1572/J
der Abgeordneten Haller, Koller, Dr. Graf
an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Softguns im Spielzeughandel
Durch eine Medieninformation des Institutes für Sicherheit wurde die Erstanfragerin auf ein
Produkt, welches im österreichischen Spielwarenhandel erhältlich ist, aufmerksam.
Es handelt sich um eine Softgun, die durch ihr Äußeres und ihr Gewicht nicht oder kaum von
einer richtigen Waffe zu unterschcidcn ist und im Waffenhandel oder Spielzeughandel
erhältlich ist. Dieses "Spielzeug" stellt jedoch eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit und
die körperliche Sicherheit eines Menschens dar. Da ihre Wirkung der einer Luftdruckpistole
gleicht, ist die Softgun durch ihre Plastikmunition in der Lage, z.B. schwere
Augenverletzungen herbeizuführen oder sogar Zähne auszuschießen. Da dieses "Spielzeug"
ohne Abgabenbeschränkung auch von Kindem gekauft werden kann und ein ärztliches
Gutachten der Gesundheitsabteilung der BH Bludenz aus medizinischer Sicht davon ausgeht,
daß Softguns in der Lage sind, eine Gefahr für die Gesundheit und die körperliche Sicherheit
eines Menschens herbeiführen zu können,
richten die unterzeichnetcn Abgeordneten an die Bundesmmisterin für Gesundheit und
Konsumentenschutz aufgrund dieser Bedenken nachstehende
A n f r a g e :
1. Welche Haltung nehmen Ihre Experten zu dieser Problematik ein?
2. Wie weit sind Ihre Verhandlungen, um Vorkehrungen im Handel zu treffen, gediehen?
3. Haben Sie oder beabsichtigen Sie eine entsprechende Verordnung zur
Verkaufsbeschränkung zu erlassen?
4. Gibt es in anderen Staaten Verbote und Beschränkungen?
5. Werden Sie diese "Spielwaffen" für den Spielwarenhandel generell verbieten?
6. Gibt es außer Softguns noch andere Spielzeuge oder Waffen die in diese
Gesetzesgrauzone fallen?