1611/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Guggenberger

und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend Prüfung der verfassungsrechtIichen GrundIagen für

Altenbetreuungsgesetze

 

 

Durch die zunehmende ZahI alter Menschen besteht ein steigender Bedarf an

Berufen zur Betreuung und zur Verrichtung grundpflegerischer Tätigkeiten für

alte Menschen. Die Bundesländer Oberösterreich, Steiermark und

Niederösterreich haben bereits einschlägige Gesetze beschlossen, umfassende

Regelungen sind aber wegen mangelnder Zuständigkeit nicht möglich. Die

Landessozialreferentenkonferenz hat daher in ihrer Sitzung vom 18.10.1996

folgenden Beschluß gefaßt:

 

,,Die LandessoziaIreferentenkonferenz richtet an das Bundeskanzleramt das

Ersuchen, die verfassungsrechtIichen GrundIagen klarzusteIIen, die eindeutige

Regelungen für die Pflege alter Menschen ermögIichen. Auf Grund der

Erfahrungen der Praxis besteht vor alIem der Bedarf, die Befugnis für einzelne

grundpflegerische Tätigkeiten, die derzeit dem dipIomierten

Krankenpflegepersonal vorbehaIten ist, auch PflegeheIfern sowie Altenhelfern mi

einer erweiterten Ausbildung zu übertragen."

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Heirn Bundeskanzler

nachfolgende

 

Anfrage

 

1) Wurde der gegenständIiche BeschIuß bereits an das Bundeskanzleramt

herangetragen?

 

2) Wenn ja, wurde der Verfassungsdienst des BundeskanzIeramtes bereits mit

der Prüfung des gegenständIichen Ersuchens beauftragt?

 

3) Wann kann mit dem AbschIuß der Prüfung dieses Ersuchens gerechnet

werden?