1556/J

 

 

 

der Abgeordneten Karl Gerfried Müller und Genossen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend unübersichtliche Auflistung von Spesen und

 

Gebühren auf Girokonten bei Banken

 

 

Bei der vierteljährlichen Kontoabrechnung gibt es bei vielen Banken eine .

unübersichtliche Spesebabrechnung bei den Girokonten in der alle Posten

(Manipulationsgebühren, Überziehungszinsen, Kontoführung usw.) nicht einzeln

aufgelistet werden.

Aufgrund einer übersichtlichen Auflistung wäre es dem Girokobtoinhaber

möglich, genau zu eruiieren, welche Spesen und Gebühren für welche Leistung

der Bank verrechnet werden. .

Die Transparenz bei der Kontoführung wäre gegeben und damit würden die

Banken zu einer konsumentenfreundlicheren Girokontoabrechnung beitragen.

Konsumenten sollen die Gewähr habeb, jederzeit über Änderungen der Spesen

und Gebühren nicht nur durch Aushang am Bankschalter. sondern auch auf den

Kontoauszügen darüber informiert zu werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

 

1 .) Halten Sie eine konsumentebfreundlichere Änderung des §33 , §34 und

§ 35 BWG für möglich?

 

2.) Ist die nicht nach Leistungen aufgelistete Kontoabrechnung Ihrer Meinung

nach konsumentenfeindlich?

Wenn ja, wie können die Banken dazu bewegt werden, eine Auflistung der

Gebühren und Spesen durchzuführen?

 

3.) Welche Gründe waren bisher ausschlaggebend, warum die Bankgebühren

und Spesen am Girokonto nicht einzeln aufgelistet wurden?

 

4.) Wie kann der Konsument bei der derzeitigen Regelung überprüfen, welche

Spesen und Gebühren für welche Leistungen der Bank verrechnet werden?