1671/J
der Abgeordneten DI Prinzhorn
und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend
den Brand in der Wiener Hofburg uud die Vergabe von Reparatur- und
Wiederherstellungsarbeiten
"Brandursache ungeklärt" hieß es von seiten der Brandspezialisten nach dem verheerenden
Großfeuer in der Hofburg vom 27. November 1992. welches den Großen und den Kleinen
Redoutensaal fast vollständig vernichtete.
Eine intensive Suche nach der Brandursache wurde angekündigt.
lm Frühj ahr 1993 richteten freiheitliche Abgeordnete an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten in diesem Zusammenhang eine schriftliche parlamentarische Anfrage.
Bereits zum damaligen Zeitpunkt mußte angenommen werden, daß aufgrund fahrlässigen
Vorgehens bei der Vergabe der Reparaturaufträge der Republik Österreich und damit dem
österreichischen Steuerzahler ein nicht geringer finanzieller Schaden entstehen könnte.
Daß diese Befürchtungen der freiheitlichen Abgeordneten zu Recht bestanden, beweist der nun
vorliegende Bericht des Rechnungshofes zur Wiederherstellung der Hofburg.
(n Zus ammenhang mit dem Rechnungshofbericht zum Brand in der Wiener Hofburg
(Tätigkeitsbericht 1995) richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten folgende
Anfrage
1 .
Liegt der Abschlußbericht des Innenministeriums zur Brandursache des Großfeuers in der
Wiener Hofburg vom 27. November l992 vor,
und wenn ja,
a. seit wann ist dies der Fall.
b. welche Ursache(n) wird (werden) darin für diesen Großbrand angegeben und
c. welche Konsequenzen haben Sie bzw. hat Ihr Amtsvorgänger aus diesem Bericht gezogen ?
Von welcher Stelle wurde über die Vergabe von Sicherungs- und Aufräumungsarbeiten nach
dem Brand in der Wiener Hofburg entschieden ?
3.
F.ür die Absicherungs- und Aufräumungsarbeiten wurden nach Aussage des seinerzeitigen
Wirtschaftsministers (4595/AB zu 4716/J) keine Anbote eingeholt; vielmehr wurden diese
freihändig vergeben, weil
1) Gefahr im Verzug gewesen sei und
2) Art, Güte, Umfang und Umstände der ersten Absicherungs- und Aufräumungsarbeiten nicht
in dem für eine förmliche Ausschreibung notwendigen Ausmaß beschreibbar gewesen seien.
4.
Wird nach Ihrer Ansicht diese Einschätzung der Situation im vorliegenden
Rechnungshofbericht (Tätigkeitsbericht 1995) bestätigt, und wenn nein, welche Einsparungen
hätten im Falle einer Anbotseinholung von mehreren in Frage kommenden Unternehmen
allenfalls erzielt werden können?
5.
a. Warum wurde der Sanierungsauftrag nicht öffentlich ausgeschrieben?
b. Wie viele und welche Unternehmen wurden um Anbote ersucht?
c. Nach welchem Kriterium erfolgte die Auswahl der zum Anbot eingeladenen Firma (Firmen)?
6.
Entspricht es den Tatsachen, daß der Sanierungsaufwand nach freier Auftragsvergabe durch den
Wirtschaftsminister - wie im Bericht des Rechnungshofes angegeben - um rund ATS 17 Mio.
über dem Anbot eines Konkurrenzunternehmens lag?
7.
Aufgrund welcher entscheidender Kriterien erhielt(en) das (die) letztlich zum Zuge gekom-
mene(n) Bauunternehmen den Auftrag zur Ausführung der Bauleistung?
8.
Warum wurde nicht - wie auch vom Rechnungshof kritisiert wird - für die Wiederherstellung
der Hofburg an die Spendenbereitschaft der Österreicherinnen und Österreicher apelliert?
9.
a. Welche Brandschutzeinrichtungen wurden seit dem Brand in der Hofburg in diesem Gebäude
installiert?
b. Welche Kosten wurden durch diese Maßnahmen verursacht?
10.
Wurden die Brandschutzeinrichtungen auch in anderen Bundesgebäuden von besonderem
öffentlichen (nteresse und historischen Wert seit dem Brand in der Wiener Hofburg verbessert.
und wenn ja,
a. in welchen Gebäuden ist dies der Fall und
b. Mittel in welcher Höhe mußten dafür aufgewendet werden?