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der Abgeordneten Ing. Nußbaumer
und KoIIegen
an den Bundesminister für wirtschaftIiche AngeIegenheiten
betreffend gepIanter Eintritt Österreichs in die dritte Stufe der Wirtschafts- und
Währungsunion am 01.01.1999
Der Europäische Rat hat sich im Dezember 1995 in Madrid nicht nur über den
Namen einer zukünftigen einheitIichen Währung geeinigt, sondern auch seinen
WiIIen dokumentiert, sowohI am Projekt der Europäischen Währungsunion fest-,
aIs auch die im Vertragswerk von Maastricht vorgegebenen Tauschtabellen auf
dem Weg zu diesem ZieI unbedingt einzuhaIten.
Demnach soII die dritte Stufe der WWU am 1. Jänner 1999 realisiert werden. Die
WechseIkurse zwischen den ieilnehmenden Währungen sind unwiderruflich zu
fixieren, und die EZB :soll an der Spitze des Europäischen Systems der
ZentraIbanken (ESZB) die geldpolitische Verantwortung von den nationalen
Notenbanken übernehmen. Die gemeinsame Währung, der Euro, soII nach dem
derzeit geItenden Fahrplan ab 2002 als aIIeiniges ZahIungsmitteI eingeführt
werden.
Die ErhaItung dieses strikten Kurses wird nun beinahe tägIich sowohl von
Vertretern der EU-Kommission aIs auch von SpitzenpoIitikern der EU-
MitgIiedsstaaten beschworen, obwohI angesichts der dramatisch hohen
ArbeitsIosigkeit (EU-weit sind rd. 18 MiIIionen Menschen arbeitsIos), angesichts
des hohen KonsoIidierungsbedarfs der Budgets und vor dem Hintergrund einer
abgebremsten Konjunktur die Skepsis und Kritik am FahrpIan zur
Währungsunion ständig zunehmen.
Der BevöIkerung wird immer bewußter, daß durch die drastischen budgetären
Maßnahmen (Stichwort: BeIastungspakete) und den strikten Sparkurs der
öffentIichen Hand mit dem Ziel, die fiskaIischen Konvergenzkriterien innerhalb
von zwei Jahren auf Biegen und Brechen zu erfülIen, die ohnehin hohe
ArbeitsIosigkeit in Österreich weiter zunehmen wird. Diese Befürchtung wird
nicht nur von heimischen Wirtschaftsforschern, sondern auch durch die
Prognosen der EU-Kommission bestätigt. AufgerütteIt durch diese aIarmierende
Entwicklung am Arbeitsmarkt werden Maßnahmen zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit zwar vielfach angekündigt, doch mangels finanziellen Spielraums
seitens des Staates, weil erhöhte Budgetdefizite ja "Maastricht-schädlich" sind, ist
eine konkrete Umsetzung arbeitsmarkt- und sozialpolitisch notwendiger
lnitiativen nahezu unmöglich.
Weiters stand und steht die Frage der Stabilität einer zukünftigen europäischen
Währung im Mittelpunkt der Debatte um die gemeinsame Währung.
Die Währungspolitik der Oesterreichischen Nationalbank ist seit vielen Jahren mit
Erfolg um größtmögliche Stabilität des Schillings bemüht. Gemeinsam mit
Deutschland und einigen wenigen anderen Staaten biIdet Österreich einen
Hartwährungsblock innerhalb der Europäischen Union.
Die überwiegende Zahl der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat jedoch
bisher keine derartige Währungspolitik verfoIgt, sondern wesentlich höhere
lnflationsraten tolerieri und damit den stetigen Verfall ihrer Währungen
begünstigt. Es ist daher zu befürchten, daß diese Tendenzen auch im Rahmen der
gemeinsamen Währung durchschlagen und zu zusätzlichen Belastungen der
bisherigen Hartwährungsländer führen könnten.
