1561/J
der Abgeordneten Heidrun Silhavy .
und Genossen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Waffenimitationen - Pumpguns
Das Institut für Sicherheit in Haushalt und Freizeit hat in einer Medieninfo darauf
hingewiesen, daß Waffenimitationen, die im Spielwarenhandel erhältlich sind, durchaus eine
Gefahr für die Gesundheit und körperliche Sicherheit eines Menschen darstellen können.
Softguns sind rechtlich nicht erfaßt, da sie weder als Spielwaren noch als Waffen gelten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1. Sind Sie der Meinung, daß Softguns rechtlich eingeordnet werden müssen?
2. Sind Maßnahmen geplant, damit Softguns nicht mehr im Spielwarenhandel verkauft
werden dürfen?
3. Treten Sie für eine altersmäßige Verkaufsbeschränkung ein?
Wenn ja, bis zu welchem Alter sollten Softguns nicht käuflich erworben werden
können?