1557/J
der Abg. Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Salzl
an die Bundesministerin fürür Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Creutzfeldt-Jakob-Syndrom
Dem Erstunterzeichner ist bekannt, daß von einer am 18.8.1996 verstorbenen
und im Bezirk Eferding begrabenen Frau am 16.7.1996 ein neurologischer
Befund erstellt wurde, in dem u.a. steht:
,,In Zusammenschau mit dem klinischen Verlauf ist diff.-diagnost. neben
einer atypisch verlaufenden senilen Demenz vom Alzheimertyp auch an eine
spongiöse Enzephalopathie zu denken."
Trotz dieser brisanten Verdachtsdiagnose wurde die Patientin ohne Obduktion
begraben.
Am 23.8.96, einen Tag nach dem Begräbnis , meldete der Erstunterzeichner
diesen Sachverhalt dem zuständigen Landessanitätsdirektor von Oberösterreich.
Dieser antwortete am 29.8.1996 brieflich, er habe, da es auch in seinem
Interesse liege, Fälle an subakuter spongiformer Encephalopathie möglichst
lückenlos zu erfassen, nach Erhalt dieses Schreibens "in mehreren Richtungen
Erhebungen eingeleitet". Über Art und Umfang dieser Erhebungen wurde nichts
mitgeteilt. Die Verstorbene liegt jedenfalls noch immer unberührt in ihrem
Grab.
Am 22.10.1996 erfolgte eine erste Reaktion: die Bezirkshauptmannschaft
Ried im Innkreis schickte ein Rundschreiben an alle Ärzte des Bezirks
sowie an die Leitung des Krankenhauses Ried im Innkreis und legte die
Erläuterungen des BMGK vom 29.4.1996 betreffend Meldepflicht für subakute
spongiforme Enzephalitiden bei.
An dem Fall der bedauernwerten J.F. aus St.M. kann somit gezeigt werden,
die angeordnete Meldepflicht alles andere als lückenlos befolgt wird.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin
für Gesundheit und Konsumentenschutz die nachstehende
A n f r a g e .
1. Ist Ihnen bekannt, welche Erhebungen der Landessanitätsdirektor von
Oberösterreich im Fall J.F. aus St.M. hinsichtlich des Verdachtes auf
subakute spongiforme Enzephalopathie eingeleitet und durchgeführt hat ?
2. Ist Ihnen bekannt, warum die Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis
erst im Oktober 1996 Ihre mit 29.4.1996 an die Landesregierungen adres-
sierte aufforderung zur Beachtung der Meldepflicht per Rundschreiben an
die Ärzte des Bezirks versendet ?
3. Welche Erklärung haben Sie für den Umstand, daß der Leiter des Erfassungs-
zentrums für menschliche Prionenerkrankungen am AKH noch am 27.8.96 im
"Kurier" bekanntgibt, es gebe in Österreich noch keine Verdachtsfälle
der neuartigen CJ-Erkrankungen, obwohl die Verdachtsdiagnose der Patientin
J.F. vom 16.7.1996 datiert ?
4 . Welchen Sinn macht die von der EU in die Wege geleitete , kostspielige
und nahezu lückenlose Erfassung und Weiterverbreitung von Gesundheits-
daten , wenn die obligaten Meldungen einschlägiger Krankheiten unterbleiben ?