1632/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Wabl, Langthaler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

 

betreffend Umsetzung der Richtlinie 91/414/EWG

 

 

Östereich ist als EU-Mitgliedsstaat zur Umsetzung der Richtlinie 91/414/EWG

verpflichtet. Diese Umsetzung - in Form eines neuen Pflanzenschutzmittelgesetzes - hätte

längst erfolgen müssen. Der erste Entwurf für ein neues EU-konformes

Pflanzenschutzmittelgesetz (PMG) wurde vom BMLF am 18.7. 1995 vorgelegt. Danach

wurden diese teilweise durch die im Stellungnahmeverfahren gemachten Einwände,

teilweise durch in Arbeitssitzungen zwischen BMLF, BMUJF und BMGK erzielten

Kompromisse deutliche verändert. Die intensive Phase der PMG-Diskussion fand im

Frühjahr 1996 statt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wurde seit Sommer 1996 die PMG-Novelle weiterverhandelt?

Wenn nicht, warum nicht?

Wenn nein, welche Maßnahmen werden sie als zuständige Behörde zur Umsetzung der

Richtlinie 91/414/EWG setzen , damit Östereich nicht beim EuGH wegen

Nichtumsetzung geklagt wird?

 

2. Wann erwarten sie den Abschluß der Verhandlungen über das neue PMG bzw. die

Einbringung des Entwurfes in den Ministerat?

 

3. Im PMG-Entwurf vom 17.6. 1996 gab es keine Mitkompetenz für das BMGK und

BMUJF in wesentlichen Bereichen des Gesetzes.

Sind diese Fragen z.B. bei der Pestizidzulassung (insbesonders § 11 , Vereinfachte

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die mit im Inland zugelassenen

Pflanzenschutzmitteln identisch sind, §12 Zulassung von in anderen Mitgliedsstaaten

zugelassenen Pflanzenschutzmitteln und §13 ZuIassung bei Gefahr im Verzug) geklärt?

Werden das BMGK und BMUJF in allen Bereichen der Zulassung weiterhin Mitsprache

haben? Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

 

4. Wird vom BMLF weiterhin die in § 12 Abs. 7 (PMG-Entwurf vom 17.6.1996) erhobene

Forderung aufrecht erhalten, daß dieses durch eine BMLF-Verordnung festlegen kann,

welche EU-Mitgliedsstaaten mit Östereich in bezug auf z.B. Witterungs- und

Ernährungsgewohnheiten, vergleichbar sind?

Wenn ja, warum?

Wenn ja, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert diese Vergleichbarkeit?

Wenn nein , welche Änderungen sind vorgesehen?

 

5. Ist vorgesehen den §27 Abs. 11 (PMG-Entwurf vom 17.6. 1996) beizubehalten?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, welche Änderungen sind vorgesehen?

 

6. In den PMG-Verhandlungen wurde als Begründung z.B. für die Beschränkung von

Kompetenzen des BMGK und des BMUJF angegeben, daß die Zulassungsverfahren in

Östereich unzumutbar lange dauern. Wurden vom BMLF bereits Maßnahmen

administrativer Art getroffen , z.B. im Bereich der Koordination der Überprüfung von

Zulassungsansuchen für Pflanzenschutzmittel, um das östereichische

Zulassungsverfahren zu beschleunigen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein , warum nicht?

Wenn nein, sind in Zukunft solche Maßnahmen vorgesehen?

 

7. Wieviele Anträge auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln lagen Dezember 1996 in

Östereich insgesamt vor?

 

8. Wieviele Anträge sind 1996 abgeschlossen worden, wieviele davon positiv?

 

9. Wieviele der 1996 erteilten Zulassungen betrafen Pflanzenschutzmittel, die auch im

biologischen Anbau zugelassen sind? Um welche handelte es sich dabei (bitte um

vollständige Aufzählung)?

 

10. Im August 1996 war der gemäß Artikel 17 der EU-Richtlinie 91/414/EWG jährlich an

die EU-Kommission zu erbringende Bericht über das Inverkehrbringen und die

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für 1995 fällig.

Was hat dieser Kontrollbericht ergeben (Bitte um detaillierte Angaben aus jedem

Bundesland. Bitte um Zusendung einer Kopied des Berichtes) ?