1597/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Grollitsch, Dr. Krüger, Mag. Schweitzer und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Vergabe von Schulleiterposten an Wirtschaftsfachleute

 

 

Schulgesetze und Lehrpläne defmieren die inhaltlichen, pädagogischen und didaktischen Schul-

aufgaben, eine große weitverzweigte Schulaufsichtsbehörde kontrolliert dies. Der Direktor, der

bislang in erster Linie pädagogisch-administrative Aufgaben zu erfüllen hatte, ist nunmehr

durch die erweiterte finanzielle Schulautonomie auch mit Wirtschaftsaufgaben betraut, welche

ihn, den ausgebildeten Pädagogen, größtenteils überfordern.

 

Die bisher übliche, gesetzlich vorgesehene Losung, dem Schulleiter einen in Organisations-

fragen einsetzbaren Administrator zur Seite zu stellen, erweist sich angesichts der erweiterten

fmanziellen Autonomie der Schulen als zu teuer und sachlich falsch. Ein wirtschaftlich

ausgebildeter Schulleiter, der aufgrund seiner einschlägigen Vorbildung die administrativen

Aufgaben zielgerichtet und den Anfordernissen entsprechend erfüllen kann, ist jedenfalls ab

einer bestimmten Schulgröße, dringend gefordert.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht und

kulturelle Angelegenheiten folgende

 

 

Anfrage

 

 

1. Wie groß ist die durchschnittliche Stundenzahl anzusetzen, die ein Schulleiter derzeit für die

pädagogisch-administrativen Aufgaben, für die wirtschaftlichen Verwaltungsaufgaben und

für den Unterricht jeweils pro Woche aufwendet?

 

2. Wie groß ist die durchschnittliche Stundenzahl anzusetzen, die ein Administrator für die ihm

übertragenen Organisations- und Verwaltungsaufgaben pro Woche aufwendet?

 

3. In welcher Form und in welchem Ausmaß haben sich die Tätigkeiten des Schulleiters und

des Administrators durch die Schulautonomie und die erworbene Teilrechtsfähigkeit

verändert, bzw. welche Veränderungen sind mittelfristig zu erwarten?

 

4. Welches Anforderungsprofil wurde an Schulleiter und Administrator in der Vergangenheit

gestellt, und wie hat sich dieses durch die erworbene Schulautonomie und Teilrechts-

fähigkeit verändert?

 

5. Es ist anzunehmen, daß Schulleiter und/oder Administrator auf die veränderten Anforde-

rungen durch Schulungen besser vorbereitet werden.

In welcher Form geschieht dies?

Welche Kosten entstehen dadurch im Jahr 1996, und inwieweit wurden diese im Budget

berücksichtigt?

 

6. Haben Sie Gutachten an Finanz- und Wirtschaftsexperten in Auftrag gegeben oder von

diesen erhalten, die die Frage der Steigerung der Effizienz der Schuladministration

betreffen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

 

7. Ist eine Gesetzesinitiative in Ausarbeitung, die eine Änderung des Anforderungsprofils

künftiger Schulleiter berücksichtigt, von der bisherigen proporzgelenkten Besetzung abgeht

und die Funktion der Schulleitung und der Administration in einer Person vereint?

Wenn ja, bis wann ist mit einer Vorlage zu rechnen?

Wenn nein, warum nicht?

 

8. Es ist zu befürchten, daß bis zur notwendigen geeigneten Aus- oder Fortbildung der

Direktoren, insbesondere in größeren Schulen Finanzprobleme entstehen.

In welchem Ausmaß können Sie die diesbezüglichen Beobachtungen der Anfragesteller

bestätigen?

 

9. Wie haben sich die Gesetzesanderungen - auch im Zusammenhang mit dem ,,Sparpaket" -

auf die Menge der Schulveranstaltungen (Schulsportwochen, Schikurse, Exkursionen)

ausgewirkt?

 

10.Wie hat sich durch die neue Situation infolge der Schulautonomie die fmanzielle Gewich-

tung zwischen Betriebskosten und Schulveranstaltungen verschoben?