1549/J
der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Parfuss
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt Jugend und Familie
betreffend Umsetzung der EU- Richtlinie über die Verbrennung von gefährlichen Abfällen
(ABl. L 365/34)
Die Gewerkschaft Bau Holz hat kürzlich gemeinsam mit den Betriebsräten und Beschäftigten
der Zementindustrie in den Medien und in Briefen an Persönlichkeiten des öffentlichen
Lebens vor dem Verlust von rund 800 Arbeitsplätzen gewarnt. In der Argumentation der
Gewerkschaft geht es darum, daß in einem Verordnungsentwurf des Umweltministeriums
hinsichtlich des NOx - Grenzwertes bei der thermischen Verwertung von Abfällen über die
strengen Normen der EU-Richtlinie hinausgegangen werden soll, wodurch sich die
Wettbewerbssituation für die österreichischen Betriebe im Vergleich zu ihren europäischen
Mitkonkurrenten in einem nicht bewältigbarem Ausmaß verschlechtern würde. Die
Zementwerke verbrennen nämlich Altreifen, Altöle und Klärschlamm, und setzen
Hochofenschlacke und Flugasche ein, die für die Betriebe als kostengünstigc Energieträger
bzw. Rohmaterial genutzt werden. Die Betriebsräte befürchten daher, daß durch die gepIante
Verordnung die Zementwcrke entweder diverse Altstoffe nicht mehr einsctzen dürfen oder
teure Investitionen tätigen müssen, was unter den gegebenen Wettbewerbsbedingungen zum
Schließen der Werke und zum Verlust der Arbeitsplätze führen würde.
Es wird auch darauf hingewiesen, daß der aktuelle Stand der Technik für den NOx Grenzwert
in Zementwerken derzeit bei 0,8 g/m liegt und eine weitere Reduktion zwar experimentell
angedacht, aber bestenfalls zu exorbitanten Kosten machbar sei.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
nachstehende
Anfrage:
1. Ergeben sich die geplanten Regelungen aus dem EU - Recht ?
ln wclcher Form weicht lhr Verordnungsentwurf von den EU-Richtlinien über die
Verbrennung gefährlicher AbfälIe ab ?
2. Falls Abweichungen zur EU-Richtlinie bestehen, wie begründen Sie diese ?
3. Welche Regelung ist im eingangs erwähnten Verordnungsentwurf hinsichtlich des NOx
Wertes vorgesehen ?
4. Wie beurteilen Sie das Argument, daß ein NOx - Grenzwert von 0,2g/m technisch und
wirtschaftlich in der Zementindustrie derzeit nicht erreichbar sei ?
5. Sind Ihnen die vergleichbaren NOx - Grenzwerte in unseren Nachbarländern
Deutschland, Schweiz, Italien, Slowenien, Ungarn, Slowakei, und Tschechien bekannt
und wenn ja, welchen Wert betragen sie dort ?
6. Welche Abfälle, die derzeit bereits in der Zementindustrie energetisch genutzt oder
entsorgt werden, wären von der o.g. Verordnung erfaßt ?
7. WeIche Abfälle, die derzeit bereits in der Zementindustrie als Rohmaterialien genutzt
werden, wären von der o.g. Verordnung erfaßt ?
8 Betrifft die Verordnung auch die Verbrennung von AItreifen in der Zementindustrie ?
9. Betrifft die Verordnung auch die Verbrennung von Altölen in der Zementindustrie ?
Welche Altöle ?
10. Betrifft die Verordnung auch die Verbrennung von Kunststoffen in der
Zementindustrie ?