1549/J

 

 

 

der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Parfuss

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt Jugend und Familie

betreffend Umsetzung der EU- Richtlinie über die Verbrennung von gefährlichen Abfällen

(ABl. L 365/34)

Die Gewerkschaft Bau Holz hat kürzlich gemeinsam mit den Betriebsräten und Beschäftigten

der Zementindustrie in den Medien und in Briefen an Persönlichkeiten des öffentlichen

Lebens vor dem Verlust von rund 800 Arbeitsplätzen gewarnt. In der Argumentation der

Gewerkschaft geht es darum, daß in einem Verordnungsentwurf des Umweltministeriums

hinsichtlich des NOx - Grenzwertes bei der thermischen Verwertung von Abfällen über die

strengen Normen der EU-Richtlinie hinausgegangen werden soll, wodurch sich die

Wettbewerbssituation für die österreichischen Betriebe im Vergleich zu ihren europäischen

Mitkonkurrenten in einem nicht bewältigbarem Ausmaß verschlechtern würde. Die

Zementwerke verbrennen nämlich Altreifen, Altöle und Klärschlamm, und setzen

Hochofenschlacke und Flugasche ein, die für die Betriebe als kostengünstigc Energieträger

bzw. Rohmaterial genutzt werden. Die Betriebsräte befürchten daher, daß durch die gepIante

Verordnung die Zementwcrke entweder diverse Altstoffe nicht mehr einsctzen dürfen oder

teure Investitionen tätigen müssen, was unter den gegebenen Wettbewerbsbedingungen zum

Schließen der Werke und zum Verlust der Arbeitsplätze führen würde.

Es wird auch darauf hingewiesen, daß der aktuelle Stand der Technik für den NOx Grenzwert

in Zementwerken derzeit bei 0,8 g/m liegt und eine weitere Reduktion zwar experimentell

angedacht, aber bestenfalls zu exorbitanten Kosten machbar sei.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Ergeben sich die geplanten Regelungen aus dem EU - Recht ?

ln wclcher Form weicht lhr Verordnungsentwurf von den EU-Richtlinien über die

Verbrennung gefährlicher AbfälIe ab ?

 

2. Falls Abweichungen zur EU-Richtlinie bestehen, wie begründen Sie diese ?

 

3. Welche Regelung ist im eingangs erwähnten Verordnungsentwurf hinsichtlich des NOx

Wertes vorgesehen ?

 

4. Wie beurteilen Sie das Argument, daß ein NOx - Grenzwert von 0,2g/m technisch und

wirtschaftlich in der Zementindustrie derzeit nicht erreichbar sei ?

 

5. Sind Ihnen die vergleichbaren NOx - Grenzwerte in unseren Nachbarländern

Deutschland, Schweiz, Italien, Slowenien, Ungarn, Slowakei, und Tschechien bekannt

und wenn ja, welchen Wert betragen sie dort ?

 

6. Welche Abfälle, die derzeit bereits in der Zementindustrie energetisch genutzt oder

entsorgt werden, wären von der o.g. Verordnung erfaßt ?

 

7. WeIche Abfälle, die derzeit bereits in der Zementindustrie als Rohmaterialien genutzt

werden, wären von der o.g. Verordnung erfaßt ?

 

8 Betrifft die Verordnung auch die Verbrennung von AItreifen in der Zementindustrie ?

 

9. Betrifft die Verordnung auch die Verbrennung von Altölen in der Zementindustrie ?

Welche Altöle ?

10. Betrifft die Verordnung auch die Verbrennung von Kunststoffen in der

Zementindustrie ?