Entgegen aIIen offiziellen Erklärungen, wonach die zukünftige gemeinsame
europäische Währung mindesteiis so stabiI wie der österreichische Schilling sein
soIl, ist daher eine gememsame Weichwährung Euro nicht auszuschIießen.
AIIe diese Bedenken erzeugen ernste ZweifeI an der Sinnhaftigkeit der
Einführung des Euro zum vorgesehenen Zeitpunkt. Unabdingbar ist jedenfalls die
eindeutige Klärung der Stabilitätsfrage, die auch mit dem Kreis der die
gemeinsame Währung einführenden TeiInehmerstaaten zusammenhängt, sowie
eine umfassende Information der Bürger über aIIe Aspekte der gemeinsamen
Währung. Darüber hinaus darf der österreichische SchilIing nur mit Zustimmung
der Österreicherinnen und Österreicher, die im Rahmen einer Volksabstimmung
zum Ausdruck gebracht wird, durch eine gemeinsame europäische Währung
abgelöst werden.
Da der Termin für die beabsichtigte Einführung der gemeinsamen Währung
immer näher rückt, hingegen die Zahl der offenen Fragen und fehlenden
Antworten stetig zunehmen, steIlen die unterfertigen Abgeordneten an den
Bundesminister für wirtschaftIiche Angelgenheiten nachstehende
1) Welche Auswirkungen sind auf die österreichische Wirtschaft zu erwarten,
wenn Österreich die vorgeschriebenen Konvergenzkriterien nicht erreicht und
damit nicht von Beginn an an der 3. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion
teilnehmen kann ?
2) Deutschland erfüllt zum jetzigen Zeitpunkt nicht die Konvergenzkriterien.
HaIten Sie es für realistisch, daß eme gemeinsame Währung ohne Deutschland
eingeführt werden kann ?
Wenn ja, wie verhält sich Österreich. wenn DeutschIand nicht, aber Österreich
TeiInehmerIand sein könnte.?
3) Gibt es seitens der Bundesregre rung bzw. seitens ihres Ressorts über Vor- und
NachteiIe einer einheitlichen Währung für Österreich Berechnungen oder
Studien?
Wenn ja, welche und was besagen diese konkret für die verschiedenen
VoIkswirtschaftssiibjekte ( U nternehmen unterschiedIicher Größe und Branchen,
Arbeitnehmer. Konsumcnten )?
Wenn nein, warum nichi und kann Österreich dann ohne Bedenken in die dritte
Stufe der WWU eintreten ?
4)Treten Sie vor Einführung des Euro in Österreich für eine österreichische
Volksabstimmung in dieser Frage ein ?
Wenn nein, warum nicht.?
5) Treten Sie für die Aufnahme der Beschäftigung als zusätzliches
Konvergenzkriterium ein ?
Wenn ja, warum und welchen EinfIuß hätte dies auf die Erreichung der
Konvergenzkriterien?
Wenn nein, aus weIchen Gründen nicht?
6) WievieIe Bankangestellte werden durch die Einführung des Euro
wegrationaIisiert?
7) ln welcher Höhe bzw. Form werden die Banken lhrer Meinung nach die
UmstelIungskosten und die Verluste durch den WegfalI von Deviseneinnahmen
auf ihre Bankkunden überwälzen ?
8) Treten Sie in der Übergangszeit vom 01.01.2002 bis zum 30.06.2002 für eine
doppeIte Preisauszeichnung ein?
9) Wie hoch werden die Kosten des "doppeIten Preises" sein, die während der
Übergangsphase zum Euro entstehen?
10) Wie Iange soIlte lhrer Meinung nach eine doppelte Preisauszeichnung
durchgeführt werden?
Wer hat für die Kosten einer doppelten Preisauszeichnung aufzukommen?
11) WeIche Auswirkungen hat die UmsteIIung auf den EURO auf die Wiener
Börse?
