1567/J
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Bericht über die soziale Lage
Nachforschungen über die jeweiligen Zuweisungstermine des Berichtes über die soziale
Lage an das Parlament haben ergeben, daß diese bis Ende der 80er Jahre wesentlich früher
zugewiesen wurden aIs dies nun der Fall ist. Wurden die Berichte früher noch im Monat
September zugewiesen, so ist in den letzten Jahren - teilweise aus wahltaktischen Gründen -
festzustellen, daß erst im Laufe des Monats November zugewiesen wurde. Auch heuer
erfolgte bisher noch keine Zuweisung des Berichtes über die soziale Lage und eine noch
weitere Hinausschiebung dieses Termines scheint sich abzuzeichnen.
Dies veranlaßt uns zu folgender Frage
ANFRAGE :
1. Bis zu welchem Termin müssen die extern vergebenen Zuarbeiten für den Bericht
über die soziale Lage jeweils fertiggestellt werden?
2. Woran liegt es (Begründung für die einzelnen Jahre), daß seit dem Jahre 1989 nie
mehr vor November des Folgejahres der Bericht über die soziale Lage dem Parlament
zugewiesen wurde?
3 . Welche Gründe sprechen gegen eine verpflichtende Zusage seitens des
Sozialministeriums , den Bericht jeweils bis Ende September des Folgejahres
zuzuweisen?
4. Werden Sie Maßnahmen setzen, um in Zukunft eine frühestmögliche Zuweisung des
Berichts zu ermöglichen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?