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der Abgeordneten Mag. Kukacka

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einführung einer zentralen Führerscheinevidenz und eines Punkteführer-

scheines

 

 

Am 2. Juni 1995 haben die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister

für Inneres eine Anfrage in der gleichen Angelegenheit gestellt, die am

1 . August 1995 inhaltIich in keinster Weise beantwortet wurde. Die unterzeichneten

Abgeordneten, denen jegliches Verständnis dafür fehIt, daß der für die VoIlziehung

zuständige Bundesminister sich der Antwort entschlägt, ersuchen den Bundes-

minister für lnneres um Beantwortung aller Fragen, da bereits jetzt gem. § 96 Abs. 7

StVO die Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Bundespolizeidirektion) ein Verzeichnis

aller Personen zu führen hat, die in ihrem örtlichen Wirkungsbereich den ordent-

lichen Wohnsitz haben und innerhalb der letzten fünf Jahre innerhalb und außerhalb

des örtlichen Wirkungsbereiches ihrer Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizei-

direktion wegen AlkohoIisierung und schwerer Verkehrsübertretungen

(z.B. Fahrerflucht und gefährliche Geschwindigkeitsüberschreitungen) bestraft

worden sind. Außerdem wird bei der Bundespolizeidirektion Wien bereits jetzt ein

gesamtösterreichischer Zentralnachweis für Lenkerberechtigungen geführt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für lnneres

foIgende

 

A n f r a g e :

 

1) WeIche Führerscheindaten werden derzeit im Bundesministerium für lnneres

bzw. bei den Bundespolizeidirektionen erfaßt?

 

2) Welche Fakten werden in dieser Evidenz gespeichert?

 

3) Wie vieIe Anfragen, Eintragungen und Löschungen gibt es derzeit pro Jahr?

 

4) Wie funktioniert derzeit die Abfrage hinsichtIich des Vorliegens einer be-

stimmten Lenkerberechtigung?

 

5) Wie lange dauert derzeit ein durchschnittlicher Abfragevorgang?

 

6) Entsprechen die derzeit vorhandenen AbfragemögIichkeiten den Erfordernissen

der EU?

Wenn nein, warum nicht?

 

7) Hat das Verkehrsministerium bereits mit dem lnnenministerium Gespräche über

die Einrichtung einer zentralen Führerscheinevidenz bzw. über den VolIzug des

Punkteführerscheines geführt?

Wenn ja, mit welchem lnhalt?

 

8) SolI überhaupt eine ZentraIevidenz, zu der Österreich nach dem klaren Wort-

laut der 2. EG-Führerschein-Richtlinie gar nicht verpflichtet ist, eingerichtet

werden?

Wenn ja, warum eigentIich?

 

9) Entspricht Ihrer Meinung nach die Nutzung bzw. der Ausbau bestehender

Daten- und lnformationsnetze nicht auch den Anforderungen der 2. Führer-

schein-RichtIinie?

Wenn nein, welche Umstände sprechen dagegen und welche Maßnahmen

können ergriffen werden, damit deren Nutzung dennoch EU-konform möglich

ist?

 

10) Wäre lhrer Meinung nach eine dezentrale Führung der Führerschein-Evidenz

mit gegenseitigem schnelIen Datenzugriff nicht wesentIich flexibIer und rationeI-

ler als eine neu zu schaffende ZentraIsteIle pro Bundesland, deren Beamte sich

überdies wohl erst einarbeiten müßten?

 

11) Wie viele PlanstelIen werden in den Bundespolizeidirektionen für die Voll-

ziehung des Punkteführerscheines bzw. der Erfassung der Führerscheindaten

notwendig sein?

 

12) Wurden auch hinsichtIich der Übertragungen bestimmter Aufgaben an die

Landesbehörden Gespräche mit den Ländern über die Nutzung von deren

Organisationsinfrastruktur und die finanzielle AbgeItung geführt?

13) Entspricht die aus Ihrem Bundesministerium stammende Kostenschätzung von

100 bis 350 Mio. SchilIing pro Jahr jenem Rahmen, den Sie für das Budget

1996 veranschlagt haben?

Wenn nein, wie weit weicht lhr Budgetvoranschlag für 1996 davon nach oben

oder unten ab?

 

14) Wurden bereits konkrete Verhandlungen über Alternativen zum Punkteführer-

schein auf Basis des bisher bestehenden Sanktionensystems zwecks Hebung

der Verkehrssicherheit mit dem Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft

und Verkehr und den Ländern - nicht zuIetzt aus BudgetüberIegungen - ge-

führt?

Wenn nein, warum bisher nicht?

Wann werden derartige Verhandlungen begonnen?