1560/J

 

 

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Waffenimitationen - Pumpguns

 

 

 

Das Institut für Sicherheit in Haushalt und Freizeit hat in einer Medieninfo darauf

hingewiesen, daß Waffenimitationen, die im Spielwarenhandel erhältlich sind, durchaus eine

Gefahr für die Gesundheit und körperliche Sicherheit eines Menschen darstellen können.

 

Softguns sind rechtlich nicht erfaßt, da sie weder als Spielwaren noch als Waffen gelten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Ist das Bundesministerium für Inneres mit der Problematik befaßt ?

 

2. Vertreten Sie die Meinung, daß eine Regelung für Softguns über das Waffengesetz

normiert werden sollte?

Wenn nein, warum nicht?