1519/J
der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable, Mag. Haupt
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Saisonuierbewilligungen
Im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes wurde beschlossen, jährlich eine bestimmte
Anzahl von Saisonnieres zuzulassen.
Die hierfür vorgesehene Anzahl von ausländischen Arbeitskräften beläuft sich auf
7000 Personen, denen somit kurzfristiger Aufenthalt gewährt werden soll.
Tatsächlich wird dieses Kontingent niemals ausgeschöpft, wobei diese
Zurückhaltung vor allem auf die Einstellung des ÖGB zurückzuführen ist, der in
manchen Bundesländern, wie beispielsweise in Wien, kurzfristigen
Beschäftigungsverhältnissen überhaupt nicht zustimmt
Aufgrund des oben angeführten Sachverhalts richten die unterfertigten
Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit uns Soziales nachstehende
ANFRAGE
1 ) Wieviel kurzfristige Arbeitsbewilligungen/SaisonnierbewiIiSgungen wurden im
Jahr 1l995 sowie 1996 , aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern.
vergeben?
2) ln welchen Branchen waren diese Ausländer m den jeweiIigen Bundesländern
beschäftigt?
3) Ist es richtig, daß in Wien keine Saisonnierbewilligungen erteiIt werden ?
Wenn ja. in welchen Bundesländern ist dies noch der Fall und mit welcher
Begründung genau werden in den einzelnen Bundesländern keine Bewilligungen
erteilt?
4) lst es richtig. daß sich die Gewerkschaft gegen die Erteilung von
Saisonnierbewilligungen ausspricht?
Wenn ja, mit welcher Begründung?