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des Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
betreffend Vergabe einer dritten Mobilfunklizenz
Derzeit herrscht auf dem österreichischen GSM-Markt ein DuopoI. Die beiden Anbieter
liefern sich eine teure Werbeschlacht um neue Kunden , doch in Wahrheit herrscht nur sehr
eingeschränkter Wettbewerb. Die beiden Netzbetreiber teilen sich den Markt und sind
offensichtlich sehr daran interessiert, die Ausschreibung der von der EU geforderten dritten
Mobilfunklizenz nach dem DCS-l800-Standard möglichst lange hinauszuzögern.
Derzeit werden in allen europäischen Ländern laufend weitere Mobilfunklizenzen entspre-
chend der Mobilfunkrichtlinie 96/2/EWG vergeben, da nur mehr als zwei MarktteiInehmer
echten Wettbewerb im Interesse der Konsumenten und der Wirtschaft schaffen. Österreich
sollte mit der Vergabe weiterer Lizenzen nicht länger zuwarten, sondern sich bemühen,
internationale Standards im Bereich Mobilkommunikation zu erreichen.
Die Vergabe der ersten privaten GSM-Lizenz an das Ö Call-Konsortium hat durch den un-
durchsichtigen Vergabemodus nicht nur zur Abschreckung internationaler Telekommuni-
kationsinvestoren in Österreich geführt, sondern läßt bis heute unzählige Fragen offen.
Ö Call (max.mobil) hat unterschiedliche Angaben über Ausbaustufen und Flächendeckung
(Coverage) getätigt. So hat max.mobil im Juni 1996 öffentlich versprochen, bis Jahresende
1996 380 Sendestationen zu errichten und damit 50 % der Bevölkerung zu erreichen.
Die Vergabe der dritten Mobilfunklizenz muß jedenfalls in nachvollziehbarer Weise und auf
Basis objektiver, jederzeit überprüfbarer Fakten und Bewertungskriterien erfolgen.
Die unterfet.tigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft,
Verkehr und Kunst folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Bis wann wird auch in Österreich gem. EU-Richtlinie 96/2/EWG zumindest eine dritte
Mobilfunklizenz vergeben?
2. Wurde bei der Europäischen Union um Fristverlängerung für die Erfüllung der EU-
Richtlinie angesucht, die die Vergabe einer dritten Mobilfunklizenz vor dem 1.1.1998
vorsieht?
3. Wieviele Mobilfunkanbieter halten Sie für notwendig. um echten Wettbewerb zu garan-
tieren?
4. Werden Sie die derzeitigen beiden Anbieter von der Vergabe der dritten Lizenz aus-
schließen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
5 . Dürfen sich Systemlieferanten (alleine oder als Mitglieder von Konsortien) um die wei-
teren Lizenzen bewerben, oder beabsichtigen Sie, Systemlieferanten von der Vergabe
auszuschließen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
6. Wie beurteilen Sie die einschlägigen EU-Bestimmungen hinsichtlich des Auftretens von
Systemlieferanten als Anbieter?
7. Wann können aus Ihrer Sicht die österreichischen KonsumentenInnen mit Vorteilen wie
funktionierende, gut ausgebaute Mobilfunknetze, neue und bessere Dienste und mit
Preisreduktionen durch einen echten Wettbewerb rechnen?
8. Sie haben angekündigt, die Ergebnisse einer WIFO-Studie über internationale Aukti-
onsmodelle im Rahmen einer Expertenklausur spätestens Anfang November diskutieren
zu wollen (Die Presse, 21.9.96).
WeIche Ergebnisse hat diese Expertenklausur gebracht? Wie soll die Vergabe der dritten
Lizenz gestaltet werden?
9. Je länger mit der Vergabe weiterer Mobilfunklizenzen zugewartet wird, desto größer
wird die Marktdominanz der derzeitigen Anbieter. Für die weiteren Mobilfunklizenzen
heißt das aber auch, daß sie von Monat zu Monat an Wert verlieren und damit der Staat
geringere Lizenzgebühren verlangen kann.
Sind Ihnen Abschätzungen bekannt oder haben Sie Abschätzungen durchführen lassen,
wie hoch in etwa der monatliche Wertverlust der dritten MobilfunkIizenz ist? Wenn ja,
wie hoch ist er? Wenn nein , warum nicht?
10. Im Frühjahr haben Sie angekündigt, mit einer Marktstudie den Bedarf an zusätzlichen
Mobilfunklizenzen zu erheben.
rtst eine solche Studie, angesichts der geltenden EU-Richtlinien notwendig oder über-
hanpt zielführend? Liegen Ihnen bereits die Ergebnisse diser Marktstudie vor? Wenn ja,
welche Erkenntnisse konnten S ie daraus gewinnen?
