1672/J

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable, Dr. Ofner

an den Bundesminister für Justiz

betreffend psychologische Betreuung von Strafgefangenen

 

Die psychologische Betreuung von Strafgefangenen wird immer als ein äußerst

wichtiges Mittel zur Resozialisierung und Bewältigung vieler Probleme dargestellt.

Als wichtigstes Therapiemittel hat sich die Gesprächstherapie bewährt.

Obwohl vornehmlich Psychotherapeuten für die Gesprächstherapie prädestiniert

sind, werden hauptsächlich Psychologen in den Strafvollzugsanstalten eingesetzt

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den

Herrn Bundesminister für Justiz nachstehende

 

 

ANFRAGE :

 

 

1) Wieviele Psychologen und wieviele Psychotherapeuten werden jeweils in den

einzelnen Strafvollzugsanstalten eingesetzt?

 

2) Ist Ihnen bekannt, daß Psychotherapeuten für die Gesprächstherapie besser

geeignet sind als Psychologen, weil diese sozusagen ihr angestammtes Fach ist?

Wenn ja, warum werden bei der Betreuung von Strafgefangenen die

Psychologen den Psychotherapeuten vorgezogen?