1584/J

der Abg. Ing. Reichhold , Aumyr , Koller , Dr. Salzl, Wenitsch

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend Frühvermarkungsprämie

Laut Beschluß der EU-Kommission soll die Frühvermarktungsprämie für

männliche und weibliche Kälber vorerst 65 ECU und danach 60 ECU je Tier

betragen. Das für diese Prämie festgelegte Gewichtslimit des Schlacht-

gewichtes beträgt 85 % des durchschnittlichen Schlachtgewichtes und ist

in jedem EU-Land verschieden. Nach diesen Best immungen liegt das Gewichts-

limit in Österreich bei 82 kg und ist somit das niedrigste der EU-Staaten.

Das marktfähige Karkassengewicht liegt aber bei mindestens 85 kg. Durch

diese behördliche Wettbewerbsverzerrung werden Österreichs Kälberzüchter,

-mäster und -vermarkter schwere Markteinbußen erleiden.

Durch geschicktes Verhandeln ist es Dänemark und Luxemburg gelungen ,

die EU-Kommission zum Abweichen von den Eurostat-Zahlen zu veranlassen:

Resultat ist eine Gewichtsanhebung von 85 auf 110 kg in Dänemark und

von 100 auf 120 kg in Luxemburg. Österreich hat anscheinend keine ent-

sprechenden Verhandlungen geführt oder nichts erreicht.

Um die in drei EU-Ländern angebotene Herodesprämie lukrieren zu können ,

werden angeblich bereits neugeborene Kälber von deutschen Landwirten

direkt nach Frankreich verbracht . Diese Schwindelmethoden zu Lasten des

Tierschutzes sind strikt abzulehnen.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft die nachstehende

A n f r a g e :

1 . Wie und von wem wurde das durchschnittliche Schlachtgewicht , das dann

zur Festlegung des Gewichtslimits für die Frühvermarktungsprämie führte ,

in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ermittelt ?

2 . Sind Sie bei den Verhandlungen des Agrarministerrates für ein gesamt-

europäisch einheitliches Gewichtslimit eingetreten ?

Wenn nein: Warum nicht ?

3 . Warum haben Sie auf entsprechende Interventionen der Betroffenen vor

der Beschlußfassung in Brüssel nicht reagiert ?

4 . Werden Sie j etzt nachziehen und nach dem Vorbild von Dänemark und

Luxemburg höhere Gewichtsgrenzen durchsetzen ?

5 . Wie werden Sie den Betroffenen die durch die behördliche Wettbewerbs-

verzerrung durch die 82-kg-Gewichtsgrenze entstehenden Einbußen abgelten ?

6 . Wollen Sie die österreichischen Kälberzüchter und -mäster durch diese

europaweit niedrigste Gewichtsgrenze in Richtung Herodesprämie und

Schwindelmethoden treiben ?

Wenn nein: wann ist mit einer Änderung zu rechnen ?