1561/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy .

und Genossen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Waffenimitationen - Pumpguns

 

 

 

Das Institut für Sicherheit in Haushalt und Freizeit hat in einer Medieninfo darauf

hingewiesen, daß Waffenimitationen, die im Spielwarenhandel erhältlich sind, durchaus eine

Gefahr für die Gesundheit und körperliche Sicherheit eines Menschen darstellen können.

 

Softguns sind rechtlich nicht erfaßt, da sie weder als Spielwaren noch als Waffen gelten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und

Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Sind Sie der Meinung, daß Softguns rechtlich eingeordnet werden müssen?

 

2. Sind Maßnahmen geplant, damit Softguns nicht mehr im Spielwarenhandel verkauft

werden dürfen?

 

3. Treten Sie für eine altersmäßige Verkaufsbeschränkung ein?

Wenn ja, bis zu welchem Alter sollten Softguns nicht käuflich erworben werden

können?