1599/J

 

 

 

 

des Abgeordneten Mag. Kukacka

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

 

 

 

betreffend Vergabe einer 3. Mobilfunk-Lizenz nach dem DCS-1800 Standard

(Umsetzung der EU-Richtlinie 96/388/EWG)

 

 

Mobilfunk hat bei der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes innerhalb der EU, die

rechtsverbindlich bis 1.1. 1998 zu erfolgen hat, seit jeher eine Schrittmacherfunktion inne. Mit

Verabschiedung der Richtlinie 96/2/EG für Mobilkommunikation und Personal

Communications wurden am 16. Jänner 1996 die Mitgliedstaaten verpflichtet, die besonderen

und ausschließlichen Rechte in bezug auf den Mobilfunk aufzuheben. - Eine Beschränkung der

Zahl der zu vergebenden Frequenzen ist grundsätzlich nur noch aus Gründen der

Frequenzknappheit zulässig.

 

Insbesondere werden werden die Mitgliedstaaten zur Vergabe von DCS-1800 Lizenzen bis

spätestens 1.1.1998 verpflichtet. Die östereichische Bundesregierung ist - nach Aussage von

Marcel HAAG (Vetreter der GD IV - Wettbewerb) - gegenüber der EU-Kommission sogar

die politische Verpflichtung eingegangen, mindestens eine DCS-1800-Lizenz schon vor diesem

letztmöglichen Stichtag zu vergeben.

Ohne ersichtlichen Grund ist jedoch bis heute nicht einmal eine Ausschreibung einer

entsprechenden Lizenz durch den zuständigen Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und

Kunst erfolgt.

 

1. Wenn ein Markt so rasch wächst, wie jener der Mobilfunk-Kommunikation (Marktwachs-

tum 1/95 bis 1/96: +40%, A1-Kunden 1/96 bis 10/96: +133%) ist klar, daß jede Woche ohne

weitere Konkurenten die Marktstellung der bestehenden Anbieter verfestigt und die

Eintrittsschwelle für einen Neuanbieter erhöht.

Hinzu kommt zweitens, wie aus aktuellen Untersuchungen (Studie von Athur D. Little) her-

vorgeht, daß sich für neu in den Markt eintretende Mobilfunk-Anbieter das zu gewinnende

Kundenpotential immer stärker in den Bereich der "Wenig-Telefonierer'' verlagert. Dement-

sprechend sinken die Umsatz- und Gewinnerwartungen der Spätstarter.

Weiters ist drittens zu berücksichtigen, daß der Aufbau eines Mobilfunk-Netzes im DCS-

1800-Bereich wesentlich höhere Investitionskosten als der Aufbau eines herkömmlichen GSM-

Netzes erfordert, weil im Frequenzbereich um l 800-Megahertz drei- bis viermal soviele

Sendeanlagen errichtet werden müssen, um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen.

Alle diese Rahmenbedingungen mindern daher die für die Republik Östereich zu erlösende

Lizenzgebühr empfindlich, je länger mit der Vergabe weiterer Mobilfunk-Lizenzen zugewartet

wird. Wie Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, verringert eine kleine Zahl

an Anbietern aber auch die Chance aufWettbewerb. Damit verhindert die Verzögerung der

Zulassung neuer MobiIfunkbetreiber aber auch die Chance aufPreisreduktionen im Interesse

des Kunden, aufMarktwachstum und Wertschöpfung und letztlich auch auf Steuereinnahmen

für den Staat.

 

2. Aus verschiedenen Aussagen des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst war

zu entnehmen, daß er die zu vergebende DCS-1800-Lizenz "in einem zweistufigen Verfahren"

versteigern will. Wie der Ablauf dieses Verfahrens aussehen soll, ist jedoch nach wie vor

ungeklärt. Dazu ist festzuhalten, daß überhöhte Lizenzgebühren (Negativbeispiel: max.mobil)

zwar kurzfristig Mehreinnahmen für die Republik bringen würden, auflange Sicht allerdings

ein wesentliches Ziel der Telekom-Liberalisierung - durch Wettbewerb eine spürbare

Preisreduktion für den Kunden zu erzielen - konterkarieren würden. Überhöhte Lizenzge-

bühren werden in jedem Fall auf die Kunden übergewälzt, bedeuten - volkswirtschaftlich

betrachtet - einen enormen Standortnachteil und führen insgesamt letztlich zu deutlich

geringeren Steuerleistungen der Mobilfunk-Anbieter.