11. Welche Vorgaben wurden im Lizenzbescheid der max.mobil und der Mobilkom Austria
tatsächlich konkret festgehalten?
12. Wie ist der jeweilige konkrete Wortlaut der Lizenzbescheide der max.mobil und der
Mobilkom Austria?
13. Warum wurde die Lizenzbescheide bislang dem Nationalrat und der Öffentlichkeit vor-
enthalten?
14. Wie hoch waren die Anbote für die Lizenzgebühr der restIichen fünf Konsortien für die
zweite GSM-Lizenz ?
15. Welche Informationen oder Zusagen erhielten die Konsortien hinsichtlich der Vergabe
weiterer Mobilfunklizenzen?
16. Wurden schriftliche oder mündliche Nebenabsprachen im Zuge der Vergabe der zweiten
GSM-Lizenz gemacht?
17. Wurden an das Ö Call-Konsortium bzw. an Vertreter des Ö Call-Konsortiums münd-
liche oder schriftliche Zusagen hinsichtlich des Vergabezeitpunkts weiterer Mobilfunk-
lizenzen gemacht?
18. Den Medien war zu entnehmen , daß die Fa. Siemens als Systemlieferant und Mitglied
des Ö Call-Konsortiums Zusagen bzw. Ankündigungen über eine zumindest teilweise
inländische Wertschöpfung (Fertigung der Basisstationen in Österreich) der Netzinfra-
struktur gemacht hat.
Bestehen Zusagen bzw. wurden Ankündigungen der Fa. Siemens über eine inländische
Wertschöpfung gemacht? Wenn ja, welche?
19. Die Mobilkom Austria hat sich von ihrem ursp rünglichen Systemlieferanten Siemens
getrennt. Wie bekannt wurde, wurden nun sogar bestehende Anlagenteile der Fa.
Siemens gegen andere Fabrikate ausgetauscht.
Steht die Trennung der Mobilkom von Siemens in Zusammenhang mit der Vergabe der
zweiten GSM-Lizenz an das Ö Call-Konsortium , dessen Mitglied die Fa. Siemens ist?
Begründen Sie bitte Ihre Antwort.
20. Welche Kosten entstanden der Mobilkom Austria durch diesen Anlagentausch?
21 . Ab wann ist Ihren Info rmationen nach mit den im max.mobil-Lizenzbescheid vorge-
schriebenen Netzqualitäts- und Coverage-Stufen wirklich zu rechnen?
22. Mit welchen Pönalezahlungen, die für die Nichterreichung der im Bescheid auferlegten
Mindestqualifikationen des max.mobil-Netzes definiert wurden, ist für das Budget 1996
und l997 zu rechnen?
23. Welche Coverage- und Netzqualitätsanforderungen wurden an das Netz der Mobilkom
Austria gestellt?
24. Wurden auch im Lizenzbescheid der Mobilkom Austria Pönalezahlungen im Falle der
Nichterfüllung der Anforderungen festgelegt?
25 . Mobilkom Austria und max.mobil argumentieren. daß beide aufgrund drohender
Kapazitätsengpässe für einen weiteren Netzausbau zusätzliche Frequenzen benötigen.
Damit sollen offenbar Konsumenten über die heute bestehenden schlechten Netzqualitä-
ten hinweggetröstet werden.
Ist es richtig, daß beide Netzbetreiber mit 1.1.1998 zusätzlich je 13 Frequenzkanäle er-
halten sollen ? Wenn ja, warum?
26. Wird für diese Frequenzen erneut Lizenzgebühr eingehoben? Wenn ja, wie hoch werden
diese Zusatzgebühren sein? Wenn nein, warum nicht?
27. Aufgrund weIcher gesetzlichen Basis werden diese zusätzlichen Frequenzen den beiden
Netzbetreibern zugesprochen?
28. Warum wurde bis heute kein Frequenznutznngsplan veröffentlicht, und wie lauten die
jeweiligen Frequenznutzungspläne?
29. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß die Mobilkom Austria durch den Betrieb des D-
Netzes auf 900 MHz ein Frequenzband belegt, das für drei weitere GSM-Lizenzen rei-
chen würde?
30. Teilen Sie die Einschätzung, daß dadurch dem Staat ein Schaden in der Höhe von meh-
reren Milliarden Schilling, gemessen an den bisherigen Lizenzentgelten, entsteht?
31. Halten Sie es für richtig, die Mobilkom Austria für diese Frequenzen Gebühren zahlen
zu lassen? Wenn nein, watum nicht?