1544/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Fink

und KoIIegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend zukünftiges Erhaltungskonzept für Autobahnen und SchneIlstraßen

 

 

AnIäßlich einer Sitzung des Arbeitskreises ,,Kostenrechnung" am 8.10.1996

wurde den Vertretern der BundesIänder bekanntgegeben, daß hinsichtIich der

Verwaltung und Erhaltung der Autobahnen und Schnellstraßen durch die Ein-

führung der Vignette wesentliche Änderungen bevorstehen. So setzt eine Zu-

stimmung der EU zur Einführung der Vignette voraus, daß das bemautete

Straßennetz einer GeselIschaft überantwortet wird, die die Maut einhebt und

gIeichzeitig für VerwaItung, ErhaItung und Neubau in diesem Straßennetz zu-

ständig ist. Das Wirtschaftsministerium fühlt sich daher mit Wirkung ab 1. Jänner

1997 für sämtliche Angelegenheiten der Autobahnen und Schnellstraßen, insbe-

sondere hinsichtlich der Weiterführung der ErhaItungsorganisation, für nicht mehr

zuständig und empfiehlt den Ländervertretern bezüglich der ErhaItungsorganisa-

tion, direkt mit der neuen Gesellschaft in Verhandlung zu treten. Die Konsti-

tuierung der neuen Gesellschaft ist allerdings noch nicht erfoIgt und es bestehen

im Ministerium drei unterschiedliche Lösungsansätze:

 

- Gründung einer HoIding unter Beibehaltung der ASTAG und ÖSAG

- Fusionierung von ÖSAG und ASTAG

- Beibehaltung von zwei getrennten Autobahngesellschaften mit getrennter

Netzbetreuung

 

Die bisherige Form der Straßenerhaltung, wonach die Autobahnen und Schnell-

straßen in gemeinsamen Straßenmeistereien mit den Bundes- und Landes-

straßen betreut werden, wird alIerdings als zweckmäßigste und wirtschaftlichste

Form gesehen und soIlte daher unbedingt beibehalten werden. Für die

Straßenerhaltungsdienste der Länder ergibt sich auf jeden Fall dringender

Handlungsbedarf. Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten foIgende

 

A n f r a g e:

 

1) Sind im Zusammenhang mit der Einführung der Vignette bzw. der nachfoI-

genden Bemautung wesentIiche organisatorische Änderungen im Bereich der

Bundesstraßenverwaltung vorgesehen?

 

 

2) Welche neue Gesellschaft wird in Hinkunft für den Ausbau und die lnstand-

 

haltung und den Betrieb der Autobahnen und SchneIlstraßen zuständig sein?

 

 

3) In welcher Weise werden die Bundesstraßenverwaltungen, die bei den ein-

 

zelnen Ämtern der Landesregierungen eingerichtet sind, in Hinkunft bei der

 

PIanung, beim Bau und bei der Erhaltung der Autobahnen und Schnell-

 

straßen eingebunden bleiben, insbesondere hinsichtlich des Betriebes der

 

Schnellstraßen- undAutobahnmeistereien?