1567/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

 

betreffend Bericht über die soziale Lage

 

 

Nachforschungen über die jeweiligen Zuweisungstermine des Berichtes über die soziale

Lage an das Parlament haben ergeben, daß diese bis Ende der 80er Jahre wesentlich früher

zugewiesen wurden aIs dies nun der Fall ist. Wurden die Berichte früher noch im Monat

September zugewiesen, so ist in den letzten Jahren - teilweise aus wahltaktischen Gründen -

festzustellen, daß erst im Laufe des Monats November zugewiesen wurde. Auch heuer

erfolgte bisher noch keine Zuweisung des Berichtes über die soziale Lage und eine noch

weitere Hinausschiebung dieses Termines scheint sich abzuzeichnen.

Dies veranlaßt uns zu folgender Frage

 

 

 

ANFRAGE :

 

 

1. Bis zu welchem Termin müssen die extern vergebenen Zuarbeiten für den Bericht

über die soziale Lage jeweils fertiggestellt werden?

 

2. Woran liegt es (Begründung für die einzelnen Jahre), daß seit dem Jahre 1989 nie

mehr vor November des Folgejahres der Bericht über die soziale Lage dem Parlament

zugewiesen wurde?

 

3 . Welche Gründe sprechen gegen eine verpflichtende Zusage seitens des

Sozialministeriums , den Bericht jeweils bis Ende September des Folgejahres

zuzuweisen?

 

4. Werden Sie Maßnahmen setzen, um in Zukunft eine frühestmögliche Zuweisung des

Berichts zu ermöglichen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?