1679/J
der Abg. Mag. Stadler , Mag. Haupt , Dr. Salzl
an die Bundesministerin für Gesundheit- und Konsumentenschutz
betreffend EU-Kontrollen des Vieh- und Fleischverkehrs in Vorarlberg
Vorarlberger Zollwachebeamte erhielten. vor kurzem in einer Schulung die
Information , daß aufgrund von EU-Richtlinien die Kommission Österreich
vorgeschrieben habe , bei allen für den Verkehr mit lebenden Tieren ,
Fleisch und Fleischprodukten zugelassenen Zollämtern , das sind in Vorarl-
berg Tisis und Höchst , entsprechende Kühlräume und Quarantänestationen zu
errichten. Auf Veranlassung der Kommission haben schon mehrmals Kontrollen
stattgefunden , die anscheinend nicht zufriedenstellend verliefen , so daß
nun seitens der Kommission erwogen wird , die Einfuhren von lebenden Tieren ,
Fleisch und Fleischprodukten in die EU über andere Mitgliedstaaten durch-
zuführen.
Bezüglich der Kühlhäuser galt bisher die Fleischimportverordnung , BGBl.
Nr. 402 /1994 , die allerdings mit der Veterinärärbehördlichen Einfuhr- und
Binne nmarktverordnrdnung, BGBl . Nr. 64 7 vom 29.11.1996 aufgehoben wurde .
Die neue Verordnung enthält zwar eindeutige Bestimmungen hinsichtlich der
Seuchenkontrolle , des Tiertransportes und der erforderlichen Dokumente ,
doch fehlt eine Bestimmung über die Beschaffenheit von Kühlhäusern gemäß
§ 9 und 10 der alten Verordnung.
Auch die in der Schulung angesprochenen Quarantänestationen werden in der
neuen Verordnung nur mit einem restriktiv formulierten Satz in § 31 Abs. 2
erwähnt , währhrend der unverzüglichen Rückbeförderung bzw. der unverzüglichen
Schlachtung oder Tötung und unschädlichen Beseitigung kranker Tiere der
Vorzug gegeben wird.
Es handelt sich hier vor allem um Einfuhren aus der Schweiz , wo immerhin
schon zahlreiche BSE- Fälle aufgetreten sind. Es wäre daher praktisch , die
Zollbeamten auf die tatsächliche Rechtslage einzuschulen , um Mißverständ-
nisse zu vermeiden, und wirksame Kontrollen durchführühren zu können.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin
für Gesundheit und Konsumentenschutz die nachstehende
A n f r a g e :
1. Welche EU-konformen Kühlhalhäuser gibt es im Bereich der Zollstationen
Höchst und Tisis ?
2. Welche EU-konformen Quar.arantänestationen gibt es im Bereich der Zollstationen
Höchst und Tisis ?
3 . Stimmt es , daß schon mehrmals EU Kontrollen stattgefunden haben, die
zu Beanstandungen der amtlichen Abwicklung des Verkehrs mit lebenden
Tieren , Fleisch und Fleischprodukten an der schweizerisch-österreichischen
Grenze geführt haben ?
4 . Haben die zuständigen EU-Stellen in diesem Zusammenhang Österreich
Empfehlungen oder Vorschriften erteilt , z .B. die Errichtung von Kühlhäusern
und Quarantänestationen bei den österreichisch-schweizerischen Grenzüber-
gängen Tisis und Höchst ?
5 . Wann ergingen solche Vorschriften bzw. Empfehlungen ?
6 . Wie lautete die diesbezügliche Stellungnahme Ihres Ressorts zur Errichtung
von Kühlhäusern und Ouarantänestationen an der österreichisch-schweizerischen
Grenze ?
7 . Gab es ähnliche Kontrollen mit ähnlichen Beanstandungen an den übrigen
österreichischen Außengrenzen zu Drittländern ?
8 . Aus welchen Gründen haben Sie sowohl die Fleischimportverordnung 1994 als
auch die veterinärbehördliche Einfuhr- und Durchfuhrverordnung 1992 außer
Kraft gesetzt und durch die veterinärbehördliche Einfuhr- und Binnenmarkt-
verordnung 1996 ersetzt , obwohl diese " alten" Verordnungen schon im Hin-
blick auf EWR-Konformität abgefaßt worden sind ?
9 . Aus welchen Grünründen entfällt die genaue Bestimmung über die Beschaffenheit
von Kühlhäusern in der neuen Verordnung ?
10 . Aus welchen Gründen findet sich in der neuen Verordnung nur ein kurzer
Verweis auf Quarantänestationen nach Anhang B der Richtlinie 91/496/EWG ,
während die Voraussetzungen für die Zulassung von Schlachtbetrieben in
einer eigenen Anlage zur neuen Verordnung genau geregelt wird ?
11 . Aus welchen Gründen haben Sie in der neuen Verordnung eine dreimonatige
Frist des Inkrafttretens festgesetzt ?
12 . Gibt Ihnen die neue , erst in drei Monaten in Kraft tretende Verordnrdnung
BGBl. 647/1996 ausreichende Handhadhabe zur Seuchenkontrolle gegenüber
Drittländern , insbesondere der Schweiz , wo bereits zahlreiche BSE-Fälle
aufgetreten sind ?
13 . Werden Sie den für die Zollbehörden zuständigen Bundesminister auf die
neue Rechtslage aufmerksam machen , so daß die Schulung der Zollbeamten
in punkto veterinärbehördliche Einfuhr- und Binnenmarktverordnung
aktualisiert werden kann ?