1611/J
der Abgeordneten Mag. Guggenberger
und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend Prüfung der verfassungsrechtIichen GrundIagen für
Altenbetreuungsgesetze
Durch die zunehmende ZahI alter Menschen besteht ein steigender Bedarf an
Berufen zur Betreuung und zur Verrichtung grundpflegerischer Tätigkeiten für
alte Menschen. Die Bundesländer Oberösterreich, Steiermark und
Niederösterreich haben bereits einschlägige Gesetze beschlossen, umfassende
Regelungen sind aber wegen mangelnder Zuständigkeit nicht möglich. Die
Landessozialreferentenkonferenz hat daher in ihrer Sitzung vom 18.10.1996
folgenden Beschluß gefaßt:
,,Die LandessoziaIreferentenkonferenz richtet an das Bundeskanzleramt das
Ersuchen, die verfassungsrechtIichen GrundIagen klarzusteIIen, die eindeutige
Regelungen für die Pflege alter Menschen ermögIichen. Auf Grund der
Erfahrungen der Praxis besteht vor alIem der Bedarf, die Befugnis für einzelne
grundpflegerische Tätigkeiten, die derzeit dem dipIomierten
Krankenpflegepersonal vorbehaIten ist, auch PflegeheIfern sowie Altenhelfern mi
einer erweiterten Ausbildung zu übertragen."
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Heirn Bundeskanzler
nachfolgende
Anfrage
1) Wurde der gegenständIiche BeschIuß bereits an das Bundeskanzleramt
herangetragen?
2) Wenn ja, wurde der Verfassungsdienst des BundeskanzIeramtes bereits mit
der Prüfung des gegenständIichen Ersuchens beauftragt?
3) Wann kann mit dem AbschIuß der Prüfung dieses Ersuchens gerechnet
werden?