1556/J
der Abgeordneten Karl Gerfried Müller und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend unübersichtliche Auflistung von Spesen und
Gebühren auf Girokonten bei Banken
Bei der vierteljährlichen Kontoabrechnung gibt es bei vielen Banken eine .
unübersichtliche Spesebabrechnung bei den Girokonten in der alle Posten
(Manipulationsgebühren, Überziehungszinsen, Kontoführung usw.) nicht einzeln
aufgelistet werden.
Aufgrund einer übersichtlichen Auflistung wäre es dem Girokobtoinhaber
möglich, genau zu eruiieren, welche Spesen und Gebühren für welche Leistung
der Bank verrechnet werden. .
Die Transparenz bei der Kontoführung wäre gegeben und damit würden die
Banken zu einer konsumentenfreundlicheren Girokontoabrechnung beitragen.
Konsumenten sollen die Gewähr habeb, jederzeit über Änderungen der Spesen
und Gebühren nicht nur durch Aushang am Bankschalter. sondern auch auf den
Kontoauszügen darüber informiert zu werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1 .) Halten Sie eine konsumentebfreundlichere Änderung des §33 , §34 und
§ 35 BWG für möglich?
2.) Ist die nicht nach Leistungen aufgelistete Kontoabrechnung Ihrer Meinung
nach konsumentenfeindlich?
Wenn ja, wie können die Banken dazu bewegt werden, eine Auflistung der
Gebühren und Spesen durchzuführen?
3.) Welche Gründe waren bisher ausschlaggebend, warum die Bankgebühren
und Spesen am Girokonto nicht einzeln aufgelistet wurden?
4.) Wie kann der Konsument bei der derzeitigen Regelung überprüfen, welche
Spesen und Gebühren für welche Leistungen der Bank verrechnet werden?