1519/J

 

 

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable, Mag. Haupt

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend Saisonuierbewilligungen

 

 

 

 

Im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes wurde beschlossen, jährlich eine bestimmte

Anzahl von Saisonnieres zuzulassen.

Die hierfür vorgesehene Anzahl von ausländischen Arbeitskräften beläuft sich auf

7000 Personen, denen somit kurzfristiger Aufenthalt gewährt werden soll.

Tatsächlich wird dieses Kontingent niemals ausgeschöpft, wobei diese

Zurückhaltung vor allem auf die Einstellung des ÖGB zurückzuführen ist, der in

manchen Bundesländern, wie beispielsweise in Wien, kurzfristigen

Beschäftigungsverhältnissen überhaupt nicht zustimmt

 

 

Aufgrund des oben angeführten Sachverhalts richten die unterfertigten

Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit uns Soziales nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

1 ) Wieviel kurzfristige Arbeitsbewilligungen/SaisonnierbewiIiSgungen wurden im

Jahr 1l995 sowie 1996 , aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern.

vergeben?

 

2) ln welchen Branchen waren diese Ausländer m den jeweiIigen Bundesländern

beschäftigt?

 

3) Ist es richtig, daß in Wien keine Saisonnierbewilligungen erteiIt werden ?

Wenn ja. in welchen Bundesländern ist dies noch der Fall und mit welcher

Begründung genau werden in den einzelnen Bundesländern keine Bewilligungen

erteilt?

 

4) lst es richtig. daß sich die Gewerkschaft gegen die Erteilung von

Saisonnierbewilligungen ausspricht?

Wenn ja, mit welcher Begründung?