1632/J
der Abgeordneten Wabl, Langthaler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Umsetzung der Richtlinie 91/414/EWG
Östereich ist als EU-Mitgliedsstaat zur Umsetzung der Richtlinie 91/414/EWG
verpflichtet. Diese Umsetzung - in Form eines neuen Pflanzenschutzmittelgesetzes - hätte
längst erfolgen müssen. Der erste Entwurf für ein neues EU-konformes
Pflanzenschutzmittelgesetz (PMG) wurde vom BMLF am 18.7. 1995 vorgelegt. Danach
wurden diese teilweise durch die im Stellungnahmeverfahren gemachten Einwände,
teilweise durch in Arbeitssitzungen zwischen BMLF, BMUJF und BMGK erzielten
Kompromisse deutliche verändert. Die intensive Phase der PMG-Diskussion fand im
Frühjahr 1996 statt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wurde seit Sommer 1996 die PMG-Novelle weiterverhandelt?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn nein, welche Maßnahmen werden sie als zuständige Behörde zur Umsetzung der
Richtlinie 91/414/EWG setzen , damit Östereich nicht beim EuGH wegen
Nichtumsetzung geklagt wird?
2. Wann erwarten sie den Abschluß der Verhandlungen über das neue PMG bzw. die
Einbringung des Entwurfes in den Ministerat?
3. Im PMG-Entwurf vom 17.6. 1996 gab es keine Mitkompetenz für das BMGK und
BMUJF in wesentlichen Bereichen des Gesetzes.
Sind diese Fragen z.B. bei der Pestizidzulassung (insbesonders § 11 , Vereinfachte
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die mit im Inland zugelassenen
Pflanzenschutzmitteln identisch sind, §12 Zulassung von in anderen Mitgliedsstaaten
zugelassenen Pflanzenschutzmitteln und §13 ZuIassung bei Gefahr im Verzug) geklärt?
Werden das BMGK und BMUJF in allen Bereichen der Zulassung weiterhin Mitsprache
haben? Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
4. Wird vom BMLF weiterhin die in § 12 Abs. 7 (PMG-Entwurf vom 17.6.1996) erhobene
Forderung aufrecht erhalten, daß dieses durch eine BMLF-Verordnung festlegen kann,
welche EU-Mitgliedsstaaten mit Östereich in bezug auf z.B. Witterungs- und
Ernährungsgewohnheiten, vergleichbar sind?
Wenn ja, warum?
Wenn ja, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert diese Vergleichbarkeit?
Wenn nein , welche Änderungen sind vorgesehen?
5. Ist vorgesehen den §27 Abs. 11 (PMG-Entwurf vom 17.6. 1996) beizubehalten?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Änderungen sind vorgesehen?
6. In den PMG-Verhandlungen wurde als Begründung z.B. für die Beschränkung von
Kompetenzen des BMGK und des BMUJF angegeben, daß die Zulassungsverfahren in
Östereich unzumutbar lange dauern. Wurden vom BMLF bereits Maßnahmen
administrativer Art getroffen , z.B. im Bereich der Koordination der Überprüfung von
Zulassungsansuchen für Pflanzenschutzmittel, um das östereichische
Zulassungsverfahren zu beschleunigen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein , warum nicht?
Wenn nein, sind in Zukunft solche Maßnahmen vorgesehen?
7. Wieviele Anträge auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln lagen Dezember 1996 in
Östereich insgesamt vor?
8. Wieviele Anträge sind 1996 abgeschlossen worden, wieviele davon positiv?
9. Wieviele der 1996 erteilten Zulassungen betrafen Pflanzenschutzmittel, die auch im
biologischen Anbau zugelassen sind? Um welche handelte es sich dabei (bitte um
vollständige Aufzählung)?
10. Im August 1996 war der gemäß Artikel 17 der EU-Richtlinie 91/414/EWG jährlich an
die EU-Kommission zu erbringende Bericht über das Inverkehrbringen und die
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für 1995 fällig.
Was hat dieser Kontrollbericht ergeben (Bitte um detaillierte Angaben aus jedem
Bundesland. Bitte um Zusendung einer Kopied des Berichtes) ?