1642/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Blünegger, Haller , Dolinschek

und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend

Beteiligung und Unterstützung an der Kampagne gegen die demokratische Veranstaltung der

Deutschen Burschenschaft (,,Burschenschafterkommers'') anläßlich ,,1000 Jahre Österreich''

durch die Wiener Arbeiterkammer und Aufruf zum Verfassungsbruch.

 

 

Wie bekannt, forderte eine sogenannte ,,Plattform gegen Rechtsextremismus'' in Resolutionen

und Plakaten einen Festkommers der Deutschen Burschenschaft, der Freiheitlichen und anderer

in der Hofburg am 30. November 1996 zu untersagen und man wandte sich gegen das Recht

dieser Organisationen, öffentlich aufzutreten.

 

Wochenlange Einpeitschungen der .,Plattform'' und Plakate, die zum Verfassungsbruch

aufriefen (,,Verhindert das Faschistentreffen'', ,,Der Rechtsweg ist ausgeschlossen'') erzeugten

eine Atmosphäre, wie sie in einem demokratischen Rechtsstaat und Kulturland wie Österreich

bisher kaum möglich schien.

 

Teiluehmer an dieser undemokratischen und gegeu Verfassungsrechte gerichteten

Kampague war u.a. die Wiener Arbeitkammer!

 

Es kann kaum Ziel der Arbeitnehmerorganisation ,,Wiener Arbeiterkammer" sein, sich gegen

demokratische Rechte anderer, zum Teil politisch unterschiedlich gesinnter, jedoch

demokratisch zugelassener Organisationen, auszusprechen.

 

Das Recht auf Vers ammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung hatte in der Geschichte der

Arbeitnehmer in früherer Zeit wohl einen höheren Stellenwert. Ergänzend wird auf den

gemeinsamen Kampf von Arbeitern und Burschenschaftern gegen den Absolutismus des

Revolutionsjahres 1848 hingewiesen.

 

Die Arbeiterkammer setzt sich als Interessensvertretung der Arbeitnehmer nach außen hin in

besonderem Maße für Meinungsfreiheit, Toleranz und Pluralismus ein, diese Forderungen

gelten aber anscheinend nur mehr für die eigenen Meinungen, denn Andersdenkende werden

diffamiert.

 

Von der Veranstaltung des Festkommerses waren k e i n e Anliegen der Arbeitnehmer

berührt. Eine Organisation wie die Arbeiterkammer besitzt daher keine Legitimation, Gelder

der Pflichtmitglieder und ihre Stellung innerhalb des politischen Systems für politische

Einzelinteressen, welche mit der Standesvertretung nichts zu tun haben, mißbräuchlich zu

verwenden.

 

Auch schadet es dem Ansehen der AK, derartig undemokratische Aufrufe in enger Kumpanei

mit zweifelhaften Organisationen durchzuführen. Manche Poltiker, wie die AK-Präsidentin

Eleonore Hostasch, haben anscheinend noch immer nicht gelernt, Versammlungen von

erlaubten Vereinen außer Streit zu stellllen.

 

Beim Aufruf gegen den Festkommers beteiligten sich neben der Wiener Arbeiterkammer,

diversen Gewerkschaften (GPA udgl.) demokratisch höchst zweififelhafte Organisationen.

N-ben KPÖ, GI.B scheinen diverse autonome Gruppen und insbesondere das TATblatt auf,

welches in engem Zusammenhang mit dem Bombenanschlag von Ebergassing gebracht und

schon öfters Bekennerbriefe für diverse linksextreme Anschläge veröffentlichte. Auch in

anderweitiger Hinsicht steht dieses ,,Blatt'' dem Staate Östereich und seinen demokratischen

Strukturen feindlich gegenüber.

 

Es sei hier festgehalten, daß die Unterstützung undemokratischer und verfassungsfeindlicher

Aktionen durch die Wiener Arbeiterkammer als gesetzlicher Interessensvertretung der

Arbeitnehmer und deren Präsidentin untragbar erscheinen und einen S kandal ersten Ranges

darstellen.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Arbeit und Soziales - als

Aufsichtsorgan über die Wiener Arbeiterkammer - daher folgende

 

A n f r a g e :

 

1. Hat sich die Wiener Arbeiterkammer an den Kosten für Inserate (Kurier, Standard, etc.)

oder an sonstigen Kosten der gegenständlichen Aktion linksextremer und

verfassungsfeindlicher Kräfte beteiligt?

 

2. Wurde die Organisation einer Demonstration gegen das ,,Burschenschaftertreffen'' direkt

oder durch Zurverfügungstellung von Sachmitteln durch die Wiener AK unterstützt?

 

3. In welcher Weise erfolgte eine zweifellos vorliegende ideelle Unterstützung der ,,Plattform

gegen Rechtsextremismus'' durch die Wiener AK und welche Personen haben diese zu

verantworten?

 

4. Ortet der Herr Bundesminister für Arbeit und Soziales im Falle Vorliegens einer materiellen

Unterstützung der Demonstration/der ,,Plattform'' eine zweckwidrige Verwendung von

Pflichtbeitragsgeldern und welche Maßnahmen gedenkt er zu ergreifen?

 

5. Erfolgte die Unterstützung gegenständlicher demokratiefeindlicher Aktionen durch die

Wiener Arbeiterkammer im Einklang mit deren Zielsetzungen und welche politischen Schritte

werden dagegen unternommen werden?