1609/J
der Abgeordneten Brigitte Tegischer und Genossen
an den Bundesminister für Soziales
betreffend ESF Förderungen
Der Europäische Sozialfonds gewährt Förderungen nur an Einrichtungen die einen
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder Gewerbebetrieb vorlegen.
Dementsprechend muß eine Einnahmen- Ausgabenaufstellung und eine Jahresbilanz
vorgelegt werden, ein Gewerbeschein vorhanden sein bzw. die
Mitgliedschaft in Kammern oder lnnungen nachgewiesen werden.
Ziel des ESF ist die Förderung der Chancengleichheit von Frauen beim Zugang zu
Bildugnsmaßnahmen, die Angleichung der Erwerbschancen der Frauen an die M änner,
die Chancengleichheit in den regionalen Zielen durch eigene Maßnahmen für Frauen,
die auf die besonderen regionalen Gegebenheiten beadacht nehmen.
Der ESF unterstützt aber auch Bildungsmaßnahmen für den Betrieb von
Kinderbetreuungseinrichtungen, womit eindeutig festgestellt werden kann, daß in
diesem Fall weder ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb noch ein Gewerbebetrieb
vorliegt.
Daher sollte der Zugang für Aus - und Weiterbildung für andere soziale
Dienstleistungen ohne Gewinnabsicht (Betreuungseinrichtungen für Jugendliche,
Behinderte und ältere Menschen) durch den Europäischen Sozialfonds möglich sein.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales
folgende
Anfrage :
1 .) Aus welchen Gründen wird die berufliche Bildung von in
Kinderbetreuungseinrichtungen Tätigen gefördert aber in anderen sozialen
Einrichtungen nicht?
2.) Ist eine Förderung von Seiten des AMS Ihrer Ansicht nach möglich?
3 .) In welchem Ausmaß werden Förderungen vergeben?
4.) Aus welchen Gründen sind Förderungszusagen für Aus - und Weiterbildung für
Einrichtungen ohne Gewerbebefähigung nicht möglich?