1671/J

 

 

 

 

der Abgeordneten DI Prinzhorn

und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend

 

 

 

den Brand in der Wiener Hofburg uud die Vergabe von Reparatur- und

Wiederherstellungsarbeiten

 

 

 

"Brandursache ungeklärt" hieß es von seiten der Brandspezialisten nach dem verheerenden

Großfeuer in der Hofburg vom 27. November 1992. welches den Großen und den Kleinen

Redoutensaal fast vollständig vernichtete.

 

 

Eine intensive Suche nach der Brandursache wurde angekündigt.

 

 

lm Frühj ahr 1993 richteten freiheitliche Abgeordnete an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten in diesem Zusammenhang eine schriftliche parlamentarische Anfrage.

 

 

Bereits zum damaligen Zeitpunkt mußte angenommen werden, daß aufgrund fahrlässigen

Vorgehens bei der Vergabe der Reparaturaufträge der Republik Österreich und damit dem

österreichischen Steuerzahler ein nicht geringer finanzieller Schaden entstehen könnte.

 

 

Daß diese Befürchtungen der freiheitlichen Abgeordneten zu Recht bestanden, beweist der nun

vorliegende Bericht des Rechnungshofes zur Wiederherstellung der Hofburg.

 

 

(n Zus ammenhang mit dem Rechnungshofbericht zum Brand in der Wiener Hofburg

(Tätigkeitsbericht 1995) richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten folgende

 

Anfrage

 

 

 

 

1 .

Liegt der Abschlußbericht des Innenministeriums zur Brandursache des Großfeuers in der

Wiener Hofburg vom 27. November l992 vor,

und wenn ja,

a. seit wann ist dies der Fall.

b. welche Ursache(n) wird (werden) darin für diesen Großbrand angegeben und

c. welche Konsequenzen haben Sie bzw. hat Ihr Amtsvorgänger aus diesem Bericht gezogen ?

 

 

 

Von welcher Stelle wurde über die Vergabe von Sicherungs- und Aufräumungsarbeiten nach

dem Brand in der Wiener Hofburg entschieden ?

 

 

3.

F.ür die Absicherungs- und Aufräumungsarbeiten wurden nach Aussage des seinerzeitigen

Wirtschaftsministers (4595/AB zu 4716/J) keine Anbote eingeholt; vielmehr wurden diese

freihändig vergeben, weil

1) Gefahr im Verzug gewesen sei und

2) Art, Güte, Umfang und Umstände der ersten Absicherungs- und Aufräumungsarbeiten nicht

in dem für eine förmliche Ausschreibung notwendigen Ausmaß beschreibbar gewesen seien.

 

 

4.

Wird nach Ihrer Ansicht diese Einschätzung der Situation im vorliegenden

Rechnungshofbericht (Tätigkeitsbericht 1995) bestätigt, und wenn nein, welche Einsparungen

hätten im Falle einer Anbotseinholung von mehreren in Frage kommenden Unternehmen

allenfalls erzielt werden können?

 

 

5.

a. Warum wurde der Sanierungsauftrag nicht öffentlich ausgeschrieben?

b. Wie viele und welche Unternehmen wurden um Anbote ersucht?

c. Nach welchem Kriterium erfolgte die Auswahl der zum Anbot eingeladenen Firma (Firmen)?

 

6.

Entspricht es den Tatsachen, daß der Sanierungsaufwand nach freier Auftragsvergabe durch den

Wirtschaftsminister - wie im Bericht des Rechnungshofes angegeben - um rund ATS 17 Mio.

über dem Anbot eines Konkurrenzunternehmens lag?

 

 

7.

Aufgrund welcher entscheidender Kriterien erhielt(en) das (die) letztlich zum Zuge gekom-

mene(n) Bauunternehmen den Auftrag zur Ausführung der Bauleistung?

 

 

8.

Warum wurde nicht - wie auch vom Rechnungshof kritisiert wird - für die Wiederherstellung

der Hofburg an die Spendenbereitschaft der Österreicherinnen und Österreicher apelliert?

 

 

9.

a. Welche Brandschutzeinrichtungen wurden seit dem Brand in der Hofburg in diesem Gebäude

installiert?

b. Welche Kosten wurden durch diese Maßnahmen verursacht?

 

 

10.

Wurden die Brandschutzeinrichtungen auch in anderen Bundesgebäuden von besonderem

öffentlichen (nteresse und historischen Wert seit dem Brand in der Wiener Hofburg verbessert.

und wenn ja,

a. in welchen Gebäuden ist dies der Fall und

b. Mittel in welcher Höhe mußten dafür aufgewendet werden?