1597/J
der Abgeordneten Dr. Grollitsch, Dr. Krüger, Mag. Schweitzer und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Vergabe von Schulleiterposten an Wirtschaftsfachleute
Schulgesetze und Lehrpläne defmieren die inhaltlichen, pädagogischen und didaktischen Schul-
aufgaben, eine große weitverzweigte Schulaufsichtsbehörde kontrolliert dies. Der Direktor, der
bislang in erster Linie pädagogisch-administrative Aufgaben zu erfüllen hatte, ist nunmehr
durch die erweiterte finanzielle Schulautonomie auch mit Wirtschaftsaufgaben betraut, welche
ihn, den ausgebildeten Pädagogen, größtenteils überfordern.
Die bisher übliche, gesetzlich vorgesehene Losung, dem Schulleiter einen in Organisations-
fragen einsetzbaren Administrator zur Seite zu stellen, erweist sich angesichts der erweiterten
fmanziellen Autonomie der Schulen als zu teuer und sachlich falsch. Ein wirtschaftlich
ausgebildeter Schulleiter, der aufgrund seiner einschlägigen Vorbildung die administrativen
Aufgaben zielgerichtet und den Anfordernissen entsprechend erfüllen kann, ist jedenfalls ab
einer bestimmten Schulgröße, dringend gefordert.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht und
kulturelle Angelegenheiten folgende
Anfrage
1. Wie groß ist die durchschnittliche Stundenzahl anzusetzen, die ein Schulleiter derzeit für die
pädagogisch-administrativen Aufgaben, für die wirtschaftlichen Verwaltungsaufgaben und
für den Unterricht jeweils pro Woche aufwendet?
2. Wie groß ist die durchschnittliche Stundenzahl anzusetzen, die ein Administrator für die ihm
übertragenen Organisations- und Verwaltungsaufgaben pro Woche aufwendet?
3. In welcher Form und in welchem Ausmaß haben sich die Tätigkeiten des Schulleiters und
des Administrators durch die Schulautonomie und die erworbene Teilrechtsfähigkeit
verändert, bzw. welche Veränderungen sind mittelfristig zu erwarten?
4. Welches Anforderungsprofil wurde an Schulleiter und Administrator in der Vergangenheit
gestellt, und wie hat sich dieses durch die erworbene Schulautonomie und Teilrechts-
fähigkeit verändert?
5. Es ist anzunehmen, daß Schulleiter und/oder Administrator auf die veränderten Anforde-
rungen durch Schulungen besser vorbereitet werden.
In welcher Form geschieht dies?
Welche Kosten entstehen dadurch im Jahr 1996, und inwieweit wurden diese im Budget
berücksichtigt?
6. Haben Sie Gutachten an Finanz- und Wirtschaftsexperten in Auftrag gegeben oder von
diesen erhalten, die die Frage der Steigerung der Effizienz der Schuladministration
betreffen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
7. Ist eine Gesetzesinitiative in Ausarbeitung, die eine Änderung des Anforderungsprofils
künftiger Schulleiter berücksichtigt, von der bisherigen proporzgelenkten Besetzung abgeht
und die Funktion der Schulleitung und der Administration in einer Person vereint?
Wenn ja, bis wann ist mit einer Vorlage zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
8. Es ist zu befürchten, daß bis zur notwendigen geeigneten Aus- oder Fortbildung der
Direktoren, insbesondere in größeren Schulen Finanzprobleme entstehen.
In welchem Ausmaß können Sie die diesbezüglichen Beobachtungen der Anfragesteller
bestätigen?
9. Wie haben sich die Gesetzesanderungen - auch im Zusammenhang mit dem ,,Sparpaket" -
auf die Menge der Schulveranstaltungen (Schulsportwochen, Schikurse, Exkursionen)
ausgewirkt?
10.Wie hat sich durch die neue Situation infolge der Schulautonomie die fmanzielle Gewich-
tung zwischen Betriebskosten und Schulveranstaltungen verschoben?