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der Abgeordneten Peter, Partnerinnen und Partner

 

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend Bürkratie- und Regulierungsabbau im Bundesminsteriums für

wirtschaftliche Angelegenheiten.

 

 

Das nach den Nationalratswahlen 1994 von SPÖ und ÖVP anläßlich der Bildung der

neuen Bundesregierung abgeschIossenen Arbeitsübereinkommen räumt der

KonsoIidierung des Bundeshaushalts Priorität ein, wobei der Schwerpunkt der zu

setzenden Maßnahmen bei den Ausgaben liegen soll. ,,Konsolidierungsbedarf" wird

insbesondere im öffentlichen Dienst angenommen. Eine Verringerung des

Personalstandes soll vor allem durch ,,Reduzierung von Verwaltungsabläufen und

bürokratischen Vorschriften" erreicht werden. Von denselben lnhalten sind die

Budgetplanungen der Koalitionsregierung für 1996 und 1997 geprägt.

 

Bereits Dr. Schüssel hat sich als Wirtschaftsminister für ,,Deregulierung"

ausgesprochen. Bei den ,,Einsparungserfolgen" im Wirtschaftsressort handelt es sich

iedoch fast ausschließlich um Ausgliederungen und keine echten Einsparungen.

Wie das BeispieI der erfoIgreichen AusgIiederung von Schloß Schönbrunn zeigt, sind

die Agenden der Hochbausektion durch die Ausgliederung verringert worden, was

aber keine entsprechende Einsparung der PersonaIaufwände zur FoIge hatte.

 

Trotz der erfolgten Ausgliederung von Aufgaben zeigt der PersonaIstand in der

ZentralIeitung, im Ministerium seIbst, eine beträchtIiche Aufblähung.

 

In den Jahren 1989 und 1990 wurde das Projekt ,,Verwaltungsmanagement"

durchgeführt, das die Umstellung des gesamten Kanzlei- und Schreibbetriebes auf

Computer brachte. Das sich daraus ergebende Einsparungspotential wurde

offensichtIich jedoch nicht genutzt. Die ZahI der ,,Schreibkräfte" wurde laut

Geschäfts- und PersonaIeinteilung im Zeitraum 1990 bis 1995 sogar erhöht.

 

Mit 1.7.1993 trat die GewerberechtsnoveIle 1992 in Kraft, die in einer Broschüre des

Wirtschaftsministeriums neben Liberalisierung auch ,,Abbau der Bürokratie" bringen

sollte. Durch die fast gänzliche Abschaffung des Drei-lnstanzenzuges bis zum

Bundesminister sollte eine ganz wesentliche Reduzierung der

Gewerberechtsvollzugsaufgaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche

Angelegenheiten die Folge sein.

 

Laut Geschäfts- und Personaleinteilung mit Stand 1.4.95 - also 1 3/4 Jahre nach

lnkrafttreten der ,,deregulierenden" Gewerberechtsnovelle 1992 - sind in den drei, zur

Vollziehung des Gewerberechts zuständigen AbteiIungen der Sektion Ill, weiterhin

12 A-Planstellen mit Juristen besetzt. Eine Abteilung wurde lediglich in ein Referat

umgewandelt und einer anderen Abteilung eingegliedert. Durch Vegleich der beiden

 

Geschäfts- und Personaleinteilungen vom 1.4.1992 und vom 1.4.1995 ist weiters zu

ersehen, daß Abgänge nicht zur Reduzierung von PIanstellen genutzt wurden.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

wirtschaftIiche Angelegenheiten nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1 . Welche Projekte zur Bürokratie- und Regulierungsabbau wurden in den Jahren

1990 bis 1995 gestartet? Wer wurde mit der Durchführung der Projekte betraut?

 

2. WeIche Projekte zur Bürokratie- und Regulierungsabbau wurden in den Jahren

1990 bis 1995, mit welchem Ergebnis, abgeschlossen?

 

3. Welche Ausgliederungen von Aufgaben wurden im Wirtschaftsministerium in den

Jahren 1990 bis 1995 vorgenommen? Welche nachgeordneten DienststelIen

wurden mit den ausgegIiederte Aufgaben betraut? Welche Einsparungseffekte

wurden dadurch in der ,,Zentralleitung" erzieIt?

 

4. Wie ist die EntwickIung des PersonaIstandes im Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten in den Jahren 1990 bis 1995 verlaufen?

 

5. Wurde die Zahl der Schreibkräfte im Zeitraum 1990 bis 1995 durch das Proiekt

,,Verwaltungsmanagement" beeinfIußt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie ist

die Steigerung laut Geschäfts- und Personaleinteilung zu erklären?

 

6. Wie viele Fälle der Entscheidung in dritter Instanz waren vor der

Gewerberechtsnovelle 1992 von lhrem Ressort jährlich zu erledigen?

 

7. Wie viele Fälle der Entscheidung in dritter lnstanz sind seit der

Gewerberechtsnovelle 1992 jährlich zu verzeichnen?

 

8. lst es richtig, daß die Zahl der mit Gewerberechtsangelegenheiten befassten

Mitarbeiter lhres Ressorts trotz vermindertem Arbeitsanfall gleich geblieben ist?

Wenn ja, womit begründen Sie diese Situation? Wenn nein, wie hoch ist die Zahl

der Mitarbeiter in den drei bzw. zwei, mit Gewerberechtsangelegenheiten

befassten Abteilungen der Sektion Ill und welche Aufgaben haben sie zu

bewältigen?

 

9. Wie beurteilen Sie den Deregulierungseffekt der Gewerberechtsnovelle 1992 in

lhrem Ressort?

 

10.Ergab sich ein Einsparungspotential an Planstellen aufgrund der

Gewerberechtsnovelle 1992 in ihrem Ressort und speziell in der Zentralleitung?

 

11 .Sind bereits Einsparungen von Planstellen in ihrem Ressort aufgrund der

Gewerberechtsnovelle 1992 erfolgt und wenn ja, wieviele? Wenn nein warum

nicht?

 

12.lst in Zukunft geplant, Planstellen einzusparen? Wenn ja, in welchen Abteilungen,

wieviele und in welchem Zeitraum?

 

13.Wie viele StelIen sollten laut Stellenplan 1993, 1994 und 1995 und in weIchen

Dienststellen im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

eingespart werden?

 

14.Wie viele SteIlen wurden in den Jahren 1993, 1994 und 1995 tatsächlich und in

welchen Dienststellen im Bundesministerium für wirtschaftIiche AngeIegenheiten

eingespart?

 

15.Welche Einsparung an Mitarbeitern durch Steigerung der Effizienz haben Sie

lhrer Budgetplanung für 1996 und 1997 zugrunde gelegt?