 

3. Internationale Beispiele (Skandinavien) zeigen, daß erst ein dritter Wettbewerber im

Mobilfunkmarkt zu mehr Konkurenz, billigeren Endverbraucher-Preisen und zu stärkerer

Marktdurchdringung führt. Deshalb wurden bisher in keinem europäischen Land an

bestehende GSM-Netzbetreiber weitere Lizenzen im DCS 1800-Bereich vergeben. Der

Begründung der Richtlinie 96/2/EG für Mobilkommunikation und Personal Communications

vom 16. Jänner 1996 ist in Punkt 8 zu entnehmen, daß auch die EU-Kommission einer solchen

"Ausdehnung einer marktbeherschenden Stellung'' ablehnend gegenübersteht: ''... Vor allem

wenn ein Mitgliedstaat DCS 1800-Lizenzen erteilt, oder bereits erteilt hat, dürfen neue

Lizenzen an bestehende G.SM- oder DCS I800-Betreiber nur unter Bedingungen erteilt

werden, die aufAufrechterhaltung eines effektiven Wettbewerbes zielen ''. Her Marcel

HAAG, Vetreter der EU-Kommission (GD IV - Wettbewerb), hat diese Haltung anläßlich

eines Wien-Aufenthaltes bekräftigt. Von seiten des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr

und Kunst ist uns bisher jedoch keine Aussage darüber bekannt, ob er den von den beiden

bisherigen GSM-Betreibern geforderten Markteintritt in die DCS 1800-Technologie schon bei

der Vergabe der dritten Mobilfunk-Lizenz zulassen wird.

 

4. Laut einer Aussage von Dr. Alfred Stratil, Beamter der Fernmeldebhörde im

Verkehrsministerium, vom 6. 9.1996 ist die Ausschreibung sowohl einer dritten

östereichweiten Mobilfunk-Lizenz im DCS 1800-Standard als auch die Vergabe regionaler

DCS 1800-Lizenzen geplant. Zu dieser Aussage fehlt bisher jegliche Verifizierung durch den

Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst, sowie jegliche Erläuterungen, in

welchem Umfang die Vergabe regionaler DCS 1800-Lizenzen geplant ist, respektive wie diese

durchgeführt werden soll. Die Vergabe mehrerer regionaler Lizenzen könnte jedenfalls dazu

führen, daß sich die Investition in ein östereichweites DCS 1800-Netz nicht mehr rechnet und

es daher zu keiner flächendeckenden Vollversorgung der Bevölkerung mit DCS

1800-Mobilfunk kommt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Wissenschaft, Verkehr und Kunst folgende

 

Anfrage :

 

ad 1.)

. Wann werden Sie als Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst eine

dritte Mobilfunk-Lizenz nach dem DCS-1800 Standard ausschreiben?

 

. Warum wurde bisher noch keine DCS-1800-Lizenz ausgeschrieben, obwohl dies

längst möglich gewesen wäre und Österreich sich gegenüber der EU-Kommission zu

einer Lizenzvergabe vor dem letztmöglichen Termin (1.1.1998) verpflichtet hat?

 

. Warum wollen Sie als Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst den

Wachstumstumsmarkt Mobilkommunikation in Österreich durch lhre zögerliche Politik

künstlich klein halten und die bisherigen Lizenzinhaber vor weiterem Wettbewerb

schützen?

 

ad 2.)

. Wie wird das angekündigte "zweistufige" Versteigerungsverfahren für die Vergabe

der DCS-1800-Lizenz im Detail ablaufen?

 

. ln welcher Höhe bewegen sich die vom Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr

und Kunst erwarteten Einnahmen für die DCS-1800-Lizenz?

 

. Wird für die DCS 1800-Lizenzgebühr eine Obergrenze festgesetzt werden, um es

den Betreibem zu ermöglichen, die Tarife im lnteresse ihrer Kunden niedrig zu

halten?

 

. Wenn ja, wie in welcher Höhe wird sich diese Obergrenze bewegen?

 

 

ad 3.)

. Beabsichtigen Sie die derzeitigen lnhaber einer Mobilfunk-Lizenz von der Vergabe

der ersten DCS 1800-Lizenz auszuschließen?

 

. Wenn nein, warum nicht?

 

- Wenn ja, für welchen Zeitraum planen Sie die derzeitigen GSM-Betreiber von der

Vergabe von DCS 1800-Lizenzen auszuschließen?

 

 

ad 4.)

. Beabsichtigen Sie die Vergabe einer bundesweiten DCS 1800-Lizenz oder die

Vergabe mehrerer regionaler DCS 1800-Lizenz - oder beides?