12) Warum kIärt die österreichische Bundesregierung die Bevölkerung nicht auf,
daß der EURO rechtlich schon ab 01.01.1999 existiert (der ATS als
Denomination des EU RO), bei uns aber noch SchiIling heißt ?
13) In weIcher Höhe werden Kosten in der Übergangsphase vom 01.01.2002 bis
zum 30.06.2002 entstehen.?
14) Wer trägt die Kosten für den Umtausch der ATS in EURO im Zeitraum vom
01.01.2002 bis 30.06.2002 ?
15) Wann gedenkt die Fmanzbehörde ihren Zahlungsverkehr auf EURO
(zusätzIich zum Schillmg) umzustelIen, da ab dem 01.01.1999 Zahlungen
(BuchgeId wie z.B. Steuerschulden) bereits in EURO getätigt werden können?
16) EventuelIe Engpässe bei Softwarefirmen sind sehr wahrscheinlich. (Hiebei ist
auch noch die Umstellung der EDV-Systeme für das Jahr 2000 zu berück-
sichtigen, da die meisten Computer den Sprung von 99 auf 00 bei den Jahres-
zahlen ohne gutes Zureden durch einen Softwareexperten nicht schaffen). Wie
woIIen Sie darauf reagieren ? (Lohnverrechnung, Finanzverwaltung, Budgets etc.)
17) Gedenken Sie den Unternehmen bei der Umstellung von ATS auf EURO
behilfIich zu sein ? Wenn ja in welcher Form ?
18) Sämtliche runde Beträge in österreichischen Gesetzen (z.B.
Strafbestimmungen nach dem VwStrG werden durch die Umrechnung in EURO
zu unrunden Beträgen) müssen auf die neuen Gegebenheiten angepaßt werden.
Gedenken Sie Iegistische Schritte in dieser Hinsicht zu unternehmen?
Wenn ja, wann werden die Vorarbeiten dazu abgeschlossen sein, bzw wann soll
dazu eine Regierungsvorlage erstellt werden, bzw. wann soll diese dem Parlament
zugeIeitet werden?
19) ln welcher Form dürfen (müssen) Unternehmen die UmstelIungskosten von
ATS auf EURO verbuchen ?
l. als Aufwand (im Zeitpunkt der Entstehung): nach HandeIs- und Steuerrecht
zulässig;
ll. aIs RücksteIIung (jetzt, werden mit dem Inkrafttreten der Ratsverordnung über
den EURO aktiv): nach HandeIsrecht mögIich, nach Steuerrecht nicht;
llI.Aktivierung (Abschreibung über X-Jahre): dafür gibt es keine gesetzliche
Grundlage. lst gepIant eme gesetzIiche GrundIage in nächster Zeit festzulegen?
Gedenken Sie legistische Schritte in dieser Hinsicht zu unternehmen?
Wenn ja, wann werden die Vorarbeiten dazu abgeschlossen sein, bzw. wann soll
dazu eine Regierungsvorlage erstellt werden, bzw. wann soll diese dem Parlament
zugeIeitet werden ?
20) Durch den Umtausch in EURO werden alle runden Beträge in Aktien,
GeseIIschaftsanteilen zu unrunden. Wie gedenkt die Bundesregierung diese Frage
zu lösen: unrunde Anteile; Erhöhung des Wertes auf runde Beträge (wie ? durch
Zwang ? Wäre dies lhrer Ansicht nach ein Eingriff in das Eigentumsrecht?);
Wird es notwendig sein. §8 .Aktiengesetz abzuändern und im Zuge der
UmstelIung von Schilling auf den Euro Quotenaktien zuzulassen?
Gedenken Sie legistische Schrrite in dieser Hinsicht zu unternehmen?
Wenn ja, wann werden die Vorarbeiten dazu abgeschlossen sein, bzw. wann soll
dazu eine Regierungsvorlage erstelli werden, bzw. wann soll diese dem Parlament
zugeleitet werden ?