1673/J

 

 

 

 

der Abg. Böhacker und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Finanzzuweisungen an die Gemeinden zur Förderung des Personen-

nahverkehrs

 

 

§ 20 Abs. 3 und 4 Finanzausgleichsgesetz 1993 regelt Finanzzuweisungen des

Bundes an die Gemeinden zum Zweck der Förderung des Personennahverkehrs.

Die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen Dr. Klima 450/AB vom

17. Juni 1 996 weist den in § 20 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz 1993 genannten

Betrag von 441 ,8 Millionen SchiIling als Vorababzug der Mineralölsteuereinnahmen

für die gleiche Verwendung aus.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stelIen dazu an den Bundesminister für Finanzen

die nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Wie hoch waren jene Summen, die den einzelnen Gemeinden des Bundeslandes

Salzburg 1994 und 1995 von diesen oben angesprochenen 441,8 Millionen aus

der MÖSt zur Förderung des Personennahverkehrs zur Verfügung standen?

Welche Summen wurden tatsächlich angewiesen?

 

2. Wurden außer den oben genannten Mitteln andere Finanzzuweisungen an

Gemeinden zur Förderung des Personennahverkehrs gewährt?

 

zu Frage 2.:

3. Welche Rechtsnormen liegen dieser Förderung zu Grunde?

 

4. Wie hoch waren die Summen, die den einzelnen Gemeinden des

Bundeslandes Salzburg 1994 und 1995 von diesen Mitteln zur Verfügung

standen? Welche Summen wurden tatsächlich angewiesen?

 

5. Nach welchen Kriterien wurden an die Gemeinden diese Finanzzuweisungen

zur Förderung des Personennahverkehrs gewährt?

 

6. Sind Fälle mißbräuchlicher Verwendung der unter Punkt 1. und 2. ange-

sprochenen Mittel bekannt?