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der Abgeordneten Dr. Grollitsch, Ing. Meischberger, Mag. Schweitzer und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend nicht EU-konforme Subventionierung von Profisportvereinen
Im Vertrag zur Gründung der Europaischen Gemeinschaft wird im Art. 92 (l ) die Unzulässig-
keit von Beihilfen geregelt. Wörtlich heißt es darin: ,,Soweit in diesem Vertrag nicht anderes
bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art,
die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbe-
werb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar,
soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen."
Um die diesbezügliche Vertragstreue zu prüfen, hat nach unseren Informationen die für
Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissionsdienststelle GD IV im August I 996 eine
Umfrage unter den Mitgliedsländern durchgeführt, um festzustellen, ob und in welchem
Ausmaß staatliche Subventionen von Bund, Ländern und/oder Gemeinden an Profisportvereine
gegeben werden?
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende
Anfrage
l) Wie definiert die EU den Begriff ,,Profisportverein"?
2) Deckt sich der österreichische Begriff ,,Profisportverein" mit jenem der EU, und wie lautet
dieser?
3) Wieviele und welche österreichischen Sportvereine fallen unter diesen Begriff?
4) Wird durch die bisherige Praxis der Subventionierung von ,,Profisportvereinen" mit öffent-
lichen Mitteln der ,,Handel zwischen Mitgliedstaaten" beeinträchtigt?
5) Hat sich Östereich bisher diesbezüglich vertragstreu verhalten, oder ist eine Änderung der
Subventionspraxis vorzunehmen?
6) Gilt der Sportlertransfer zwischen den Mitgliedstaaten als ,,Handel", und stellt somit die
Subventionierung von Profisportvereinen, die mit Sportlern ,,handeln", eine Wettbewerbs-
verfälschung im Sinne der EU dar?
7) Gilt die kostengünstige oder kostenlose Bereitstellung von Sportanlagen durch die öffent-
liche Hand an Profisportvereine als Subvention, und damit als unstatthafte Beihilfe?
Wenn ja, kann der diesbezügliche Gegenwert als Betrag für das Jahr l 995 ausgewiesen
werden, und wie hoch ist dieser?
Wenn nein, warum ist er nicht erfaßbar?
8) Wie hoch waren die direkten Zuwendungen an Profisportvereine aus öffentlichen Mitteln,
getrennt nach Bund, Ländern und Gemeinden, im Jahr l995?
9) Fällt auch die Subventionierung von Veranstaltungen der Profisportvereine unter die
Bestimmungen gegen Wettbewerbsverzerrungen nach EU-Recht?
Wenn ja, wieviele und welche Veranstaltungen waren l995 davon betroffen, und wie hoch
fielen die Subventionen aus?
l0)Gelten die TOTO-Mittel, die aIs besondere Sportförderung an die Sportvereine
weitergegeben werden, im Sinne des EU-Vertrages als öffentIiche Mittel?