1560/J
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Waffenimitationen - Pumpguns
Das Institut für Sicherheit in Haushalt und Freizeit hat in einer Medieninfo darauf
hingewiesen, daß Waffenimitationen, die im Spielwarenhandel erhältlich sind, durchaus eine
Gefahr für die Gesundheit und körperliche Sicherheit eines Menschen darstellen können.
Softguns sind rechtlich nicht erfaßt, da sie weder als Spielwaren noch als Waffen gelten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Ist das Bundesministerium für Inneres mit der Problematik befaßt ?
2. Vertreten Sie die Meinung, daß eine Regelung für Softguns über das Waffengesetz
normiert werden sollte?
Wenn nein, warum nicht?