1584/J
der Abg. Ing. Reichhold , Aumyr , Koller , Dr. Salzl, Wenitsch
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Frühvermarkungsprämie
Laut Beschluß der EU-Kommission soll die Frühvermarktungsprämie für
männliche und weibliche Kälber vorerst 65 ECU und danach 60 ECU je Tier
betragen. Das für diese Prämie festgelegte Gewichtslimit des Schlacht-
gewichtes beträgt 85 % des durchschnittlichen Schlachtgewichtes und ist
in jedem EU-Land verschieden. Nach diesen Best immungen liegt das Gewichts-
limit in Österreich bei 82 kg und ist somit das niedrigste der EU-Staaten.
Das marktfähige Karkassengewicht liegt aber bei mindestens 85 kg. Durch
diese behördliche Wettbewerbsverzerrung werden Österreichs Kälberzüchter,
-mäster und -vermarkter schwere Markteinbußen erleiden.
Durch geschicktes Verhandeln ist es Dänemark und Luxemburg gelungen ,
die EU-Kommission zum Abweichen von den Eurostat-Zahlen zu veranlassen:
Resultat ist eine Gewichtsanhebung von 85 auf 110 kg in Dänemark und
von 100 auf 120 kg in Luxemburg. Österreich hat anscheinend keine ent-
sprechenden Verhandlungen geführt oder nichts erreicht.
Um die in drei EU-Ländern angebotene Herodesprämie lukrieren zu können ,
werden angeblich bereits neugeborene Kälber von deutschen Landwirten
direkt nach Frankreich verbracht . Diese Schwindelmethoden zu Lasten des
Tierschutzes sind strikt abzulehnen.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft die nachstehende
A n f r a g e :
1 . Wie und von wem wurde das durchschnittliche Schlachtgewicht , das dann
zur Festlegung des Gewichtslimits für die Frühvermarktungsprämie führte ,
in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ermittelt ?
2 . Sind Sie bei den Verhandlungen des Agrarministerrates für ein gesamt-
europäisch einheitliches Gewichtslimit eingetreten ?
Wenn nein: Warum nicht ?
3 . Warum haben Sie auf entsprechende Interventionen der Betroffenen vor
der Beschlußfassung in Brüssel nicht reagiert ?
4 . Werden Sie j etzt nachziehen und nach dem Vorbild von Dänemark und
Luxemburg höhere Gewichtsgrenzen durchsetzen ?
5 . Wie werden Sie den Betroffenen die durch die behördliche Wettbewerbs-
verzerrung durch die 82-kg-Gewichtsgrenze entstehenden Einbußen abgelten ?
6 . Wollen Sie die österreichischen Kälberzüchter und -mäster durch diese
europaweit niedrigste Gewichtsgrenze in Richtung Herodesprämie und
Schwindelmethoden treiben ?
Wenn nein: wann ist mit einer Änderung zu rechnen ?