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der Abgeordneten Peter, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Bürkratie- und Regulierungsabbau im Bundesminsteriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten.
Das nach den Nationalratswahlen 1994 von SPÖ und ÖVP anläßlich der Bildung der
neuen Bundesregierung abgeschIossenen Arbeitsübereinkommen räumt der
KonsoIidierung des Bundeshaushalts Priorität ein, wobei der Schwerpunkt der zu
setzenden Maßnahmen bei den Ausgaben liegen soll. ,,Konsolidierungsbedarf" wird
insbesondere im öffentlichen Dienst angenommen. Eine Verringerung des
Personalstandes soll vor allem durch ,,Reduzierung von Verwaltungsabläufen und
bürokratischen Vorschriften" erreicht werden. Von denselben lnhalten sind die
Budgetplanungen der Koalitionsregierung für 1996 und 1997 geprägt.
Bereits Dr. Schüssel hat sich als Wirtschaftsminister für ,,Deregulierung"
ausgesprochen. Bei den ,,Einsparungserfolgen" im Wirtschaftsressort handelt es sich
iedoch fast ausschließlich um Ausgliederungen und keine echten Einsparungen.
Wie das BeispieI der erfoIgreichen AusgIiederung von Schloß Schönbrunn zeigt, sind
die Agenden der Hochbausektion durch die Ausgliederung verringert worden, was
aber keine entsprechende Einsparung der PersonaIaufwände zur FoIge hatte.
Trotz der erfolgten Ausgliederung von Aufgaben zeigt der PersonaIstand in der
ZentralIeitung, im Ministerium seIbst, eine beträchtIiche Aufblähung.
In den Jahren 1989 und 1990 wurde das Projekt ,,Verwaltungsmanagement"
durchgeführt, das die Umstellung des gesamten Kanzlei- und Schreibbetriebes auf
Computer brachte. Das sich daraus ergebende Einsparungspotential wurde
offensichtIich jedoch nicht genutzt. Die ZahI der ,,Schreibkräfte" wurde laut
Geschäfts- und PersonaIeinteilung im Zeitraum 1990 bis 1995 sogar erhöht.
Mit 1.7.1993 trat die GewerberechtsnoveIle 1992 in Kraft, die in einer Broschüre des
Wirtschaftsministeriums neben Liberalisierung auch ,,Abbau der Bürokratie" bringen
sollte. Durch die fast gänzliche Abschaffung des Drei-lnstanzenzuges bis zum
Bundesminister sollte eine ganz wesentliche Reduzierung der
Gewerberechtsvollzugsaufgaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten die Folge sein.
Laut Geschäfts- und Personaleinteilung mit Stand 1.4.95 - also 1 3/4 Jahre nach
lnkrafttreten der ,,deregulierenden" Gewerberechtsnovelle 1992 - sind in den drei, zur
Vollziehung des Gewerberechts zuständigen AbteiIungen der Sektion Ill, weiterhin
12 A-Planstellen mit Juristen besetzt. Eine Abteilung wurde lediglich in ein Referat
umgewandelt und einer anderen Abteilung eingegliedert. Durch Vegleich der beiden
Geschäfts- und Personaleinteilungen vom 1.4.1992 und vom 1.4.1995 ist weiters zu
ersehen, daß Abgänge nicht zur Reduzierung von PIanstellen genutzt wurden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
wirtschaftIiche Angelegenheiten nachstehende
Anfrage
1 . Welche Projekte zur Bürokratie- und Regulierungsabbau wurden in den Jahren
1990 bis 1995 gestartet? Wer wurde mit der Durchführung der Projekte betraut?
2. WeIche Projekte zur Bürokratie- und Regulierungsabbau wurden in den Jahren
1990 bis 1995, mit welchem Ergebnis, abgeschlossen?
3. Welche Ausgliederungen von Aufgaben wurden im Wirtschaftsministerium in den
Jahren 1990 bis 1995 vorgenommen? Welche nachgeordneten DienststelIen
wurden mit den ausgegIiederte Aufgaben betraut? Welche Einsparungseffekte
wurden dadurch in der ,,Zentralleitung" erzieIt?
4. Wie ist die EntwickIung des PersonaIstandes im Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten in den Jahren 1990 bis 1995 verlaufen?
5. Wurde die Zahl der Schreibkräfte im Zeitraum 1990 bis 1995 durch das Proiekt
,,Verwaltungsmanagement" beeinfIußt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie ist
die Steigerung laut Geschäfts- und Personaleinteilung zu erklären?
6. Wie viele Fälle der Entscheidung in dritter Instanz waren vor der
Gewerberechtsnovelle 1992 von lhrem Ressort jährlich zu erledigen?
7. Wie viele Fälle der Entscheidung in dritter lnstanz sind seit der
Gewerberechtsnovelle 1992 jährlich zu verzeichnen?
8. lst es richtig, daß die Zahl der mit Gewerberechtsangelegenheiten befassten
Mitarbeiter lhres Ressorts trotz vermindertem Arbeitsanfall gleich geblieben ist?
Wenn ja, womit begründen Sie diese Situation? Wenn nein, wie hoch ist die Zahl
der Mitarbeiter in den drei bzw. zwei, mit Gewerberechtsangelegenheiten
befassten Abteilungen der Sektion Ill und welche Aufgaben haben sie zu
bewältigen?
9. Wie beurteilen Sie den Deregulierungseffekt der Gewerberechtsnovelle 1992 in
lhrem Ressort?
10.Ergab sich ein Einsparungspotential an Planstellen aufgrund der
Gewerberechtsnovelle 1992 in ihrem Ressort und speziell in der Zentralleitung?
11 .Sind bereits Einsparungen von Planstellen in ihrem Ressort aufgrund der
Gewerberechtsnovelle 1992 erfolgt und wenn ja, wieviele? Wenn nein warum
nicht?
12.lst in Zukunft geplant, Planstellen einzusparen? Wenn ja, in welchen Abteilungen,
wieviele und in welchem Zeitraum?
13.Wie viele StelIen sollten laut Stellenplan 1993, 1994 und 1995 und in weIchen
Dienststellen im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
eingespart werden?
14.Wie viele SteIlen wurden in den Jahren 1993, 1994 und 1995 tatsächlich und in
welchen Dienststellen im Bundesministerium für wirtschaftIiche AngeIegenheiten
eingespart?
15.Welche Einsparung an Mitarbeitern durch Steigerung der Effizienz haben Sie
lhrer Budgetplanung für 1996 und 1997 zugrunde gelegt?