1609/J

 

 

 

der Abgeordneten Brigitte Tegischer und Genossen

 

an den Bundesminister für Soziales

 

betreffend ESF Förderungen

 

Der Europäische Sozialfonds gewährt Förderungen nur an Einrichtungen die einen

wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder Gewerbebetrieb vorlegen.

Dementsprechend muß eine Einnahmen- Ausgabenaufstellung und eine Jahresbilanz

vorgelegt werden, ein Gewerbeschein vorhanden sein bzw. die

Mitgliedschaft in Kammern oder lnnungen nachgewiesen werden.

Ziel des ESF ist die Förderung der Chancengleichheit von Frauen beim Zugang zu

Bildugnsmaßnahmen, die Angleichung der Erwerbschancen der Frauen an die M änner,

die Chancengleichheit in den regionalen Zielen durch eigene Maßnahmen für Frauen,

die auf die besonderen regionalen Gegebenheiten beadacht nehmen.

Der ESF unterstützt aber auch Bildungsmaßnahmen für den Betrieb von

Kinderbetreuungseinrichtungen, womit eindeutig festgestellt werden kann, daß in

diesem Fall weder ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb noch ein Gewerbebetrieb

vorliegt.

Daher sollte der Zugang für Aus - und Weiterbildung für andere soziale

Dienstleistungen ohne Gewinnabsicht (Betreuungseinrichtungen für Jugendliche,

Behinderte und ältere Menschen) durch den Europäischen Sozialfonds möglich sein.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales

folgende

 

 

Anfrage :

 

1 .) Aus welchen Gründen wird die berufliche Bildung von in

Kinderbetreuungseinrichtungen Tätigen gefördert aber in anderen sozialen

Einrichtungen nicht?

 

2.) Ist eine Förderung von Seiten des AMS Ihrer Ansicht nach möglich?

 

3 .) In welchem Ausmaß werden Förderungen vergeben?

 

4.) Aus welchen Gründen sind Förderungszusagen für Aus - und Weiterbildung für

Einrichtungen ohne Gewerbebefähigung nicht möglich?