verbuchen ?

 

l. als Aufwand (im Zeitpunkt der Entstehung): nach HandeIs- und Steuerrecht

zulässig;

ll. aIs RücksteIIung (jetzt, werden mit dem Inkrafttreten der Ratsverordnung über

den EURO aktiv): nach HandeIsrecht mögIich, nach Steuerrecht nicht;

llI.Aktivierung (Abschreibung über X-Jahre): dafür gibt es keine gesetzliche

Grundlage. lst gepIant eme gesetzIiche GrundIage in nächster Zeit festzulegen?

Gedenken Sie legistische Schritte in dieser Hinsicht zu unternehmen?

Wenn ja, wann werden die Vorarbeiten dazu abgeschlossen sein, bzw. wann soll

dazu eine Regierungsvorlage erstellt werden, bzw. wann soll diese dem Parlament

zugeIeitet werden ?

 

20) Durch den Umtausch in EURO werden alle runden Beträge in Aktien,

GeseIIschaftsanteilen zu unrunden. Wie gedenkt die Bundesregierung diese Frage

zu lösen: unrunde Anteile; Erhöhung des Wertes auf runde Beträge (wie ? durch

Zwang ? Wäre dies lhrer Ansicht nach ein Eingriff in das Eigentumsrecht?);

Wird es notwendig sein. §8 .Aktiengesetz abzuändern und im Zuge der

UmstelIung von Schilling auf den Euro Quotenaktien zuzulassen?

Gedenken Sie legistische Schrrite in dieser Hinsicht zu unternehmen?

Wenn ja, wann werden die Vorarbeiten dazu abgeschlossen sein, bzw. wann soll

dazu eine Regierungsvorlage erstelli werden, bzw. wann soll diese dem Parlament

zugeleitet werden ?