1672/J
der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable, Dr. Ofner
an den Bundesminister für Justiz
betreffend psychologische Betreuung von Strafgefangenen
Die psychologische Betreuung von Strafgefangenen wird immer als ein äußerst
wichtiges Mittel zur Resozialisierung und Bewältigung vieler Probleme dargestellt.
Als wichtigstes Therapiemittel hat sich die Gesprächstherapie bewährt.
Obwohl vornehmlich Psychotherapeuten für die Gesprächstherapie prädestiniert
sind, werden hauptsächlich Psychologen in den Strafvollzugsanstalten eingesetzt
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Herrn Bundesminister für Justiz nachstehende
ANFRAGE :
1) Wieviele Psychologen und wieviele Psychotherapeuten werden jeweils in den
einzelnen Strafvollzugsanstalten eingesetzt?
2) Ist Ihnen bekannt, daß Psychotherapeuten für die Gesprächstherapie besser
geeignet sind als Psychologen, weil diese sozusagen ihr angestammtes Fach ist?
Wenn ja, warum werden bei der Betreuung von Strafgefangenen die
Psychologen den Psychotherapeuten vorgezogen?